Risiken und Vorteile Die Tonnagesteuer und Schiffsgesellschaften als Sparmodell

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Risiken und Vorteile
Die Tonnagesteuer und Schiffsgesellschaften als Sparmodell
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Patrick Alm, Geschäftsführender Gesellschafter der Coventum Capital Partners

Patrick Alm, Geschäftsführender Gesellschafter der Coventum Capital Partners Foto: Coventum Capital Partners

Die Übertragung betrieblichen Vermögens ist ein Dauerbrenner. In den Medien und der öffentlichen Diskussion, für die Gerichte und für die steuerlich- und/oder rechtlich beratende Zunft. Nicht zuletzt bei denen, die es betrifft – den Unternehmerfamilien in Deutschland - und bei allen vermögenden Privatpersonen, die den Vermögensübergang regeln wollen.

Die lebzeitige Übertragung von Betriebsvermögen

Bei großen Vermögen, oder wenn die Übertragung nicht an die Kinder oder Ehepartner erfolgt, wird die mögliche Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer von 30 Prozent und mehr – in ungünstigen Fällen bis 50 Prozent – schnell zu einem wesentlichen Thema.

Um betriebliches Vermögen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern, hat der Gesetzgeber Verschonungsregelungen vorgesehen, die Haltefristen für die übertragenen Vermögenswerte bestimmt und gewisse Lohnsummen, die es innerhalb dieser Zeit zu halten gilt.

Falls ein eigenes, operativ tätiges Unternehmen vorhanden ist und sie dieses übertragen haben oder sie die Übertragung geregelt haben, wendet sich der Fokus der Betroffenen dann den weiteren Vermögenswerten zu.

Die Immobilie genießt dabei wohl die höchste Aufmerksamkeit. Vermögende Privatpersonen setzen sie ein, um die mögliche Steuer zu gestalten oder zu sparen. Wohnimmobilien sind hierbei besonders beliebt. Erforderlich ist es, einen Bestand von mehr als 300 Wohneinheiten vorweisen zu können, um das Vermögen als Betriebsvermögen deklarieren zu können.

 

Oft ist ein solcher Bestand nicht bereits vorhanden, sondern es werden kreative Lösungen gesucht. Mal ist es der Zukauf günstiger Wohnungen in weniger nachgefragten Regionen, mal sind es leerstehende Einheiten, oder man wendet den Blick ins europäische Ausland und nutzt die dort mitunter viel geringeren Preise für Wohneigentum.

Die Risiken solcher Investitionen dürften Vermögende dabei regelmäßig vergessen oder zumindest ausblenden.

Die vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, dass auch die Immobilie keine risikofreie Geldanlage ist. Und auch wenn die Preise von den Höchstständen etwas zurückgekommen sind, so dürften die Bruttorenditen regelmäßig im einstelligen Bereich liegen. Nach Steuern und Abschreibungen – die der kluge Investor mindestens für Instandhaltungen zurückbehält – bleibt dann nicht mehr viel übrig.

Wie immer gilt auch hier: Eine Investition, einzig des „Steuersparens“ willen, ist keine gute Investition.

Klumpenrisiken – zum Beispiel in deutschen Wohnimmobilien, mitunter in einer Stadt oder Region – aufzubauen, dürfte keine gute Idee sein und eine Zielrendite sollte auch nach Steuern risikoadäquat sein.

Zudem: Damit, dass diese Gestaltungsmöglichkeit gerichtlich gekippt werden könnte, befasst sich ein Artikel im private banking magazin vom 14. März 2025.

Die Schiffsbeteiligung im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Betriebsvermögen

Mitunter sehen wir in der Praxis in den letzten Jahren auch wieder einen „Exoten“, den Vermögende und ihre Berater lange gar nicht oder wenig beachten haben: die Schiffsbeteiligung oder Schiffsgesellschaft.

Ein Schiff, das dessen Besitzer im Seetransport einsetzen, ist zweifelsfrei Betriebsvermögen der Gesellschaft, die es hält. Ist diese Gesellschaft dann auch noch eine deutsche Personengesellschaft – dies ist auch noch aus einem anderen Grund sinnvoll, müssen die Gesellschafter auch keine Mindestanteilsquote nachweisen, um ihren Anteil an diesem Betriebsvermögen als solches übergehen zu lassen. So können sie die Verschonungsregeln für die Schenkungsteuer nutzen.

Damit fallen Hürden weg, die für Wohnimmobilien mit den mehr als 300 Einheiten oder für Anteile an Kapitalgesellschaften mit mehr als 25 Prozent Anteilsbesitz gelten.

Ein wenig kritischer Punkte dürfte auch sein, die Lohnsummen einzuhalten. So geben zum Beispiel internationale Sicherheitsstandards den Personalbestand weitgehend vor. Von diesen dürfen die Schiffsgesellschaften gar nicht abweichen. Auch stellen die Schiffsgesellschaften das Personal regelmäßig nicht selbst, sondern nutzen dafür einen Dienstleister. Dabei handelt es sich um das sogenannte Crewing. Dann dürfte die Lohnsummenregelung nicht greifen.

