Unterschätzte Treuhandstiftung, Teil 2 „Nichts ist schlimmer als ein irritierter Spender“

 Stefan Fritz (links), Leiter des Stiftungsmanagements der Hypovereinsbank/Unicredit Bank, und Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen

Stefan Fritz (links), Leiter des Stiftungsmanagements der Hypovereinsbank/Unicredit Bank, und Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen Foto: P. Hipp/Chr. Scholtysik

Der Einsatz einer Treuhandstiftung mit all ihren Vorzügen wird in der Beratung vielfach übersehen. Dadurch, dass diese Stiftungsart „durch den Treuhänder im Rechtsverkehr vertreten wird“, ist unter anderem die geschäftliche Adresse der Stiftung die des Treuhänders. Da der Treuhänder der Einzige ist, der für die Stiftung nach außen agiert, kann so die vollkommene Anonymität der Stifter sichergestellt werden – falls dies gewollt ist.

Gutes zu tun, ohne sichtbar zu sein, wird nämlich von Stiftern mitunter gewünscht. Schließlich kann eine Stiftungsgründung auch Nebengeräusche für die Vorstände in spe mit sich bringen, wie Anfragen von Dienstleistern und Projektträgern oder auch etwaigem Getuschel aus dem Umfeld.

Problem der Kinderlosen bleibt Problem

Noch ein weiterer wichtiger Aspekt spricht für die Treuhandstiftung. Einer der häufigsten Gründe für die Stiftungserrichtung ist, dass die Initiatoren keine Nachfolger haben. Wird die Stiftung im Rahmen der Nachfolgeregelung gegründet, trifft sie das Problem allerdings genauso. Wer soll denn ohne potentiellen Interessenkonflikt, wie er bei Begünstigen, Finanz- oder Steuerberater zu vermuten steht, ein – eventuell noch ehrenamtliches – Vorstandsamt übernehmen?

Gerade bei vermeintlich unspektakulären Stiftungszwecken, die aus einer persönlichen Situation entstanden sind, ist dies meist fraglich. Schließlich ist ein solches Vorstandsamt mit Arbeit bei entsprechendem Zeitaufwand und der Verantwortung für ein fremdes Vermögen ohne zwingende Aussicht auf Meriten verbunden.

Ohne Vorstand nix los

Konkret sollte man sich die Frage stellen, wie realistisch es ist, beispielsweise in hundert Jahren Interessenten für die Vorstandsämter zu finden. Da Stiftungen per Definition auf die Ewigkeit gegründet werden, sollte mindestens in diesen Zeithorizonten gedacht werden.

Hier zeigt sich eine Stärke der Treuhandstiftung. Innerhalb der Satzung ist es möglich, die Regelungen so fixieren, dass die Stiftung automatisiert weiter arbeitet, sollten die ursprünglichen Vorstände aus welchen Gründen auch immer aus dem Amt aussteigen (wollen).

Bei rechtsfähigen Stiftungen ist dieser Ansatz schlicht nicht möglich, weil sie einen Vorstand benötigen, um agieren zu können. Scheidet dieser aus, ohne dass es einen Nachfolger oder wenigstens eine funktionierende Nachfolgeregelung gibt, muss die Stiftungsaufsicht einen Notvorstand einsetzen. Dies ist meist die schlechteste Lösung.

Auf den Stiftungszuschnitt kommt es an

Der vielfach genannte Vorteil der Treuhandstiftung, dass Satzungsänderungen leichter möglich seien, ist in der Praxis eher ein Scheinargument. Eine solide Gesprächsbasis zu den Behörden vorausgesetzt, stellt sich die Abstimmung in der Regel als unproblematisch dar.

Natürlich sind Treuhandstiftungen nicht die sprichwörtlichen eierlegenden Wollmilchsäue. Wenn Stiftungen groß genug sind, um eine eigene professionelle Infrastruktur aufzubauen, macht das Zwischenschalten eines Treuhänders keinen Sinn. Doch hier sprechen wir in der Regel von Stiftungen mindestens im Millionenbereich.

