Stiftungsvermögen, Teil 2 „Eine 30-prozentige Aktienquote dürfte vielen Stiftungen nicht mehr reichen“

Maik Paukstadt ist Leiter des Family Office der Wirtschaftskanzlei Peters, Schönberger & Partner

Maik Paukstadt ist Leiter des Family Office der Wirtschaftskanzlei Peters, Schönberger & Partner

Gemeinnützige Stiftungen haben es derzeit nicht leicht. Sie kämpfen mit minimal oder gar negativ verzinsten Anleihen und zunehmenden Schwankungen an den Aktienmärkten. Nicht weniger als die Erfüllung des Stiftungszwecks und der Erhalt des Stiftungskapitals stehen auf dem Spiel.

Stiftungen können diesem Umfeld nur systematisch begegnen. Dazu müssen sie professionell agieren und wie jedes andere Unternehmen sorgfältig planen, maßgeschneiderte Strategien entwickeln und diese diszipliniert umsetzen. Mit der Planung der Einnahmen- und Ausgabenseite haben wir uns in Teil 1 der Serie auseinandergesetzt. In Teil 2 befassen wir uns nun mit der Entwicklung einer Anlagestrategie.

Strategie braucht eine Grundlage

Die Anlagestrategie ist sicherlich ein zentraler Baustein in der Vermögensanlage der Stiftung. Sie ist jedoch wertlos, wenn sie nicht auf einer sorgsamen Planung der wesentlichen Zahlungsströme der Stiftung basiert. So bilden die erwarteten Ausgaben der Stiftung in ihren Abstufungen zwischen fix und variabel, zwingend und verzichtbar den Rahmen für die strategische Asset Allocation. Daraus wiederum leitet sich die differenzierte Renditeanforderung der Stiftung ab.

Würde man die strategische Asset Allocation nun allerdings lediglich auf der Grundlage der Renditeanforderung entwickeln, bestünde die Gefahr, Risiken zu Gunsten der Rendite objektiv oder subjektiv zu hoch zu gewichten. Es könnte sich bei Eintreten des Risikofalles beispielsweise herausstellen, dass die Stiftung objektiv nicht in der Lage oder subjektiv nicht bereit ist, derartige Risiken zu tragen. Was zur ordnungsmäßigen Entwicklung einer Anlagestrategie fehlt, ist die Determinante der spezifischen Risikotragfähigkeit.

Welche Risiken erträgt eine Stiftung?

Wir benötigen neben der Renditeanforderung demnach die objektive Risikotragfähigkeit der Stiftung sowie die subjektive Risikopräferenz der Stiftungsverantwortlichen. Die objektive Risikotragfähigkeit ergibt sich insbesondere aus den gesetzlichen Anforderungen, welchen jede Stiftung unterliegt, sowie den bilanziellen Reserven (Rücklagen) der Stiftung.

So ist die Stiftung von Gesetzes wegen zum langfristigen realen Erhalt des Stiftungsvermögens angehalten. Daneben ist das Vermögen ertragreich in der Art anzulegen, dass die Stiftung jederzeit in der Lage ist, ihren Stiftungszweck adäquat zu verfolgen.

Längst haben auch die für die Einhaltung des Stiftungsrechts zuständigen Stiftungsaufsichten erkannt, dass ein Stiftungsvermögen nicht gänzlich ohne Risiko, insbesondere spürbaren Aktienanteil, erhalten werden kann. Das Stiftungsvermögen ist daher keineswegs etwa mündelsicher im Sinne der Paragrafen1806 und 1807 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzulegen, noch muss sich die Stiftung einen maximalen Aktienanteil von 30 Prozent auferlegen.

Ohnehin liegen die Risiken eines Portfolios nicht sämtlich im Aktienanteil. Es wäre daher verfehlt, das Risiko eines Portfolios allein am Aktienanteil festzumachen. Jede Asset-Klasse birgt schließlich Risiken, selbst Renten oder Kontoguthaben.

Das folgende Beispiel verdeutlicht, stark vereinfachend, die Wirkung des Aktienanteils auf das Rendite-Risiko-Profil eines Portfolios. Wir lassen dabei zur einfacheren Darstellung die Risiken im Rentensegment bewusst außer Betracht:

Ein Portfolio, bestehend aus 30 Prozent internationalen Aktien und 70 Prozent Euro-Renten bester Bonität, schwankt annahmegemäß pro Jahr in Höhe von rund 7 Prozentpunkten um seinen Renditeerwartungswert, der mit 2,00 Prozent unterstellt wird (Aktien: 30 Prozent x 6,00 Prozent + Renten: 60 Prozent x 1,50 Prozent + Liquidität: 10 Prozent x 0,00 Prozent; Kosten: 0,80 Prozent).

Nach Inflation von annahmegemäß 1,50 Prozent verbleiben der Stiftung im Mittel rund 0,50 Prozent zur Verwendung für den Stiftungszweck. Erhöht man den Aktienanteil auf 50 Prozent ergibt sich ein Renditemittel in Höhe von annahmegemäß rund 3,00 Prozent (Aktien: 50 Prozent x 6,00 Prozent + Renten: 40 Prozent x 1,50 Prozent + Liquidität: 10 Prozent x 0,00 Prozent; Kosten: 0,80 Prozent).

Die höhere Rendite aber bezahlt die Stiftung mit höheren Schwankungen: Die Renditen sollten sich annahmegemäß in Höhe von 10 bis 12 Prozentpunkten um den Erwartungswert bewegen.