Neben der Möglichkeit, die Haltefristen für die Verschonung einzuhalten, bleibt vor allem die Frage, ob und wie eine Schiffsinvestition wirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden kann.

Da niemand die berühmte Glaskugel besitzt und damit in die Zukunft sehen kann, bleiben die unternehmerischen Risiken einer Investition auch hier bestehen.

Renditeerwartung für Schifffahrtsinvestments

Wie oben bereits beschrieben, sollten vermögende Privatpersonen nicht nur investieren, um Steuern zu vermeiden. Vielmehr sollte im Fokus stehen, Rendite zu erzielen. In den vergangenen Jahren bereiteten die meisten Schiffsbeteiligungen ihren Investoren große Freude. Der Boom nach 2020 bescherte ihnen regelmäßig mittlere zweistellige und auch dreistellige Renditen. Diese Entwicklung fortzuschreiben, erscheint dem Autor zu offensiv und wenig glaubhaft.

Doch auch über einen längeren Zeitraum betrachtet – zum Beispiel über die vergangenen 25 Jahre hinweg – konnten bestimmte Strategien zu zweistelligen Renditen führen. Da die Multiplikatoren bezogen auf die aktuellen Charterratenweiterhin durchaus im einstelligen Bereich liegen, sind Renditeerwartungen von 10 Prozent pro Jahr und mehr für die Zukunft nicht völlig aus der Luft gegriffen. Investoren sollten sie für die Beteiligungen aufgrund der unternehmerischen Risiken auch anstreben.

Quelle: Cavalier Shipping, entnommen von der Website am 05.03.2025

Was gilt es zu beachten?

Wie bereits erwähnt, können zukünftige wirtschaftliche Erfolge nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Dies gilt auch für Beteiligungen an Seeschiffen. Die Nachfrage nach diesem Sachwert und die Charterraten zu prognostizieren, dürfte ähnlich schwierig sein, wie etwa Aktienkurse, Währungsverhältnisse oder auch Immobilienpreise vorherzusagen.

Eine gewisse Transparenz besteht auf der Angebotsseite: Die bestehenden Flotten, aber auch Schiffe im Bau und Neubestellungen lassen sich einigermaßen genau nachvollziehen. Damit können Investoren – für einen überschaubaren Zeitraum – durchaus valide prognostizieren, wie sich Flotten entwickeln. So ist in bestimmten Segmenten der Containerschifffahrt ein massives Flottenwachstum zu erwarten.

Ob dies zu sinkenden Preisen führt, kann – wie oben dargelegt – nicht vorhergesagt werden. In einem solchen Segment sollten Investoren eher zurückhaltend agieren. In anderen Segmenten zeichnet sich ein anderes Bild ab. Bespiele sind Schiffe für den Offshore-Bereich oder sogenannte Multi-Purpose-Schiffe für Projektladungen. Das Angebot wächst, wenn überhaupt, nur sehr moderat.

Die bestehende Flotte besteht aus vielen älteren Schiffen. Dies sind gute Voraussetzungen dafür, dass sich Asset-Preise sowie Charter-Raten und somit die Einkünfte der Schiffsgesellschaften stabil entwickeln. Hier zeigt sich bereits, dass die Schifffahrt als Asset-Klasse in sich bereits diversifiziert ist, da sich die unterschiedlichen Segmente wie Container- oder Tankschiffe und Massengutfrachter sehr unterschiedlich entwickeln können.

Beispiel: Flottenentwicklung Offshore (Offshore Support Vessels – OSV) 

Quelle: Clarkson Research

Beispiel: Altersstruktur Multi Purpose Schiffe (MPP)

Quelle: Eigenes Research; Nordic Hamburg Group

Zu beachten ist auch bei diesem Investment die Kostenstruktur, damit ein möglichst hoher Teil der Investitionssumme auch tatsächlich in das Schiff und somit das Betriebsvermögen investiert wird und um die Chancen auf ein gutes wirtschaftliches Ergebnis zu erhöhen.

 

Hierfür und um im weiteren Verlauf eine gute Basis für die eigenen Entscheidungen zu haben, sollte möglichst transparent sein, wie Mittel verwendet werden. Das gilt zum Beginn der Investition, aber auch über dessen gesamte Laufzeit.

Da wohl die meisten Investoren selbst nicht aus der Schifffahrt kommen, bedeutet es besonders viel, einen verlässlichen Partner zu wählen. Neben der Erfahrung in der Seeschifffahrt, einem exzellenten Marktzugang und einem guten Team, um die abgestimmten Leistungen auch professionell erbringen zu können (z.B. Due Diligence, laufendes Controlling, Verkaufsprozess), sorgt ein maßgeblicher Beitrag dieses Partners zum Eigenkapital des Investitionsvorhabens dafür, dass eine Interessengleichheit hergestellt wird. Eine echte Partnerschaft sollte das Ziel sein, damit schließlich alle in einem Boot sitzen.

