Im Jahr 2025 sind in Deutschland 895 neue rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts entstanden – ein Zuwachs von 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl steigt damit auf 27.082, wie aus den aktuellen Jahreszahlen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen hervorgeht.
Nicht enthalten sind Treuhandstiftungen, Stiftungsfonds und andere Formen organisierten Engagements, die zuletzt durchaus an Bedeutung gewonnen haben. Die tatsächliche Dynamik inklusive dieser Varianten im Sektor ist damit größer, als die Zahl zeigt.
436 der 895 Neugründungen sind gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Stiftungen – der höchste Wert seit 2021 und das zweite Jahr in Folge mit einem Anstieg, so der Verband. Die Daten spiegeln die inhaltliche Breite des deutschen Stiftungswesens wider: von der lokalen Bürgerstiftung über Umwelt-, Kultur- und Bildungsstiftungen bis hin zu national und international agierenden Organisationen. Insgesamt verfolgen rund 88 Prozent aller rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
Grafik: Regionale Stiftungsverteilung
Regional verzeichneten Nordrhein-Westfalen (158), Hessen (137) und Rheinland-Pfalz (126) die meisten Neugründungen. Das stärkste prozentuale Wachstum gab es in Brandenburg (13,8 Prozent), Rheinland-Pfalz (7,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (6,3 Prozent). Die höchste Stiftungsdichte weist Hamburg mit 82,6 Stiftungen je 100.000 Einwohner auf, gefolgt von Bremen (50,5) und Hessen (47,6). Im bundesweiten Durchschnitt kommen 32,4 Stiftungen auf 100.000 Bundesbürger.
Hier finden Sie die Städte mit den meisten Stiftungen pro Einwohner.
Trotz Zuwachs sieht der Verband dringenden Reformbedarf
„Das Interesse am Stiften ist auch 2025 ungebrochen. Das freut uns. Uns treibt aber die Frage an, was danach kommt: Stiftungen müssen nicht nur gegründet werden, sie müssen wirken. Hier setzen wir als Bundesverband durch Beratung und Interessenvertretung an: Wer gemeinnützige Stiftungen als einen essenziellen Teil der Zivilgesellschaft und als wichtige Säule demokratischer Resilienz versteht, sollte ihnen verlässliche und förderliche Bedingungen bieten. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, ihre Versprechen einzulösen. Wir begleiten das konstruktiv und bringen die Erfahrungen des gesamten Sektors ein“, sagt Friederike von Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Denn trotz der positiven Zahlen sieht der Bundesverband erheblichen Reformbedarf. Die 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform müsse – wie vom Bundestag beschlossen – evaluiert werden. Der Verband will dafür praktische Erfahrungen aus dem Sektor bündeln und dem zuständigen Bundesministerium der Justiz zur Verfügung stellen. Offen sind unter anderem die Fragen nach einem Änderungsrecht des Stifters zu Lebzeiten, einem Klagerecht von Organmitgliedern zum Schutz von Stiftungsinteressen sowie nach einer einheitlicheren Rechtsanwendung durch die Stiftungsaufsichten der Länder.
Tabelle: 895 Stiftungen 2025 neu errichtet
Parallel steht die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts auf der Agenda – im Koalitionsvertrag vereinbart und in der Praxis längst überfällig. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat unter Federführung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen jüngst 23 konkrete Reformvorschläge vorgelegt: Diese reichen von der Einführung einer Business Judgement Rule über ein abgestuftes Sanktionssystem bis zur Beseitigung steuerlicher Fehlanreize bei Sachspenden.
Hier finden Sie zudem die größten Stiftungen öffentlichen Rechts sowie die größten Stiftungen privaten Rechts.