Stiftungsgründung,Teil zwei „Stiftungen brauchen nicht zwingend ein zweites Gremium“

Seite 2 / 2


Ausstattung der Stiftung versus Zweckverwirklichung

In Zeiten niedriger Zinsen lernen derzeit viele Stiftungen eine bittere Lektion: Die Kapitalausstattung allein lässt nicht in allen Stiftungen nachhaltig ausreichende Erträge fließen, um das vom Stifter gewollte Ziel selbst umzusetzen. Wichtig ist daher die heutigen Erkenntnisse einfließen zu lassen und auch für die Situation von Zinsen nahe dem Nullpunkt, die Vermögensstruktur vom Zweck her zu durchdenken.

Dabei sind Förderstiftungen in der Lage, ihre Förderungen zu reduzieren – sofern sie sich nicht durch mehrjährige Zusagen hinsichtlich der Förderhöhe verpflichtet haben. Operativ wirkende Stiftungen haben aber möglicherweise das Problem, dass eigene Projekte Mindestkosten aufweisen, die nicht von den Erträgen gedeckt werden.

Bei Neugründungen ist dieser Aspekt unbedingt intensiv zu beleuchten und gegebenenfalls auch intensiv über Optionen nachzudenken, wie mit möglichst verlässlicher Art und Weise neben den Kapitalerträgen weitere Mittel gewonnen werden können. Stichpunkte sind hier sicher das Fundraising sowie die Frage, ob es Mitstreiter in Form von Stiftungskooperationen gibt, die in der Zukunft gemeinsam an Projekten mitwirken möchten.

Umsetzungsoptionen

Die Beratung aus einer Hand ist nach dem aufwändigen Prozess, in dem aus der ersten Idee ein relativ klares Bild der gewünschten Umsetzung der Stiftungsidee entstanden ist, eine gern genutzte Floskel, um direkt die Umsetzung einzuleiten. Diese Formulierung suggeriert nicht nur bei Stiftungsgründungen Attribute wie etwa Bequemlichkeit, Einfachheit und Ganzheitlichkeit und erscheint somit vielen Stiftern komfortabel und wirkt, als würden alle Aspekte einfließen.

Ist das aber für einen Gründungsprozess einer Stiftung wirklich zutreffend und darstellbar?

Ein tieferer Blick in das Wesen von Stiftungen und vor allem deren Gründung für die Ewigkeit bei eingeschränkter nachträglicher Anpassungsmöglichkeit zeigt schnell, dass das Anliegen der Stiftungsgründung von Beratern verschiedene Dimensionen der Beratung abfordert.

Zudem greift eine andere Weisheit: Vier Augen sehen mehr als zwei! Dies soll in dem Kontext heißen, dass weitere Berater gegebenenfalls noch weitere wertvolle Ideen und Impulse einbringen können, um möglichst wenig Enttäuschungspotenzial für das Wirken der Stiftung in der Zukunft entstehen zu lassen.

Es gilt vielmehr, mit verschiedenen Experten – idealerweise im Zusammenspiel – die langfristig tragfähige und optimale Lösung zu finden, statt alles aus einer Hand zu liefern. Wenn dieses Ziel bekannt ist und mit einem guten Pool von Experten verfolgt wird, lässt der plakative Satz „Lieber Herr Berater, ich hätte da mal so eine Idee…“ bei dem zuerst angesprochenen entsprechend gut aufgestellten Bank- oder Finanzberater auch kein ungutes Gefühl mehr aufkommen.

Das Gründungsverfahren an sich sollte sich mit diesen Vorarbeiten unaufgeregt gestalten. Allerdings sollten die frei verfügbaren Mustersatzungen nur bedingt unkritisch übernommen werden. Klar ist, dass der Zweck und die Gremienstruktur ohnehin im Vorfeld passgenau herausgearbeitet werden sollten.

Aber gerade der Vermögensteil mit den dort vorgeschlagenen Regelungen ist vielfach für eine zeitgemäße Bewirtschaftung der Stiftungsmittel, sagen wir es so, suboptimal. Auch wird in der Satzung der Rahmen gelegt, um spätere Anpassungsmöglichkeiten überhaupt zu ermöglichen und dies, so zeigt die aktuelle Nullzins-Situation es doch deutlich, kann nur helfen. Denn wer vermag es schon, sich alle möglichen Entwicklungen der Zukunft vorzustellen?


Über die Autoren:

Klaus Naeve ist seit 2007 beim Hamburger Traditionshaus Berenberg. Er leitet das Team, das für die ganzheitliche Beratung von Unternehmern und Stiftungen verantwortlich ist sowie das Kompetenzzentrum für Stiftungen und Non-Profit-Organizations. Zuvor war er im Sparkassensektor tätig. Nach klassischer Bankausbildung folgten Qualifizierungsmaßnahmen zum diplomierten Bankbetriebswirt an der Frankfurt School of Finance and Management, zum Private Banker an der European Business School sowie zum zertifizierten Stiftungsberater an der Deutschen Stiftungsakademie.

Jörg Seifart ist Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen mit Sitz in Düsseldorf. Als Volljurist mit vertieften Kenntnissen in Betriebswirtschaft und Projektmanagement sowie Journalismus und Politik gilt er als Experte für komplexe Fragestellungen rund um das Stiftungswesen.

Veranstaltungshinweis:

Seminar: Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten

Termin Hamburg (Modul 1): 10. November 2015, 9 bis 17 Uhr

Termin Hannover (Modul 2): 17. November 2015, 9 bis 17 Uhr (Teilnahme an Modul 1 erforderlich)

Preis: 835 Euro (Normalpreis), 30 Prozent Rabatt für Newsletter- und/oder Print-Abonnenten vom private banking magazin sowie Teilnehmern der private banking kongressen

Referenten: Dr. Stefan Fritz, Leiter des Stiftungsmanagement der Hypovereinsbank/Unicredit Bank; Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Vermögensanlage der Volkswagenstiftung (nur Modul 2); Jörg Plesse, Erb- und Stiftungsmanager (nur Modul 1); Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen

Credits (die Veranstaltungsmodule beim FPSB Deutschland registriert): 6,0 CPD-Credits (für jedes Modul)

Zur Anmeldung geht es hier.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen