Jürgen App Stresstests für Vermögensverwalter

Jürgen App

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Mit steigenden Volatilitäten und Verwerfungen an den Märkten stellt sich die Frage, inwieweit die Risikotragfähigkeit von Vermögensverwaltern auch in Krisensituationen gegeben ist. Hierzu bestehen für regulierte Vermögensverwalter bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen. Vermögensverwalter sollten Ihre Risiken- vor allem die bestehenden Ertragsrisiken- allerdings auch in ihrem ureigensten Interesse kennen. Die Durchführung von Stresstests stellt eine nützliche Methode zur Quantifizierung und Sensibilisierung konkret bestehender Risiken für bestimmte Situationen dar.

Stresstests als Teil der unternehmensinternen Risikoberichterstattung

Der regulatorische Rahmen für Stresstest-Anforderungen ist in den MaRisk beschrieben, die grundsätzlich auch von Vermögensverwaltern zu beachten sind. Die BaFin hat jüngst ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass sie eine risikoadäquate Berichterstattung von Abschlussprüfern über die Einhaltung der MaRisk auch bei kleinen Instituten erwartet.

Stresstests werden als Teil der unternehmensinternen Risikoberichterstattung verstanden. Berichtsempfänger sind insbesondere Vorstand oder Geschäftsführung im Rahmen der periodischen internen Berichtsformate. Bei einer AG ist dabei aber auch an die periodische und gesetzlich normierte Berichterstattung des Vorstands an das Aufsichtsorgan zu denken. Unter einem Stresstest in diesem Sinne werden die unterschiedlichen Methoden zur Überprüfung des individuellen Gefährdungspotenzials bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse verstanden. Dabei ist die Durchführung auf verschiedenen Ebenen eines Unternehmens denkbar.

Für die konkrete Ausgestaltung sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. Zum einen können Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden, wobei in der Regel nur ein Risikofaktor variiert wird. Zum anderen ist zusätzlich oder auch alternativ die Durchführung von Szenarioanalysen denkbar; bei dieser etwas anspruchsvolleren Ausgestaltung werden mehrere Risikofaktoren simultan verändert.

Konkretes Ziel eines Stresstest ist das frühzeitige Erkennen von Auswirkungen für das Unternehmen aus möglicherweise drohenden Entwicklungen. Dadurch kann Zeit für einzuleitende Gegenmaßnahmen gewonnen werden. In der Praxis erfolgt das entsprechende Bewusstsein für bedrohliche Situationen leider häufig erst sehr spät. Die Folge ist, dass Gegensteuerung kaum noch oder gar nicht mehr möglich ist. Nicht zuletzt wird durch Stresstests auch die aktuelle tatsächliche finanzielle Lage des Unternehmens deutlich transparenter.

Ertragsrisiken und deren Messung

Relevant für die Durchführung von Stresstests sind die bestehenden wesentlichen Risiken. Ein wesentliches Risiko in der Praxis der Vermögensverwalter ist das Ertragsrisiko. Dieses lässt sich, teilweise auch in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell,  weiter in verschiedene Komponenten herunterbrechen:
1)    Schwankung bestehender Assets under Management (AuM) („Ertragsrisiko 1“)
2)    Mittelabflüsse („Ertragsrisiko 2“)
3)    Reduktion Transaktionsvolumina („Ertragsrisiko 3“)
4)    Reduktion Erfolgsvergütung („Ertragsrisiko 4“)

Die Gewichtung der einzelnen Komponenten hängt dabei vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. So hat beispielsweise bei einem Geschäftsmodell mit performanceabhängigen Vergütungskomponenten der Risikofaktor „negative Marktentwicklung“ gleich einen „doppelten“ Effekt. So werden zum einen sowohl die AuM als Basis der Vergütung reduziert und zum anderen führt eine negative Marktentwicklung direkt zu einer Verschlechterung der Performance und damit der performanceabhängigen Vergütung.

Des Weiteren ist von Bedeutung, inwieweit transaktionsabhängige Vergütungskomponenten im Rahmen des jeweiligen Geschäftsmodells bestehen.

Risiken versus Risikofaktoren

Für die bestehenden wesentlichen Risiken sind die jeweiligen Risikofaktoren zu identifizieren. In der Praxis der Vermögensverwalter können dies, wie oben bereits dargestellt,  die Veränderung einzelner Marktpreise sein (Aktien, Zinsen, Währungen…). Daneben sind insbesondere auch Faktoren relevant, die das Verhalten beziehungsweise Entscheidungen von Kunden bestimmen (persönliche Umstände des Kunden, Niveau der (Un-)Zufriedenheit, Reputation…).

In diesem Zusammenhang ist auch zu beurteilen, inwieweit Klumpenrisiken, zum Beispiel aus relativ großen verwalteten Einzelvermögen einen separaten Risikofaktor darstellen.

Ansätze zur Umsetzung

Im Rahmen der Umsetzung eines Stresstest-Modells sind zunächst geeignete Szenarien zu definieren. Dies können sowohl historische, das heißt bereits in der Vergangenheit tatsächlich aufgetretene, als auch hypothetische Szenarien sein. So haben beispielsweise in der Folge der Anschläge vom 9. September 2001 oder in Folge der Lehman-Pleite 2008 die wesentlichen Aktienmärkte in den jeweils nachfolgenden zwei bis sechs Wochen nach dem Ereignis um rund 15 bis 30 Prozent an Wert verloren.

Wesentlich bei der Definition der Szenarien ist vor allem die Sensibilisierung für Auswirkungen extremer Ereignisse auf das Unternehmen. In der folgenden Übersicht sind einige Beispiele für historische und hypothetische Szenarien dargestellt, die als Basis für unternehmensindividuelle Szenarien dienen können:


Einmal aufgesetzt kann das Stress-Modell als Basis für verschiedene weitere Simulationen dienen und sich so auch zu einem wertvollen Instrument der Unternehmenssteuerung weiterentwickeln.

Bevor das Stress-Modell im Management-Einsatz angewendet wird, ist die Definition des Reporting-Formats sowie die Definition der Auswertungs-Perioden (zum Beispiel monatlich oder quartalsweise) zu bestimmen.

Nutzen von Stresstests

Stresstests sind im Eigeninteresse des Vermögensverwalters. Sie sind ein nützliches Instrument der Unternehmenssteuerung. In diesem Zusammenhang ist auch ein Einsatz im Rahmen der Ergebnis- und Finanzplanung denkbar. Des Weiteren können die Ergebnisse von Stresstests auch ergänzend bei einer Unternehmensbewertung herangezogen werden (zum Beispiel Abwanderungs-Szenarien bei Gesellschafterwechsel). Die Auswirkungen potenzieller Entwicklungen sind auch ein vorteilhaftes illustratives Element im Rahmen der (Risiko-)Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsorgan.

Hierbei ist stets das Wesen der Stresstests im Auge zu behalten. Schocks können nicht vorausgesagt, aber deren Auswirkungen können abgeschätzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine regelmäßige Überprüfung der Stresstest-Parameter und gegebenenfalls erforderlicher Steuerungsmaßnahmen vorzunehmen.


Zum Autor: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jürgen App bietet Prüfung und Beratung für Finanzdienstleister an

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