Unter Leitung von Dominik Müller EY baut Bereich für Family-Office-Dienstleistungen um

Dominik Müller ist Leiter der EY Family Office Services in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Dominik Müller ist Leiter der EY Family Office Services in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Foto: EY

EY hat das Angebot an Family-Office-Dienstleistungen umfassend umgebaut, teilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit. Unter Leitung von Dominik Müller berät das Team Family Office Services – darunter Rechtsanwälte und Steuerberater – Familienunternehmen, deren Gesellschafter und vermögende Privatpersonen. Müller ist Steuerberater und Nachfolger von Peter Brock. Er ist seit Juli 2018 für EY Family Office Services in Deutschland, Österreich und der Schweiz verantwortlich. Er verfügt über mehr als 18 Jahre Berufserfahrung, darunter zahlreiche Jahre in der spezialisierten Beratung von Familienunternehmen, aber auch einige Jahre als Leiter Unternehmenssteuern in Familienunternehmen und einem Single Family Office.

Beraten werden Familien, die nach der Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, sogenannter Cash Event, erstmals mit der Familienvermögensstrukturierung oder dem Aufbau eines Family Office befasst sind. Zum Dienstleistungsportfolio der EY-Abteilung gehöre aber auch, bestehende Vermögensverwaltungsstrukturen – teils in das Familienunternehmen eingebunden – zu verbessern. Dabei sollen etwa steuerlich und rechtlich vorteilhafte Investmentvehikel helfen. Ebenfalls zum Angebot zähle die Beratung, wie regulatorische Anforderungen erfüllt oder Governance-Strukturen eingerichtet werden können. Im Hinblick auf geplante Investments beziehe das Team besondere Steuerbefreiungen ein, etwa bei denkmalgeschützten Immobilien oder Kunstsammlungen. Die vorgesehenen Maßnahmen werden in die bestehende Nachfolgeplanung eingebettet oder Letztere auch neu aufgesetzt.

Ein besonderer Fokus von EY Family Office Services liege zudem auf der nächsten Generation. Das Team berät Familienmitglieder beispielsweise in Fragen bezüglich deren steuerlicher Mobilität. Oftmals beabsichtigten die Nachkommen, im Ausland zu studieren. Im Kontext der dortigen Wohnsitznahme müsse man Sicherungsmaßnahmen etwa im Hinblick auf die deutsche Wegzugsbesteuerung – oder eine ausländische Wegzugsbesteuerung bei der Rückkehr nach Deutschland – treffen. EY berät die Kunden zudem mit Strukturen, die das Aufdecken stiller Reserven in Wirtschaftsgütern des Unternehmens – die sogenannte Entstrickung – möglichst vermeiden.

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