Analyse privater Steuerrisiken Was ein steuerzentriertes Vermögensmanagement leisten kann

Ist assoziierter Partner bei der Wirtschaftskanzlei Flick Gocke Schaumburg: der Steuerberater und Diplom-Kaufmann Jan Bron

Ist assoziierter Partner bei der Wirtschaftskanzlei Flick Gocke Schaumburg: der Steuerberater und Diplom-Kaufmann Jan Bron

Der technologische Fortschritt und die globale Vernetzung lassen neue Geschäftschancen entstehen und das Familienleben internationaler werden. Wir Juristen würden sagen: Die Sachverhaltskomplexität nimmt zu. Ferner nimmt die Komplexität des Steuerrechts zu.

Sofern die Idee der Steuererklärung auf dem Bierdeckel nicht schon ganz vergessen ist, erscheint sie dennoch zunehmend als Utopie. Mit faktisch jeder der jährlich zahlreichen Steueränderungen schaffen der Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung neue Spezialvorschriften.

Hinzu kommt, dass Verwaltungsanweisungen, die die Rechtslage erläutern, im wachsenden Maße weiche Formulierungen und Öffnungsklauseln verwenden. Eine Folge ist, dass es zunehmend schwierig wird, die jeweils relevanten persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse zu erfassen.

Vor allem für Hochvermögende ist es eine Herausforderung, die momentane Rechtslage auf den jeweils aktuellen Sachverhalt punktgenau anzuwenden. Die potenziellen Fehlerquellen in Steuererklärungen nehmen zu – auch bei größter Sorgfalt – und mit ihnen die Gefahr von möglichen Steuerverkürzungen und damit Steuerhinterziehung. Gleichzeitig nimmt das Verständnis für Fehler in Steuererklärungen sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch gesamtgesellschaftlich ab.

Potenzielle Fehlerquellen

Häufig eröffnen Eheleute Depots und Bankkonten auf gemeinsamem Namen. Das darauf verwaltete Vermögen hat jedoch zumeist nur ein Ehepartner alleine erwirtschaftet, beispielsweise durch den Verkauf eines Unternehmens oder umfassende Bonus- oder Gehaltszahlungen.

Die Finanzverwaltung nimmt in diesen Fällen regelmäßig schenkungsteuerpflichtige Zuwendungen zwischen den Eheleuten an. Haben diese die Schenkung nicht angezeigt, steht zudem sofort der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Den hierfür erforderlichen Vorsatz zur Steuerverkürzung unterstellt die Finanzverwaltung in der Regel mit dem Hinweis auf die laufende steuerliche Beratung der Eheleute. Doch wusste der Steuerberater überhaupt von der Praxis der Kontenführung?

Kauft oder verkauft ein Privatanleger von einem Fremdwährungskonto Wertpapiere, unterliegt der Ertrag aus der Anlage, inklusive des Währungserfolgs, der Abgeltungssteuer. Für den Währungserfolg zwischen einer Wertpapierveräußerung und einer folgenden Anschaffung, also für den physisch gehaltenen Währungsbestand, gilt dies jedoch nicht.

Gleichwohl gelten Fremdwährungsbestände steuerrechtlich als selbstständige Wirtschaftsgüter, sodass die Kontobewegungen Verkäufe oder Käufe von Fremdwährungen im Sinne von steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen sein können. Die Banken weisen die Spekulationsgewinne meist jedoch nicht in den Erträgnisaufstellungen aus. Werden sie dennoch in die Steuererklärung aufgenommen?