Mit Blick auf eine Beteiligung, die auch der lebzeitigen Übertragung dient, könnten Investoren zum Beispiel eine niedrige Fremdkapitalquote wählen. Schließlich geht es um das Nettobetriebsvermögen, das übertragen werden soll. Analog eines Immobilieninvestments, bei dem die langfristige Vermietung an einen bonitätsstarken Mieter zu einer Reduzierung des Risikos führen kann (i.d.R. bei gleichzeitiger Minderung der Chancen des Investments), kann auch ein Schiff mittel- bis langfristig verchartert werden. Wird hierbei ein Charterer mit guter Bonität gewählt, hat dies den gleichen Effekt.

Die zu beachtenden Punkte sind auch eine Lehre aus den zahlreichen Totalverlusten für Schiffsinvestoren insbesondere im Zuge der Finanzkrise 2008. Damals dürfte die Steueroptimierung regelmäßig der wichtigste Treiber für die Investitionsentscheidung gewesen sein. Die Kosten im Rahmen des Investments, die Marktbegebenheiten und auch das finanzielle Engagement des Initiators haben Investoren dagegen regelmäßig nicht hinterfragt. Aus diesen Erfahrungen gilt es zu lernen.

Tonnagesteuer

Unter bestimmten Umständen kann die deutsche Schiffsgesellschaft zur sogenannten Tonnagesteuer optieren und wird dies in der Regel auch tun. Damit blieben dann die Einkünfte – sowohl laufende Einkünfte als auch ein späterer Veräußerungsgewinn – der Beschenkten in der Zukunft nahezu steuerfrei.

Auch hier gilt: Die steuerliche Behandlung sollte niemals das einzige Entscheidungskriterium sein!

Haltefristen und eine spätere Abweichung davon

Wer die Schiffsbeteiligung beziehungsweise Schiffsgesellschaft zum Zweck der lebzeitigen Übertragung nutzen möchte, hat ein Interesse daran, dass die Beteiligung für fünf beziehungsweise sieben Jahre beim Beschenkten verbleibt. Doch auch hier gilt es wieder zu betonen, dass die steuerliche Optimierung dem wirtschaftlichen Erfolg nicht vorangestellt werden sollte. Die Schifffahrtsmärkte waren und sind volatil und dürften dies auch bleiben.

Böte sich innerhalb der besagten Frist die Möglichkeit, einen hohen Gewinn zu realisieren, oder zeichnet sich eine Situation ab, in der es ratsam wäre, Verluste durch einen Verkauf zu begrenzen, sollte dies unbedingt auch getan werden. Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von sechs Monaten hätte der Beschenkte dann immer noch die Möglichkeit eine „Ersatzinvestition“ zu tätigen.

Wie oben beschrieben, ist die Schifffahrt als Anlageklasse bereits in sich diversifiziert. Wer also erfolgreich auf ein Schwergutschiff gesetzt hat und den Gewinn dort realisiert, könnte anschließend und möglichst innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf, in einen Tanker investieren, der aussichtsreich erscheint. Auch hierfür ist ein guter Partner an der Seite sinnvoll, der einerseits zum Verkauf rät, wenn es geboten erscheint, und andererseits immer wieder neue Investitionsmöglichkeiten anbieten kann.

Fazit

Für diejenigen, die unternehmerische Risiken nicht scheuen, können Schiffsbeteiligungen ein sinnvolles Investment, auch zum Zweck der lebzeitigen Übertragung, darstellen. Die Investitionssummen dürften dabei regelmäßig geringer ausfallen als zum Beispiel bei einer eigenen Wohnungsgesellschaft. Auch deshalb könnten Privatpersonen über eine Investition in die Schifffahrt das Vermögen weiter diversifizieren.

Die Stundung der Schenkungsteuer bis hin zum vollständigen Entfall und auch die fast vollständig steuerfreien Einkünfte aus dem Investment im Rahmen der sogenannten Tonnagesteuer dürften Argumente für eine Investition in die Schifffahrt sein. Investoren sollten sie der wirtschaftlichen Betrachtung jedoch nicht voranstellen.


Über den Autor:

Patrick Alm ist Geschäftsführender Gesellschafter der Coventum Capital Partners, die er 2023 gemeinsam mit den Gesellschaftern eines maritimen Projektentwicklers aus Hamburg gründete. Zuvor war er rund 19 Jahre für unterschiedliche Banken tätig. Er hält einen Bachelor und Master in Wirtschaftsrecht.

Ein besonderer Dank gilt Sebastian Weise, Steuerberater bei Greve & Weise in Hamburg, für die freundliche Unterstützung beim Verfassen dieses Beitrags.

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