Strafbefreiende Selbstanzeige NRW drängt auf spürbare Verschärfung

Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner

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Vor allem Norbert Walter-Borjans macht mächtig Druck. Der Finanzminister Nordrhein-Westfalens will die strafbefreiende Selbstanzeige zwar nicht abschaffen, für die Finanzämter der Bundesländer bedeutet sie eine einfache und ergiebige Einnahmequelle, aber spürbar verschärfen. Denn nach Ansicht Walter-Borjans handelt es sich bei Steuerhinterziehung nicht um einen Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden. Unter seinem Vorsitz haben sich die Finanzminister der Bundesländer bereits auf Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige geeinigt. Diese sollen möglichst zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Es ist absehbar, dass die strafbefreiende Selbstanzeige umfangreicher und teurer wird. So wollen die Finanzminister die sogenannte Berichtigungsfrist, also den Zeitraum, für den nicht gezahlte Steuern nacherklärt werden, von fünf auf zehn Jahre ausdehnen. Die Selbstanzeige wird damit deutlich aufwendiger. Zudem steigt das Risiko, dass der eine oder andere Vorgang übersehen wird und die Selbstanzeige aufgrund mangelnder Vollständigkeit unwirksam ist. Auch die Verjährungsfrist verlängert sich von bislang fünf auf zehn Jahre.

Die strafbefreiende Selbstanzeige soll zudem künftig nur noch bis zu einem Betrag von 25.000 statt bislang 50.000 Euro möglich sein. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen entgeht der Steuersünder nur dann einer Strafverfolgung, wenn er einen Zuschlag zahlt. Dieser ist gestaffelt und beträgt künftig bei Beträgen von mehr als 25.000 bis 100.000 Euro zehn Prozent, von mehr als 100.000 bis 1.000.000 Euro 15 Prozent und bei mehr als 1 Million Euro 20 Prozent der hinterzogenen Steuern. Bisher ist ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 50.000 Euro ein Zuschlag von „nur“ fünf Prozent fällig. Unabhängig davon müssen Steuerflüchtige bei einer strafbefreienden Selbstanzeige weiterhin sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr zahlen. Die Hinterziehungszinsen sind künftig umgehend an das Finanzamt zu zahlen, damit die Selbstanzeige wirksam wird.

Die angekündigte Verschärfung hat bereits zu einer wahren Flut von Selbstanzeigen geführt. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins SPIEGEL stieg die Zahl in der ersten Hälfte des laufenden Jahres auf 22.600. Gegenüber demselben Zeitraum des Vorjahres bedeutet dies mehr als eine Verdoppelung. Damit ist absehbar, dass sich im laufenden Jahr so viele Steuersünder selbst anzeigen, um einer Strafverfolgung zu entgehen, wie niemals zuvor. Im bisherigen Rekordjahr 2010 hatten sich 27.600 Steuerhinterzieher selbst angezeigt.

Zum deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen haben sicherlich auch die Verfahren gegen prominente Steuersünder beigetragen. Jedes Mal, wenn die Medien über Fälle wie Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer berichten, erfreuen sich die Finanzämter über regen „Zulauf“. Einen offenbar noch größeren Effekt haben die Käufe von CDs mit Daten von Steuersündern durch die Finanzministerien der Bundesländer. Werden die Datenkäufe publik, wofür die Finanzministerien regelmäßig sorgen, steigt die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen spürbar an.

Der Fall Uli Hoeneß hat gezeigt, dass es sich schon heute bei der strafbefreienden Selbstanzeige um einen komplexen Vorgang handelt, der sorgfältig vorbereitet seien sollte. Da häufig noch Unterlagen von der Bank im Ausland angefordert werden müssen, ist ausreichend Zeit einzuplanen. Steuersünder, die eine anonyme Rückkehr in die Steuerehrlichkeit anstreben, sollten also nicht zu lange warten, um noch die bislang geltenden Bestimmungen zu nutzen. Dabei ist professionelle Unterstützung unbedingt anzuraten.

Über den Autor: Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner bei der auf die Beratung von Mittelstandsunternehmen spezialisierte bdp Bormann Demant & Partner

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