Stifter zu sein – das hatte Werner Koch sich ganz anders vorgestellt. Einen Großteil seines Berufslebens hatte er in Schwellenländern verbracht und dabei viel Elend gesehen. Einen Teil seines Erfolgs wollte er diesen Menschen widmen und hatte 2008 etwas mehr als 150.000 Euro in eine selbstständige Stiftung eingebracht.
Bei der Gründung ließ er sich von der allgemeinen Stiftungseuphorie anstecken. Allein in den vergangenen zehn Jahren wurden 8.769 selbstständige Stiftungen gegründet. Die Hürden schienen niedrig. Anstatt aber beträchtliche Summen für ein Schulprojekt in Afrika zu überweisen, muss Koch heute der Stiftungsaufsicht erklären, wie er mit knapp 2 Prozent Ausschüttungen im Jahr das Grundstockvermögen der Stiftung real erhalten will.
Rückblickend würde der Stifter bei der Gründung heute vieles anders machen. Wie Koch sind heute viele Stifter der Boomphase enttäuscht. Den finanziellen Wirkungsgrad ihrer Stiftungen haben sie häufig überschätzt, die Verwaltungsarbeit dagegen deutlich unterschätzt.
Ein Großteil der heutigen Probleme hätte sich mit etwas Erfahrung vermeiden lassen. Viele Stifter haben aber auf die falschen Berater gesetzt – manche Problemfelder sind vielen Akteuren im Stiftungsbereich nicht klar.
Die entscheidenden Fehler machen sie meistens bereits bei der Gründung. Deshalb soll im Folgenden kurz dargestellt werden, auf welche Aspekte es bei einer Stiftungsgründung ankommt:
- Prüfung der Sinnhaftigkeit einer Stiftungsgründung
- Konkretisierung und Formulierung des Stiftungszwecks
- Komplette Nachfolgeberatung für den Stifter
- Auswahl der richtigen Rechtsform:
In Betracht kommen neben der rechtsfähigen Stiftung vor allem die unselbstständige Stiftung (Treuhandstiftung), aber auch der Stiftungsverein sowie die Stiftungs-GmbH. Als Alternative sollten immer auch Zustiftungen und Spenden zu bestehenden gemeinnützigen Organisationen geprüft werden
- Wirtschaftliche Tragfähigkeitsrechnung: Welche Vermögensausstattung ist für die Zweckverfolgung konkret nötig – oder: Welche Erträge nach Kosten sind bei gegebener Vermögensausstattung langfristig realistisch?
- Management des Stiftungsgründungsprozesses inklusive Anerkennungsverfahren
- Auswahl eines Treuhänders bei der Entscheidung für eine unselbstständige Stiftung
- Beratung bezüglich der Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäfts sowie der Stiftungsorganisation
Wer sich mit dem Thema Stifter- und Stiftungsberatung beschäftigen möchte, muss mit den einzelnen Stiftungsformen vertraut sein. Der Begriff „Stiftung“ ist rechtlich nicht geschützt. Deshalb können sich dahinter verschiedene Rechtsformen verbergen.
Die „klassische“ Form der Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Als Alternative bietet sich häufig die unselbstständige Treuhandstiftung an. Das hat auch geschäftspolitische Bedeutung, da man zur Errichtung einer unselbstständigen Stiftung stets einen Treuhänder benötigt. Dieser Treuhänder kann zum Beispiel eine Bürgerstiftung, eine Treuhandgesellschaft oder eine durch die Bank gegründete selbstständige Stiftung sein.
Die unselbstständige Stiftung (auch treuhänderische oder Treuhandstiftung) ist keine eigenständige Rechtsperson. Dagegen stellt sie ein eigenes Steuersubjekt dar und bietet im Fall der Gemeinnützigkeit dieselben Möglichkeiten wie die selbstständige Stiftung.
Sie entsteht durch einen Vertrag zwischen einem Treuhänder und dem Stifter. Durch ihren Treuhänder wird sie rechtlich vertreten. Damit kommt der richtigen Auswahl des Treuhänders besondere Bedeutung zu.
Zur Stärkung der Sicherheit, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsregeln sowie unter Kostengesichtspunkten können sich deshalb andere gemeinnützige Organisationen als Treuhänder empfehlen. Die inhaltliche Neutralität und Professionalität in der Geschäftsführung sind häufig die Pluspunkte kommerzieller Treuhänder.