Steuern, Timing, Käufer Family Offices im Fokus – was entscheidend ist für den Erfolg beim Firmenverkauf

Die Gastautoren Martin Lindenau (links) und Tillmann Bettmer erklären, was Unternehmer bei der Nachfolgeplanung beachten müssen.

Die Gastautoren Martin Lindenau (links) und Tillmann Bettmer: „Schichtet eine Unternehmerfamilie ihr Familienunternehmen durch Verkauf in „Cash“ um, verliert die Familie regelmäßig in erheblichem Umfang erbschaftsteuerliches Einsparpotential.“ Foto: Legavis Rechtsanwälte, Geneon Leadership

Früher galt es beinahe als selbstverständlich, dass ein Familienunternehmen in die Hände der nächsten Generation überging: „Wir verkaufen doch nicht die Familie!“, war eine weit verbreitete Einstellung. Ob die nachfolgende Generation tatsächlich übernehmen wollte, spielte mancherorts lange Zeit eine eher untergeordnete Rolle.

Eine Studie der Zeppelin Universität im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen verdeutlicht die gestiegene Verkaufsbereitschaft der jungen Generation: 23 Prozent können sich einen Verkauf grundsätzlich vorstellen. Dieser Wert lag 2020 noch bei 14 Prozent und wird wahrscheinlich im Jahr 2000 noch deutlich niedriger gewesen sein.

Warum steigt die generelle Bereitschaft zum Verkauf?

Dies lässt sich einerseits mit wirtschaftlichen Gründen erklären, wie etwa:

  • Sorgen um die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland
  • Zunehmende geopolitische Unsicherheiten
  • zu hohe Investitionsbedürfnisse, beispielsweise in Digitalisierung, um mit dem Wettbewerb Schritt zu halten

Andererseits sind auch emotionale Motive von hoher Bedeutung:

  • Hat die nachfolgende Generation andere Vorstellungen vom Leben, als das Werk der Eltern fortzuführen? Die Kinder haben häufig gesehen, was es bedeutet, rund um die Uhr für das Unternehmen da zu sein inklusive schlafloser Nächte und hohem Verzicht. Nicht jeder ist hierzu bereit.

Zudem stellen sich immer mehr Eltern die Frage, ob sie ihren Kindern dieses Erbe wirklich aufbürden wollen, was vor zwei Jahrzehnten noch eine seltenere Überlegung war. Und manchmal mag der gemeinsame Verkauf auch der einzig gemeinsame Nenner sein, auf den sich eine zerstrittene Familie einigen kann.

Erfolgreiche Beispiele wie der Verkauf von Viessmann haben auch zu erhöhter Aufmerksamkeit in diesem Bereich geführt. Womit wir bei der nächsten Frage wären:

An wen verkauft man sein Familienunternehmen?

  • Wer erhält die Kultur, DNA und Werte des Unternehmens?
  • Wer sichert die Arbeitsplätze und Standorte?
  • Wer kann notwendige Investitionen in Internationalisierung und Digitalisierung stemmen?

Wer sind mögliche Käufer:

  • Weitergabe an die oberste Führungsebene des eigenen Unternehmens
  • Strategische Investoren aus dem regionalen Wettbewerbsumfeld
  • Große Marktbegleiter aus USA oder Asien
  • Börsengang
  • Stiftung
  • Private Equity
  • Family Offices.

Die frühere Ablehnung gegenüber Private Equity aus der „Heuschrecken-Zeit“ ist deutlich gesunken. Dennoch bleibt die Frage wichtig: Wie langfristig bleibt ein neuer Investor an Bord?

Auch aus diesem Grund werden Family Offices in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Sie können glaubhaft vermitteln, dass sie „gekommen sind, um zu bleiben“, das Unternehmen möglicherweise bis zu 20 Jahre als Dividendenmodell halten. Nicht selten bieten sie dem Unternehmer auch die Möglichkeit, zunächst mit einer Minderheitsbeteiligung einzusteigen und erst schrittweise in den vollständigen Verkauf überzugehen – basierend auf Vertrauen und gegenseitigem Verständnis.

Aufbau des eigenen Familiy Office 

Einige Familienunternehmen mittlerer Größe befinden sich auch aus Diversifikationsgründen im Aufbau von einem eigenen Family Offices. Diese Entwicklung trifft auf den die höhere Verkaufsbereitschaft und könnte somit eine sinnvolle Kombination für die Zukunft darstellen. Von Familienunternehmern für Familienunternehmer.

 

Verfolgt die Unternehmerfamilie eine umsichtige und steuerlich optimierte Familienstrategie, sollte ein potenzieller Verkauf des Familienunternehmens idealerweise einige Jahre vor dem Verkauf geplant und strukturiert werden. Aus ertragsteuerlicher Perspektive bietet es sich an, rechtzeitig eine Holdingstruktur einzuziehen, um die Steuerlast im Zuge des Verkaufs in zu reduzieren.

