Trends im Anleihemarkt und Rentenhandel „Den Stückelungs-Service können sie nur eigenen Kunden bieten“

Norbert Hagen kennt sich im Rentenhandel aus: Die von ihm geführte I.C.M. Investmentbank ist nicht nur Vermögensverwalter, sondern auch Wertpapierhandelsbank.

Norbert Hagen kennt sich im Rentenhandel aus: Die von ihm geführte I.C.M. Investmentbank ist nicht nur Vermögensverwalter, sondern auch Wertpapierhandelsbank.

private banking magazin: Hochzinsanleihen bewertet der Markt derzeit mit einem Risikoaufschlag von 400 Basispunkten. Das entspricht zunächst dem historischen Durchschnitt. Verzerrt da aber der relative Risikoaufschlag zum Basiszins nicht die realwirtschaftlichen Risiken?

Norbert Hagen: Sicher ist es richtig, dass heute Risiko – absolut gesehen – schlechter entgolten wird als noch vor wenigen Jahren. Das gilt über alle Anlageklassen hinweg. Bei Hochzinsanleihen muss man vor allem das Ausfallrisiko im Blick haben. Und das rechtfertigt mit geschätzten 2 Prozent im kommenden Jahr eine überdurchschnittliche Bewertung mit geringeren Risikoprämien, also weniger als die derzeit aufgerufenen 4 Prozent, dem langjährigen Mittel.

Wie sehen Sie die einzelnen Rating-Segmente?

Hagen: Innerhalb der Bonitäten von BB+ bis CCC nehmen die Risikoprämien in Richtung schlechterer Papiere sogar relativ stark zu. Von unter 200 Basispunkten am Übergang zu Investment Grade bis an die 1.000 Basispunkte bei CCC reicht das Feld. Pauschal gesagt ließe eine globale wirtschaftliche Belebung die unter diesem Aspekt völlig unterbewerteten Bonitäten ab B und schlechter am meisten steigen.

Bei einem Upgrade von Anleihen in den Investment-Grade-Bereich kauft die EZB automatisch und stützt die Kurse. Ist dieser Mechanismus bereits in den Anleihekursen eingepreist oder handelt es sich um einen Sweet Spot im Markt?

Hagen: Über die Zeitachse qualifizieren sich immer wieder andere Emittenten für eine Hochstufung in ihrer Bonität. Je nach Wahrscheinlichkeit eines Upgrades ist es mehr oder weniger eingepreist. Die EZB ist hier ohnehin nicht der alleinige Käufer. Es gibt zahlreiche Investmentfonds, die qua ihrer Qualitätslimits solche Emissionen gerne aufnehmen.

Verlegen sich Anleihe-Emittenten aufgrund der hohen Nachfrage der vergangenen Jahre auf höhere Stückelungen?

Hagen: Die Emittenten brauchen natürlich zwingend einen Emissionsprospekt. Aber sie haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund von Kosteneinsparungen immer mehr auf das sogenannte vereinfachte Emissionsverfahren versteift und schreiben folgerichtig als Zielgruppe nun professionelle Investoren auf den Prospekt. Infolge der als Zugangsbarriere gedachten Mindeststückelung von 100.000 Euro oder 200.000 US-Dollar pro Bond muss der Privatanleger, der kein zweistelliges Millionendepot zu verwalten hat, notgedrungen in Fondsprodukte ausweichen.

I.C.M. Investmentbank ist ja nicht nur Wertpapierhandelsbank, sondern auch Vermögensverwalter. Wie gehen Sie mit den großen Stückelungen um?

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Hagen: Im Vermögensverwaltungsvertrag erlaubt uns der Kunde abweichend von der Mindeststückelung kleinere Losgrößen einzusetzen. Das fängt bei 10.000 Euro beziehungsweise US-Dollar an. Gleichzeitig verpflichten wir uns, jederzeit diese Papiere zum Marktpreis dem Kunden wieder abzunehmen. Er könnte sie ja ansonsten wegen der abweichenden Mindeststückelung nicht verkaufen.

Bieten Sie diesen Service auch anderen Vermögensverwaltern und Portfoliomanagern an?

Hagen: Den Service können wir nur gegenüber dem Vermögensverwaltungskunden direkt anbieten, da wir die erwähnte Freizeichnung für das Prozedere vom Kunden benötigen und wir ihm gegenüber auch die Abnahmegarantie abgeben müssen. Die steht übrigens in unseren AGBs.

Was kostet Sie beziehungsweise den Kunden die kleinere Stückelung?

Hagen: Wir stückeln große Emissionen ja nicht nur beim Einkauf, sondern garantieren den Kunden auch die Anleihen wieder abzunehmen, falls dies in Einzelfällen erforderlich ist. Je nach der Liquidität der entsprechenden Emission, kann sich diese Dienstleistung in der Geld-Brief-Spanne widerspiegeln.

Gleichzeitig hört man aus dem Markt, dass nicht alle Depotbanken die kleinere Stückelungen IT-seitig abbilden können.

Hagen: Die meisten Depotbanken möchten keinerlei Transaktionen, die Handarbeit erfordern. Zur Validierung des Handelspreises, der bei Anleihen in neun von zehn Fällen immer außerbörslich stattfindet, wird seit Mifid II ein unabhängiger Dritter, zum Beispiel ein Kursmakler, befragt. Er prüft die Marktgerechtigkeit. Diesen Prozess können und wollen die meisten Banken eigentlich nicht anbieten. Technisch haben die Institute ihre Settlement-Prozesse ohnehin an die wenigen globalen Clearer ausgelagert. Und die gehen in der Verbuchung der Trades immer über die für die jeweilige Anleihe hinterlegten Usancen. Wenn da die Mindeststückelung nicht passt, geht der Trade nicht durchs System.