Steuerrecht & Strafrecht Wenn die Selbstanzeige scheitert – und wer im Unternehmen haftet

Rechtsanwalt Michael Olfen

Rechtsanwalt Michael Olfen: „Eine Selbstanzeige auf ungesicherter Faktenlage ist keine Lösung – sie ist ein Risiko." Bildquelle: Kanzlei Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmen nehmen zu. Betriebsprüfungen werden intensiver, die Finanzbehörden sind technisch besser ausgestattet als je zuvor, und Whistleblower-Regelungen senken die Hemmschwelle zur Anzeige. In diesem Umfeld gewinnt die strafbefreiende Selbstanzeige nach Paragraf 371 der Abgabenordnung (AO) für Unternehmen erheblich an Bedeutung – birgt aber zugleich erhebliche Fallstricke, die in der Praxis häufig unterschätzt werden.

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