Treuhandstiftungen können andocken Huber, Reuss & Kollegen gründen Stiftung

Die beiden Stiftungsvorstände Michael Egner-Walter (li.) und Christian Fischl von Huber, Reuss & Kollegen.

Die beiden Stiftungsvorstände Michael Egner-Walter (li.) und Christian Fischl von Huber, Reuss & Kollegen. Foto: Huber, Reuss & Kollegen

Die Vermögensverwaltung Huber, Reuss & Kollegen aus München hat gemeinsam mit 15 Mitarbeitern, die sich alle mit privaten Geldern eingebracht haben, die HRK Stiftung gegründet. Die gemeinnützige Stiftung soll Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Jugend und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen fördern.

Darüber hinaus darf die HRK Stiftung Treuhandstiftungen anbinden. Auf diese Weise erhalten Mandanten der Vermögensverwaltung die Möglichkeit, sich mit einer eigenen Treuhandstiftung und mit eigenem Namen an die HRK Stiftung anzuhängen. Die HRK Stiftung kann somit als Träger nicht rechtsfähiger, unselbständiger Stiftungen fungieren.

„Viele Mandanten wünschen sich, nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Leben der Gesellschaft etwas zurückzugeben“, sagt Michael Egner-Walter, Vorstand der HRK Stiftung und Gesellschafter von Huber, Reuss & Kollegen. Mit der HRK Stiftung sei dies gezielt, unbürokratisch und transparent möglich.

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Gegründet im Jahr 2000 betreut die bankenunabhängige Vermögensverwaltung Huber, Reuss & Kollegen Vermögende, Familien, Stiftungen und institutionelle Investoren. Derzeit beschäftigt das Unternehmen in München, Ingolstadt und Schonungen 29 Mitarbeiter, davon 19 Portfoliomanager. Das verwaltete Vermögen der rund 900 privaten und institutionellen Kunden beläuft sich auf mehr als 2,5 Milliarden Euro.

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