Treuhandstiftungen Vorhandene Ressourcen gemeinsam nutzen

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Weniger Zeit- und Kostenaufwand

Im Gegensatz zu einer formellen Stiftungssatzung, die nur unter ganz bestimmten Umständen und unter Einbindung der Stiftungsbehörden änderbar ist, kann der Stiftungsvertrag sowohl bei seinem Abschluss weitgehend frei verhandelt als auch später geändert werden, solange sich Stifter und Stiftungsträger einig sind. Wenn der Stiftungsvertrag dies vorsieht, kann der Stifter ihn sogar einseitig kündigen, wenn er damit eventuell verbundene steuerliche Nachteile in Kauf nimmt.

Beliebt sind Treuhandstiftungen auch deshalb, weil sie zwar eine eigene Organisation haben können, aber nicht müssen. Vor allem für mittlere und kleine Stiftungsvermögen bietet es sich an, sowohl bei der Vermögensverwaltung als auch bei der Erfüllung der Stiftungszwecke einen möglichst geringen Aufwand zu betreiben, um den damit ersparten Zeit- und Kostenaufwand lieber für die gemeinnützigen Zwecke einsetzen zu können, die ihnen eigentlich am Herzen liegen.

Dies gilt auch und vielleicht gerade dann, wenn der Stifter sich zu Beginn noch selbst weitgehend engagieren und die notwendigen organisatorischen Arbeiten in der Stiftung selbst erledigen will. Nicht zu unterschätzen ist nämlich der zeitliche Horizont. Die Grundidee vieler Stifter ist die Förderung ihrer Herzensangelegenheit auf lange oder sehr lange Sicht.

Damit dies gelingt, muss auch der selbst in seiner Stiftung tätige Stifter irgendwann Vorsorge für den Fall treffen, dass er nicht mehr willens oder in der Lage dazu ist. Oft muss er dann feststellen, dass es gar nicht so einfach ist, einen Nachfolger zu finden, von dem er erwarten kann, dass dieser seine Stiftungsidee mit dem gleichen Engagement verfolgen wird wie er selbst.

Nicht selten bieten Treuhandstiftungen auch eine Möglichkeit, gemeinsam mit anderen unter dem Dach eines großen Stiftungsträgers bessere Erträge zu erzielen, als dies im Alleingang mit einem mittleren oder kleinen Stiftungsvermögen der Fall wäre. Beispielsweise können Risiken bei der Vermögensanlage breit verteilt werden.

Für Stifter, die selbst nicht über das Wissen oder das Interesse verfügen, sich ständig mit Finanzangelegenheiten zu befassen, kann die Treuhandstiftung auch eine Möglichkeit sein, sich von dieser Verantwortung zu befreien.

Viele große gemeinnützige Einrichtungen bieten Stiftern an, deren Stiftungsvermögen über Treuhandstiftungen mit zu verwalten und innerhalb der Bandbreite ihrer eigenen gemeinnützigen Zwecke für die speziellen Zwecke einzusetzen, die dem einzelnen Stifter am Herzen liegen.

Fehlende Kontrolle als Vorteil

Da diese ohnehin über die Expertise sowohl zur Vermögensverwaltung als auch zur Verwirklichung gemeinnütziger Projekte verfügen, können sie dem Stifter deshalb anbieten, ihm viele administrative Aufgaben und Kosten abzunehmen, sodass oft Zeit und Geld gespart werden können und mehr für konkrete Projekte übrig bleibt.

Die Bandbreite der Möglichkeiten zur Ausgestaltung im Einzelnen ist recht groß. Stiftern, die sich selbst engagieren wollen, können Entscheidungs- oder Mitspracherechte bei der Auswahl und Umsetzung von Projekten eingeräumt werden. Stifter, denen es in erster Linie darum geht, die Früchte ihrer Stiftung zu sehen, können sich darauf beschränken, über die vom Stiftungsträger ausgewählten Projekte und deren Umsetzung informiert zu werden.