Stiftungsanlage Aktienanteil sollte 30 Prozent übersteigen dürfen

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Risikovermeidung und Unsicherheit

Allerdings sind Stiftungsorgane häufig sehr zurückhaltend, wenn es um Aktien geht. Noch immer wird ein Anteil von 30 Prozent am Stiftungskapital in vielen Stiftungen als eine Art magische Grenze empfunden, die nicht überschritten werden sollte.

Auch wird der Grundsatz der Vermögenserhaltung teilweise so ausgelegt, dass realisierte Kursgewinne aus Aktien nicht für Stiftungszwecke verwendet werden dürfen, sondern dem Vermögensstock zugeführt werden müssen.

Die rechtlichen Bestimmungen und die oft sehr risikovermeidende Interpretation dieser Vorgaben sorgen für eine entsprechende Zurückhaltung gegenüber Aktien als Anlage-Alternative.

Damit Stiftungen eben nicht in einen Konflikt mit rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Vermögensverwaltung kommen, haben die Autoren der Studie drei Anregungen formuliert:

1. Der Grundsatz des Vermögenserhalts sollte von den Aufsichtsbehörden und Stiftungen grundsätzlich langfristig, idealerweise mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren, interpretiert werden. Das würde dem Umstand Rechnung tragen, dass Aktien und Aktienfonds kurz- und mittelfristig Verluste erleiden können, langfristig mit einer höheren Renditeeigenschaft die Leistungsfähigkeit von Stiftungen aber stärken.

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Historische Verlustwahrscheinlichkeit und Kapitalerhalt mit Aktien des Dax in Abhängigkeit vom Anlagehorizont

2. Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass realisierte Kursgewinne aus Aktienverkäufen zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden können. Derzeit ist die gesetzliche Regelung nicht eindeutig, ob und in welchen Grenzen eine solche Verwendung zulässig ist.

3. Bei vielen Stiftungen besteht Unsicherheit darüber, ob Aktienquoten über 30 Prozent ökonomisch vertretbar und gesetzlich zulässig sind. Eine einheitliche Auskunftspraxis bei den Stiftungsbehörden, dass unter der Voraussetzung adäquater Verwaltung und bei entsprechender Mischung der Portfolien und verantwortungsvoller Gesamtstrategie auch Aktienquoten von über 30 Prozent regelmäßig unproblematisch sind.

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