Abgrenzung zur Compliance-Funktion
Die interne Revision ist generell zuständig für die Prüfung aller wesentlichen betrieblichen Funktionen einschließlich der Support-Funktionen, zu denen auch die Compliance-Funktion gehört. Insofern ist die Abgrenzung zwischen interner Revision und Compliance eindeutig.
In der Praxis bereitet die Abgrenzung jedoch teilweise Probleme. 12 Prozent der Studien-Teilnehmer antworteten hier, dass eine eindeutige Abgrenzung nur teilweise besteht. Nach den Erfahrungen der Praxis erscheint es hier so, dass – zumindest bei größeren Instituten – ein Schnittstellenbereich besteht, bei dem eine eindeutige Abgrenzung nicht immer klar gezogen werden kann. In diesen Fällen kann eine Schärfung der Abgrenzung oft zu Synergie- beziehungsweise Effizienzgewinnen führen, indem Doppelprüfungen vermieden werden.
Wertbeitrag und Effizienz
Über verschiedene Fragen wurde im Rahmen der Studie eine Einschätzung zu Wertbeitrag und Effizienz der internen Revision ermittelt. Eine Messung des Wertbeitrags der Abteilung wird dabei offensichtlich nur bei wenigen Instituten vorgenommen.
Nur 4 Prozent der Institute messen den Wertbeitrag systematisch. In diesen Fällen erfolgt dies über ein Quality Assessment oder über die Konzern-Revision anhand von Fragebögen oder definierten Key Performance Indicators (KPIs). Auf die Frage der Effizienz der internen Revision waren 72 Prozent der Teilnehmer positiv gestimmt, wobei sich 48 Prozent zufrieden und 24 Prozent sogar sehr zufrieden äußerten. Allerdings sind 28 Prozent der Befragten auch neutral eingestellt oder unzufrieden mit deren Effizienz.
Effizienz der internen Revision
Ein Großteil der Institute sieht auch Maßnahmen für erforderlich an, um die zunehmenden Anforderungen an die eigene Revision zu bewältigen und beabsichtigt diesbezüglich konkrete Maßnahmen. Die vorgesehenen Maßnahmen bestehen dabei überwiegend in interner Fortbildung (36 Prozent der Teilnehmer) und in organisatorischen Optimierungen (28 Prozent).
Fazit
Ein wesentliches Merkmal der internen Revision ist, dass sie eine prozessunabhängige Funktion innerhalb des Unternehmens darstellt. Die durchgeführte Studie zeigt, dass die Verfügbarkeit geeigneter Ressourcen beziehungsweise die erforderliche Fachkompetenz für die interne Revision zuweilen ein großes Thema ist. Bei Nichtverfügbarkeit können im Extremfall die geforderten grundlegenden Kontrollstrukturen versagen und Sanktionen der Aufsicht drohen.
Zu beachten ist dabei auch, dass konkret definierte aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Revisionsplanung, deren Tätigkeit und Berichterstattung bestehen. Unter diesem Aspekt ist eine Auslagerung der internen Revision eine Möglichkeit, die einige Vorteile mit sich bringt. Besonders für kleinere Institute mit geringer Personaldecke ist die (Teil-)Auslagerung eine sinnvolle Alternative, um eine aufsichtskonforme Erfüllung der Revisionsfunktion sicherstellen zu können.
Über die Studie:
Die Studie wurde im September 2016 durchgeführt. Mit 25 teilnehmenden Finanzdienstleistern wurden zahlreiche Segmente des Marktes regulierter Institute abgedeckt. Die Ergebnisse gewähren einen detaillierten Einblick in die Arbeitsweise der Revision und haben insbesondere auch einen stark explorativen Charakter. Die komplette Studie „Interne Revision 2016“ kann über folgenden Link angefordert werden.
Über den Autor:
Jürgen App ist Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der App Audit GmbH. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich Wirtschaftsprüfung und in der Finanzbranche. Seit 2011 bietet App Audit Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen im Bereich Finanzdienstleister, Banken sowie Fonds an.