Stiftungsvermögen, Teil 3 Von der Strategie zur tatsächlichen Vermögensallokation

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Gemischte oder konzentrierte Mandate

Überträgt der Stiftungsvorstand die Vermögensverwaltung an einen oder mehrere Vermögensverwalter bedeutet dies keinesfalls, dass er sich dadurch seiner Verantwortung entzieht. Es steht die Entscheidung an, mit welchem Anlageauftrag der Vermögensverwalter ausgestattet werden soll.

In der Regel werden bei kleineren und mittleren Stiftungsvermögen gemischte Mandate vergeben. Die Stiftung entscheidet über den Risikograd des Portfolios und damit direkt oder indirekt über den maximalen Aktienanteil oder den maximalen Anteil der sogenannten Risikoanlagen, die für größere Schwankungen stehen, aber auch höhere Renditen versprechen.

Dem Vermögensverwalter wird daneben regelmäßig eine Bandbreite an die Hand gegeben, in welcher er die in Frage kommenden Asset-Klassen wie Renten- oder Aktienanlagen über- oder untergewichten kann. Je kleiner diese Bandbreiten, desto statischer und weniger flexibel die Vermögensverwaltung.

Wird die Bewegungsfreiheit des Vermögensverwalters eingeschränkt, übernimmt die Stiftung selbst Performance-Verantwortung. Die Verantwortung für die Ergebnisse der Vermögensverwaltung der Stiftung wird dann maximiert, wenn der Vermögensverwalter nur eine Asset-Klasse zur Verwaltung übertragen bekommt. Man spricht dann von sogenannten Spezialmandaten.

Wird beispielsweise Verwalter A mit dem Management des Aktienanteils und Verwalter B mit dem Management der Renten beauftragt, trägt die Stiftung die Verantwortung für die Steuerung der konsolidierten Aktien- und Rentenquote. Die Stiftung muss also willens und in der Lage sein, konkrete Allokationsentscheidungen zu treffen, diese zu überwachen und gegebenenfalls von Zeit zu Zeit anzupassen.

Gegenüber dem gemischten Mandat eröffnet sich mit einem Spezialmandat der Vorteil, Vermögensverwalter ihren Stärken entsprechend optimal einzusetzen. Der Vermögensverwalter kann sich auf eine Asset-Klasse konzentrieren, er braucht insbesondere keine Positionen auflösen oder liquide Mittel ungenutzt vorhalten, um Allokationsentscheidungen umzusetzen.

Spezialmandate sind im Übrigen nicht auf Aktien oder Renten beschränkt. Auch für die Verwaltung alternativer Anlagen, beispielsweise Hedgefonds oder Rohstoffe, können fokussierte Mandate Sinn ergeben, um auf die besondere Expertise eines Verwalters zuzugreifen.   

Auftragsunterlage und Auswahlverfahren

Die Suche nach einem Vermögensverwalter beginnt mit der Definition der Aufgabenstellung, abgeleitet aus den Anlagegrundsätzen. Die Vorauswahl geeigneter Kandidaten aus dem Kreis der bekannten Banken und freien Vermögensverwalter schließt sich dem an.

Diesen wird der Anlageauftrag übermittelt, verbunden mit der Bitte, ein detailliertes Angebot abzugeben. Der Anlageauftrag sollte sämtliche Eckpunkte des Auftrags umfassen, ohne aber den Anlagerahmen etwa mit Details zu überfrachten. Die Auftragsunterlage muss ausreichend Raum für eine Anlagelösung lassen, die die Handschrift des Verwalters trägt.

Die schriftliche Ausschreibung dient in erster Linie dazu, den geladenen Verwalter, seine Anlagephilosophie und seinen Anlageprozess kennen zu lernen, mithin ein Gefühl für seine Stärken und Schwächen zu entwickeln. Neben der Definition des Auftrags sollte das Auftragsschreiben wesentliche Fragen zum Mandat und dem Vermögensverwalter enthalten.

Unter anderem sollten die Besitzverhältnisse abgefragt werden, ebenso die Ausrichtung des Hauses und die Konzentration auf die Vermögensverwaltung. Im Zuge dessen sind auch mögliche Interessenkonflikte abzufragen. Ist der Verwalter auch im Investmentbanking tätig oder als Fondsinitiator aktiv, muss dies im weiteren Verlauf der Mandatsgestaltung Berücksichtigung finden.

(Kurz-)Lebensläufe der mandatsverantwortlichen Berater helfen ebenso bei der Einschätzung des Verwalters, wie Aussagen zur Höhe des insgesamt verwalteten Vermögens und der durchschnittlichen Mandatsgröße. Kern der Unterlage bildet der konkrete Anlagevorschlag unter Darstellung der grundsätzlichen Anlagephilosophie und des Risikomanagements.

Als Beleg für die Leistungsfähigkeit sind geeignete und zum ausgeschriebenen Mandat passende Performance-Nachweise zu präsentieren. Um an dieser Stelle Vergleichbarkeit zu gewährleisten sind Performancenachweise idealerweise auf Basis der GIPS (Global Investment Performance Standards) darzustellen.