Sustainable-Finance-Strategie für Deutschland Nachhaltigkeitsbeirat legt Zwischenbericht vor

Das Bundeskanzleramt bei strahlendem Sonnenschein. Der Nachhaltigkeitsbeirat der Bundesregierung hat am 5. März seinen Zwischenbericht vorgelegt.

Das Bundeskanzleramt bei strahlendem Sonnenschein. Der Nachhaltigkeitsbeirat der Bundesregierung hat am 5. März seinen Zwischenbericht vorgelegt. Foto: imago images / Andreas Gora

Die Finanzwirtschaft will einen wesentlichen Beitrag zur sogenannten großen Transformation der Wirtschaft leisten. Darauf weist der im Juni 2019 von der Bundesregierung eingesetzte Beirat für nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) in seinem soeben vorgelegten Zwischenbericht hin.

Gleichzeitig fordert das Expertengremium in dem 58-seitigen Dokument („Die Bedeutung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft für die große Transformation“) „verlässliche Orientierung durch zielgerichtetes politisches Handeln und konkrete Weichenstellungen“. Nur so lasse sich die Neuausrichtung des Wirtschaftssystems innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne realisieren.

Die Bundesregierung will alle Akteure im Finanzmarkt mobilisieren, die Transformation zu einem nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystem zu finanzieren und an ihrem Erfolg teilzuhaben. Der Sustainable-Finance-Beirat, dem Asset Manager und Endanleger ebenso angehören wie Vertreter von Banken, Rating-Agenturen und der Realwirtschaft, richtet sich mit seinem Zwischenbericht an drei Hauptadressaten: Die Bundesregierung und die öffentliche Hand, die Unternehmen der Realwirtschaft und die Akteure im Finanzmarkt. Auch wenn die Initiative von der Regierung ausgehen müsse, sei das Handeln aller drei entscheidend, erläutert der Beirat und legt mit dem aktuellen Zwischenbericht 53 Handlungsansätze vor. 

Unternehmen erwarten effizienten Kapitalmarktzugang 

Die Unternehmen der Realwirtschaft erwarten Planungssicherheit und einen effizienten Zugang zum Finanzmarkt. Das Expertengremium setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, dass neben dem realwirtschaftlichen Regulierungsrahmen auch die Transparenz, die Vergleichbarkeit von Daten und das Risikomanagement verbessert werden:

  • Die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung als „integrierte Berichterstattung“ standardisieren und schrittweise auf mittelgroße Kapitalgesellschaften, KMUs und Unternehmen mit besonderen Risiken ausweiten. Regelmäßige Klima-Stresstests und Szenarioanalysen. Börsennotierte Unternehmen berichten ab 2022 verpflichtend gemäß TCFD.
  • Die Pflichten und Anforderungen in der Unternehmens- und Buchführung transformationsgerecht ausrichten, den Aufsichtsrahmen an die Langfristziele der Transformation anpassen.
  • Gemeingüter und soziale Kosten verstärkt in der Unternehmens- und Rechnungslegung erfassen und externe Kosten internalisieren.

Nach Meinung des Beirats sollen Finanzmarktakteure Unternehmen Finanzierungen und privaten und institutionellen Investoren Investment-, Bank- und Versicherungsprodukte anbieten, die einen messbaren Beitrag zur Transformation leisten und dabei ihre Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen ausweiten:

  • Nachhaltige Finanzprodukte und ihren Transformationsbeitrag durch ein mehrstufiges Klassifizierungssystem vergleichbar machen und Finanzberatungsprozesse adäquater gestalten.
  • Wesentliche Nachhaltigkeitsparameter im Risikomanagement und in der Strategie aller institutionellen Investoren systematisch berücksichtigen, Einfluss der Portfolien und Finanzierungen auf Nachhaltigkeitsthemen offenlegen.
  • Anreiz- und Sanktionsmechanismen in der Unternehmensführung sowie Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen anpassen, um eine Nachhaltigkeitsorientierung des Managements und der Mitarbeitenden zu fördern.

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Als wesentliche Handlungsansätze empfiehlt der Beirat eine lenkungswirksame Gestaltung des CO2-Preises, die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erhöhung geeigneter realwirtschaftlicher Investitionen sowie die Mitgestaltung des europäischen Green Deals und des EU-Aktionsplans, insbesondere der Taxonomie als Basis zur Definition, was unter nachhaltig zu verstehen ist. 

Konsultationsphase endet am 3. April 

Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts begann am 5. März eine vierwöchige Onlinekonsultation zu den Inhalten dieses Papiers. Alle Akteure der Finanzbranche, Realwirtschaft, Politik, Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft seien herzlich eingeladen, den Zwischenbericht zu kommentieren und Änderungs- sowie Ergänzungsvorschläge einzubringen.

Die Feedbackphase endet am 3. April. Danach sollen die Rückmeldungen zusammengefasst und in den weiteren Entwicklungsprozess der Sustainable-Finance-Strategie für Deutschland einbezogen werden. Der Abschlussbericht soll im Anschluss an die Sommerpause 2020, voraussichtlich im September, veröffentlicht werden. 

Der Sustainable-Finance-Beirat wurde durch die Bundesregierung für die Dauer der aktuellen Legislaturperiode eingesetzt. Das Gremium soll bestehende Expertise bündeln und den Dialog zwischen den relevanten Akteuren fördern. 

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