Im Fall von unversteuerten Vermögenswerten deutscher Kunden einigten sich die Parteien auf die einmalige Zahlung von 16,7 Millionen Euro der Lichtensteinischen Landesbank an die Behörden in Nordrhein-Westfalen. Die Einigung schaffe Klarheit und Rechtssicherheit. Sie gilt für alle deutschen Bundesländer.
Diese Zahlung ist den Angaben zufolge durch Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken vollständig gedeckt. Sie wird das Geschäftsjahr 2017 der Bank demnach finanziell nicht belasten. Mehrheitsaktionär des Finanzinstituts ist das Land Liechtenstein.