Ein früherer Händler der Deutschen Bank in Japan hat sich vor einem Richter in Tokio zum Vorwurf der Bestechung schuldig bekannt. Shigeru Echigo gab an, auf Weisung seiner Vorgesetzten gehandelt zu haben.
Echigo gab am Dienstag zu, einen Vertreter eines Pensionsfonds als Kunde mit Hilfe von Zuwendungen und Vergünstigungen wie Abendessen und Golfausflügen in insgesamt 15 Fällen zwischen April und September 2012 zum Kauf animiert zu haben. Dabei soll er 900.000 Yen (gut 6.300 Euro) aufgewendet haben. Er habe nicht alleine gehandelt und seine Vorgehensweise sei bei der Brokersparte der Deutschen Bank in Japan üblich gewesen.
Seinen Gegenpart, den früheren Mitsui & Co.-Angestellten Yutaka Tsurisawa, hatte das selbe Gericht im März wegen der Annahme der Vergünstigungen von Echigo verurteilt. Die Deutsche Securities hatte nach einer Rüge durch Regulierer bereits im Dezember die Vergütung einiger führender Manager in Japan gesenkt.
Tsurisawa hat mit der Annahme der Vergünstigungen gegen japanische Gesetze verstoßen, weil er als Fondsmanager auch staatliche Gelder verwaltete. Die jüngste Vorgehensweise japanischer Gerichte lässt auf ein Ende der großzügigen Praxis von Einladungen und Vergünstigungen in der japanischen Finanzwelt schließen. Künftig könnten solche Geschäfte nur noch geduldet werden, wenn keine öffentlichen Gelder im Spiel sind.
Es handele sich um ein starkes Signal, dass Banken und Broker wesentlich vorsichtiger bei der Bewirtung von potenziellen Kunden sein müssten, sagte Wirtschaftsprofessor Mamoru Nagano von der Seikei University in Tokio.
Echigo droht bei einer Verurteilung eine bis zu dreijährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 2,5 Millionen Yen. Die Verhandlung soll am 17. Juni fortgesetzt werden.
Echigo gab am Dienstag zu, einen Vertreter eines Pensionsfonds als Kunde mit Hilfe von Zuwendungen und Vergünstigungen wie Abendessen und Golfausflügen in insgesamt 15 Fällen zwischen April und September 2012 zum Kauf animiert zu haben. Dabei soll er 900.000 Yen (gut 6.300 Euro) aufgewendet haben. Er habe nicht alleine gehandelt und seine Vorgehensweise sei bei der Brokersparte der Deutschen Bank in Japan üblich gewesen.
Seinen Gegenpart, den früheren Mitsui & Co.-Angestellten Yutaka Tsurisawa, hatte das selbe Gericht im März wegen der Annahme der Vergünstigungen von Echigo verurteilt. Die Deutsche Securities hatte nach einer Rüge durch Regulierer bereits im Dezember die Vergütung einiger führender Manager in Japan gesenkt.
Tsurisawa hat mit der Annahme der Vergünstigungen gegen japanische Gesetze verstoßen, weil er als Fondsmanager auch staatliche Gelder verwaltete. Die jüngste Vorgehensweise japanischer Gerichte lässt auf ein Ende der großzügigen Praxis von Einladungen und Vergünstigungen in der japanischen Finanzwelt schließen. Künftig könnten solche Geschäfte nur noch geduldet werden, wenn keine öffentlichen Gelder im Spiel sind.
Es handele sich um ein starkes Signal, dass Banken und Broker wesentlich vorsichtiger bei der Bewirtung von potenziellen Kunden sein müssten, sagte Wirtschaftsprofessor Mamoru Nagano von der Seikei University in Tokio.
Echigo droht bei einer Verurteilung eine bis zu dreijährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 2,5 Millionen Yen. Die Verhandlung soll am 17. Juni fortgesetzt werden.