Der Share Deal ist im Vergleich zum Asset Deal von der vertraglichen Konstruktion her gesehen die in der Regel einfachere Gestaltung eines Unternehmenserwerbs. Da der Käufer beim Share Deal alle Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken mitkauft, sollten spezielle Haftungsregelungen im Vertrag vorgesehen werden, die regeln, in welchem Umfang der Verkäufer auch für den Bestand und die Beschaffenheit des vom Käufer erworbenen Unternehmens haftet.
Außer dem Asset Deal oder dem einfachen Share Deal kommen auch andere gesellschaftsrechtliche Gestaltungen in Betracht. In einigen Fällen bietet sich eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz in der Form der Abspaltung oder Ausgliederung an. Durch solche Konstruktionen können die aus Käufersicht interessanten Assets von den übrigen Bereichen eines Unternehmens getrennt und dabei die praktischen Hürden des Asset Deals vermieden werden.
Interessantes von unwichtigem trennen
Dies betrifft zum Beispiel den Bereich Vermögensverwaltung, nicht jedoch den, der sich mit Vermittlung und Beratung beschäftigt. Komplexere Fragen können sich hier aber stellen, wenn gleichzeitig angestrebt wird, die behördliche Erlaubnis zu übernehmen.
Beim Asset Deal oder bei geschickter Konstruktion eines umwandlungsrechtlichen Vorgangs kann sich der Käufer nur die Vermögensgegenstände herauspicken, die er haben will. Der Erwerber haftet dann nicht für Verbindlichkeiten, die der Veräußerer in seinem Geschäftsbetrieb begründet hat. Beim Share Deal hingegen besteht die im Unternehmen begründete Haftung des Erwerbers für die Verbindlichkeiten fort.
Dies gilt entsprechend für Umwandlungsvorgänge bezogen auf den übernommenen Unternehmensbereich. Aktiva und Passiva des übernommenen Unternehmens bleiben unverändert. Das kann den Share Deal in der Krise des zu kaufenden Unternehmens oder bei unübersehbarem Haftungspotenzial unattraktiv machen.
Risiken früh erkennen
Um die richtige Entscheidung zwischen Asset und Share Deal treffen zu können, sollte der Kaufinteressent das Zielunternehmen vorab im Rahmen einer umfassenden Analyse der Verhältnisse genau durchleuchten, der sogenannten Due Diligence. Sie dient dazu, etwaige Risiken aus der zurückliegenden unternehmerischen Tätigkeit bereits zu erkennen und einen angemessenen Kaufpreis zu verhandeln.