Wenn eine Kapitalgesellschaft im Verkaufszeitpunkt aus einer Familienholding (Kapitalgesellschaft) heraus verkauft wird, stellt sich die Steuerbelastung wie folgt dar: Der Verkauf an sich ist für die Familienholding steuerfrei. Lediglich 5  Prozent des Veräußerungserlöses – das heißt bei einem Veräußerungserlös von 200 Millionen Euro gleich 10 Millionen Euro – werden als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben der Körperschaftsteuer unterworfen. Die Steuerlast liegt bei 30  Prozent, so dass die Steuerbelastung im vorgenannten Rechenbeispiel lediglich 3 Millionen Euro beträgt – ein Bruchteil der Steuerlast, die ohne Holdingstruktur entstehen würde.

Verkauf in „Cash“ kostet oft erbschaftsteuerliches Einsparpotential 

Diese Vorteile einer Holdingstruktur können jedoch nur dann erfolgreich genutzt werden, wenn die Holdingstruktur entweder von Anfang an errichtet wurde oder wenn seit der Umstrukturierung eine Übergangsfrist von sieben Jahren vergangen ist, bevor das Familienunternehmen verkauft wird. Die Familienholding könnte den Verkaufserlös reinvestieren, wobei bestimmte Assetklassen nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) auf der Ebene von Kapitalgesellschaften gegenüber einem privaten Engagement bevorzugt werden.

Schichtet eine Unternehmerfamilie ihr Familienunternehmen durch Verkauf in „Cash“ um, verliert die Familie regelmäßig in erheblichem Umfang erbschaftsteuerliches Einsparpotential. Schließlich befinden sich nun erhebliche Liquiditätsreserven auf dem Konto der Holdinggesellschaft oder im Privatvermögen – je nachdem, in welcher Struktur das Familienunternehmen im Zeitpunkt des Verkaufs gehalten wurde.

Im Gegensatz zu Bar- oder Kontovermögen können Unternehmensbeteiligungen im Wege der sogenannten „Betriebsvermögensverschonung“ (Paragraf 13a, 13b ErbStG) bis zu 100 Prozent steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden, wenn die Familie sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Zunächst muss es sich bei dem Betriebsvermögen um „begünstigungsfähiges Betriebsvermögen“ handeln – rein vermögensverwaltende Unternehmen oder die in den „alten Zeiten“ gängigen „Cash-GmbHs“ werden vorab herausgefiltert.

 

Allgemein gilt seit der Reformierung der Betriebsvermögensverschonungsregeln, dass Verwaltungsvermögen stets wie Privatvermögen behandelt wird und nach den allgemeinen Regeln versteuert werden muss.

Verkauf im Verbund 

In Hinblick auf die steuerlichen Vorteile, die die Betriebsvermögensverschonung zu leisten imstande ist, bietet es sich zum Zwecke der steuerlichen Optimierung innerhalb der Unternehmerfamilie an, zunächst unter Ausnutzung der Betriebsvermögensverschonung Anteile am Familienunternehmen auf Kinder und/oder Enkelkinder im Wege der Schenkung zu übertragen. Nach Ablauf der Behaltensfrist kann die Familie sodann das Unternehmen „im Verbund“ gemeinsam verkaufen. Ein Teil des Erlöses realisiert sich dann bereits in der nächsten Generation. Dieser Teil des Familienvermögens muss nicht der Schenkungsteuer unterworfen werden.

Fazit:

Die Bereitschaft zum Verkauf von Familienunternehmen ist gestiegen – aus wirtschaftlichen und emotionalen Gründen. Doch die Wahl des richtigen Käufers ist entscheidend. Family Offices, die langfristige Perspektiven bieten, könnten deswegen in den nächsten Jahren eine zunehmend wichtige Rolle spielen. In rechtlicher Hinsicht sollte ein Verkauf des Familienunternehmens frühzeitig geplant werden, um steuerlich optimale Strukturen zu schaffen und auf diese Weise die Ertragsteuerbelastung zu reduzieren. Gleichzeitig sollte ein Konzept erarbeitet werden, welches sicherstellt, dass das in Privatvermögen umgewandelte Betriebsvermögen im Hinblick auf die Erbschaftsteuer steuerlich optimal aufgestellt wird – etwa durch Umschichtung der liquiden Mittel in erbschaftsteuerlich privilegierte Assetklassen.

Über die Autoren:

Tillmann Bettmer ist geschäftsführender Gesellschafter der Geneon Leadership mit Sitz in Wiesloch bei Heidelberg. Er berät ausschließlich Familienunternehmen bei Generationsübergängen und bei Besetzungen von CEO, CFO sowie Beiräten.

Martin Lindenau ist Rechtsanwalt, Mediator und Gründungspartner von Legavis Rechtsanwälte. Er begleitet Unternehmerfamilien bei der Vorbereitung, Gestaltung sowie steuerlichen Optimierung des Generationenwechsels. Sein Beratungsansatz rückt dabei die langfristige Absicherung des Familienvermögens in den Vordergrund.

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