Trotz schleichenden Verbrauchs Großteil der Bürgerstiftungen arbeitet ohne Finanzberater

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Den größten Unterschied gibt es beim Festgeld: Nur 36,8 Prozent aller Stiftungen legen ihr Geld so an, jedoch über 90 Prozent der Bürgerstiftun­gen. Zur Einordnung dieser Zahlen dient die folgende Tabelle, die zeigt, wie viele Bürgerstiftungen welchen Geldbetrag in unterschiedlichen Anlageklassen angelegt haben.

Bürgerstiftungen, die in Anleihen (Staats- oder Unternehmensanleihen) anlegen, benutzen hierfür durchschnittlich die höchsten Summen.
Von den Bürgerstiftungen, die ihr Geld auch in Festgeld angelegt haben, haben über ein Viertel unter 50.000 Euro, knapp die Hälfte zwischen 50.000 und 250.000 Euro und ein knappes Viertel 250.000 Euro und mehr als Festgeld angelegt.

Viele Bürgerstiftungen verabschieden Anlagerichtlinien zur strategischen
Planung der Vermögensanlage und zur Absicherung des Vorstands.

Je höher das Stiftungsvermögen einer Bürgerstiftung ist, desto eher hat
sie Anlagerichtlinien. Unter den kleinen Bürgerstiftungen haben 43,5 Prozent (n=46), unter den mittelgroßen 72,9 Prozent (n=59) und unter den
großen 86,1 Prozent (n=36) Anlagerichtlinien.

Kleine Bürgerstiftungen lassen sich seltener beraten als mittelgroße oder als große: 30 Prozent der kleinen, 47 Prozent der mittelgroßen und 61 Prozent der großen Bürgerstiftungen gaben an, dass sie in Finanzangelegenheiten extern beraten werden.

Diese Beratung erfolgt am häufigsten durch Fachleute aus einer Bank
(93,9 Prozent, n=66). 45,5 Prozent lassen sich von der Steuerberaterin
oder dem Steuerberater beraten und nur 10,6 Prozent nehmen Rechtsberatung bei Finanzfragen in Anspruch (n=66).


Über die Studie:
Für die Online-Erhebung befragte der Wissenschaftliche Dienst des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Erhebungszeitraum  2. Mai bis 1. Juni 2017 311 Bürgerstiftungen per Mail. Die Rücklaufquote lag bei 49,8 Prozent.

 

 

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