Treuhandstiftungen Vorhandene Ressourcen gemeinsam nutzen

Ist bei der Wirtschaftskanzlei PKF Fasselt Schlage Spezialist für Non-Profit-Organisationen: Franz Schulte

Ist bei der Wirtschaftskanzlei PKF Fasselt Schlage Spezialist für Non-Profit-Organisationen: Franz Schulte

Am Anfang steht oft nur die Idee des Wohltäters, einen Teil seines Vermögens gemeinnützigen Zwecken zu widmen und damit Gutes zu tun. Der nächste Schritt ist vielleicht der Gedanke an eine Stiftung. Anders als normale Spenden an gemeinnützige Einrichtungen bietet sie zum Beispiel die Möglichkeit, den eigenen Namen auf lange Sicht mit etwas Positivem zu verknüpfen.

In vielen Fällen umfasst die Idee des Wohltäters auch schon den Bereich, in dem sich die Stiftung betätigen soll, beispielsweise die Hilfe für Kinder. Bereits bei der Wahl der konkret richtigen Rechtsform wird es dann aber häufig schon etwas schwieriger. Stiftung ist nämlich nicht gleich Stiftung. Vielmehr kann sich hinter dem Begriff sich eine Vielzahl von rechtlichen Gebilden verbergen, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist.

Eine besonders wichtige und bei Stiftern beliebte Rechtsform ist die unselbstständige Stiftung, die manchmal auch als virtuelle Stiftung bezeichnet wird. Historisch gesehen ist die unselbstständige Stiftung die Urform stifterischen Engagements. Die ältesten heute noch existierenden unselbstständigen Stiftungen stammen aus dem Mittelalter.

Flexibelste Stiftungsform

Rechtlich handelt es sich in der Regel um einen einfachen Treuhandvertrag oder einen Schenkungsvertrag, mit dem der Stifter einem sogenannten Stiftungsträger zu treuen Händen oder unter der Auflage das Stiftungsvermögen übergibt, es nach bestem Wissen und Gewissen zu verwalten und die Erträgnisse daraus den vom Stifter vorgegebenen Zwecken zu widmen. Etwas verallgemeinernd hat sich dafür der Begriff Treuhandstiftung eingebürgert.

Besonders beliebt ist die Treuhandstiftung bei vielen Stiftern unter anderem deshalb, weil sie einerseits nahezu sämtliche Funktionen einer echten Stiftung einschließlich der damit verbundenen steuerlichen Vorteile erfüllen kann, sie aber andererseits sowohl bei Gründung als auch im Laufe ihres Stiftungslebens flexibler zu handhaben ist als eine der staatlichen Aufsicht unterliegende selbstständige Stiftung.

Andere, ebenfalls flexible Rechtsformen, wie beispielsweise die sogenannte Stiftungs-GmbH, bieten steuerlich nicht die gleichen Vorteile.

Je nach Ausgestaltung des Stiftungsvertrages im Einzelnen ist die Treuhandstiftung manchmal fast nicht von einer rechtsfähigen Stiftung zu unterscheiden. Sie kann einen eigenen Namen, zum Beispiel den des Stifters, erhalten und unter diesem Namen in der Öffentlichkeit auftreten.

Im Internet findet man beispielsweise eine Vielzahl von Stiftungen, die dort ihre zum Teil beeindruckenden Zwecke und deren Umsetzung vorstellen und die nur bei ganz genauem Hinsehen als Treuhandstiftungen erkennbar sind. Der Stiftungsvertrag einer Treuhandstiftung kann einer rechtsfähigen Stiftung weitgehend nachgebildet werden. Je nach Interessenlage des Stifters im Einzelfall, kann auch die mögliche Flexibilität einer Treuhandstiftung ein Auswahlkriterium sein.