Einbezogen werden zunächst alle bekannten Private-Banking-Anbieter in Deutschland. Für das fünfstufige Verfahren werden folgende Informationsquellen einbezogen:
- Öffentlich zugängliche schriftliche Quellen wie Presseberichte und Gerichtsdokumente
- Ein Beirat aus Fachanwälten; er berichtet der PBPI über akute, anhängige Auseinandersetzungen zwischen Banken und Kunden
- Auskünfte aus Kundenkreisen
- Informationen von Mitarbeitern
- Selbstauskünfte der Banken und Vermögensverwalter
Jede dieser fünf Kategorien bekommt dann ein Signallicht zugeordnet – grün, gelb und rot, wie bei einer Verkehrsampel. Sobald alle fünf auf grün stehen, schaltet die Vertrauensampel insgesamt auf grün.
Das Ergebnis erhebt laut den Angaben von PBPI nicht den Anspruch, eine juristisch eindeutige Auskunft zu geben. Es soll vielmehr eine Hilfe bei der Orientierung sein.