Auch wenn eine Stiftung Fundraising machen will, werfen Treuhandstiftungen manchmal ungewollte Fragen auf. Die Spendenquittungen müssen nämlich mit der vollständigen juristischen Bezeichnung, zum Beispiel „Stiftung zur Unterstützung von Kinderheimen in der treuhänderischen Verwaltung des XY-Treuhänders“, ausgefüllt werden. Das versteht nicht jeder, und nichts ist für eine Stiftung mit solchen Ambitionen schlechter als der irritierte Spender.

Fit in allen Formen

Trotz vieler Vorteile, die die Treuhandstiftung bietet, gibt es in Deutschland nur wenige Berater, die diese Gestaltungsvariante in ihrem gesamten Bedeutungsspektrum erfassen und stiftungswilligen Personen vorstellen können. Und noch weniger gibt es, die regelmäßig die Gründung treuhänderischer Stiftungen begleiten.

Bei Stiftungsgründungen werden oftmals das juristische Formularhandbuch oder Mustersatzungen aus dem Internet zu Rate gezogen oder die Stiftungsaufsicht, die nur die Gründung von rechtsfähigen Stiftungen berät, konsultiert. Nur sind damit die Alternativen selten ausreichend thematisiert.

Das bedeutet indes nicht, die rechtsfähige Stiftung aus den Augen zu verlieren. Im Gegenteil: Nur wer beide Rechtsformen mit ihren jeweiligen Vorteilen kennt, kann beurteilen, in welchen Fällen die rechtsfähige und in welchen die treuhänderische Stiftung nebst entsprechendem Treuhänder die bessere Lösung ist.

Grundsätzlich kann jeder die Treuhandschaft für Stiftungen übernehmen. Dass natürliche Personen als Treuhänder in der Regel nicht sinnvoll sind, da die Stiftung sie mit ihrer Ewigkeitsdefinition überleben würde, versteht sich von selbst. Auf bestimmte Themen fokussierte Einrichtungen, wie  Vereine, rechtsfähige Stiftungen, Kirchengemeinden, Universitäten, kommunale und kirchliche Stiftungsverwaltungen oder kommerzielle Stiftungsverwaltungen, einschließlich Banken und Sparkassen, kommen hier eher in Betracht.

Neben der Expertise im Bereich Treuhandstiftungen und dem persönlichen Wohlfühlen mit den Ansprechpartnern, sollte man als Finanzberater auch darauf achten, dass der Treuhänder nicht in Konkurrenz zu den eigenen Dienstleistungen steht. Manche der vorgenannten Anbieter, ob nun kommerziell oder nicht, bieten auch die Vermögensverwaltung für Treuhandstiftungen an.

Lesen Sie mehr zu den Vorzügen und Kriterien zur Auswahl eines Treuhänders im ersten Teil der Serie.


Über die Autoren:
Stefan Fritz leitet das Stiftungsmanagement der HypoVereinsbank/Unicredit Bank in München. Seit mehr als zehn Jahren begleitet der im Stiftungsrecht promovierte Jurist Stiftungsgründungen und berät bestehende Stiftungen bei der Entwicklung ihrer Anlagestrategie. Zusätzlich ist er als Dozent und Fachbuchautor tätig.

Jörg Seifart ist Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen mit Sitz in Düsseldorf. Als Volljurist mit vertieften Kenntnissen in Betriebswirtschaft und Projektmanagement sowie Journalismus und Politik gilt er als Experte für komplexe Fragestellungen rund um das Stiftungswesen.


Veranstaltungshinweis:

Seminar: Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten

Termin München (Modul 1): 20. Mai 2015, 9 bis 17 Uhr

Termin Hannover (Modul 2): 11. Juni 2015, 9 bis 17 Uhr (Teilnahme an Modul 1 erforderlich)

Preis: 835 Euro (Normalpreis), 30 Prozent Rabatt für Newsletter- und/oder Print-Abonnenten vom private banking magazin sowie Teilnehmern der private banking kongressen

Referenten: Dr. Stefan Fritz, Leiter des Stiftungsmanagement der Hypovereinsbank/Unicredit Bank; Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Vermögensanlage der Volkswagenstiftung (nur Modul 2); Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen

Credits (die Veranstaltungsmodule beim FPSB Deutschland registriert): 6,0 CPD-Credits (für jedes Modul)

Zur Anmeldung geht es hier.

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