WTW-Studie Pensionskassen verzichten auf ESG-Offenlegung

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Pensionskassen verzichten auf ESG-Offenlegung
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Hanne Borst von WTW

Hanne Borst von WTW: „Die regulatorischen Anforderungen an die Pensionskassen haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Hinzukommen ökonomische Faktoren und Strukturveränderungen, die sie vor zusätzliche Herausforderungen stellen.“ Foto: WTW

82 Prozent der befragten Pensionskassen wählen derzeit noch den sogenannten Explain-Ansatz und verzichten somit darauf, ausführlich offen zu legen, wie sie ESG-Kriterien in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen. 55 Prozent haben sich in den vergangenen zwölf Monaten mit dem Thema Bestandsübertragung befasst. 66 Prozent sehen deutlichen Verbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung der Ausgliederungsanzeigen-Verordnung, so die Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen des Pensionskassentags der Unternehmensberatung Willis Towers Watson (WTW).

„Pensionskassen sind ein bedeutender Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung“, sagt Hanne Borst, Leiterin Retirement bei WTW. „Die regulatorischen Anforderungen an die Pensionskassen haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Hinzukommen ökonomische Faktoren und Strukturveränderungen, die sie vor zusätzliche Herausforderungen stellen.“

ESG-Kriterien: Pensionskassen wählen leichten Weg

Mit Blick auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Anlageentscheidungen sagt Tim Voetmann, Leiter der Pensionskassenberatung bei WTW: „Es ist nicht überraschend, dass die Mehrheit der Pensionskassen derzeit nicht ausführlich offen legt, wie ESG-Kriterien in die Anlageentscheidungen eingehen. Die EU-konforme Umsetzung des Comply-Ansatzes stellt hohe Anforderungen an Datenverfügbarkeit und Kontrollmechanismen. Deswegen wählen die Pensionskassen aktuell noch den Explain-Ansatz.“ Möglich ist dies, da Unternehmen, die weniger als 500 Mitarbeiter haben, worunter in Deutschland die Pensionskassen fallen, nach der Verordnung derzeit noch die Möglichkeit haben, gemäß einer Comply-or-Explain-Regelung zunächst auf die Nennung der nachteiligen Auswirkungen zu verzichten. „Mittel- bis langfristig müssen sich die Pensionskassen aber auf detailliertere Offenlegungspflichten einstellen“, so Voetmann.

 

 

 

Bestandsübertragungen und Fachkräftemangel

Wenn der Bestand einer Pensionskasse absehbar eine gewisse Größe unterschreitet, kann das eine effiziente Abwicklung und gegebenenfalls einen angemessenen Risikoausgleich erschweren. Zudem stellen die steigenden regulatorischen Anforderungen die Pensionskassen vor große Herausforderungen. Hinzu kommen vermehrt Nachfolgeproblematiken in Zeiten des Fachkräftemangels. „Aus diesem Grund überprüfen insbesondere mittlere und kleinere Pensionskassen ihre strategische Geschäftsausrichtung und denken in diesem Zusammenhang regelmäßig auch über Bestandsübertragungen nach“, sagt Thomas Obenberger, verantwortlich 
für die rechtliche Beratung von Pensionskassen bei WTW. So haben sich 55 Prozent der etwa 40 Pensionskassen, die an der Pensionskassen-Tagung von WTW Ende Mai 2023 teilnahmen, in den vergangenen zwölf Monaten mit diesem Thema beschäftigt. 

Verbesserungsbedarf bei Ausgliederungsanzeigen-Verordnung

Die neue Ausgliederungsanzeigen-Verordnung regelt, wie Pensionskassen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) anzeigen müssen, wenn sie die für ihre Geschäftstätigkeit erforderlichen Aufgaben nicht selbst erfüllen, sondern an Dienstleister auslagern. 66 Prozent sehen bei der praktischen Umsetzung der Verordnung Verbesserungsbedarf. 28 Prozent betrachten sie als ungenügend. Nur sieben Prozent halten sie für angemessen. Tim Voetmann erklärt: „Derzeit gibt es große Schwierigkeiten mit der Portallösung zur technischen Umsetzung. Viele Pensionskassen sind unsicher, wie sie bestehende und geplante Ausgliederungen rechtssicher anzeigen können.“

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