Leitfaden für Vermögende Steuerliche und erbrechtliche Implikationen eines Wegzugs aus Deutschland

Martin Lindenau und Christoph Kiegler (r.):

Martin Lindenau und Christoph Kiegler (r.): „Mit dem Wegzug ins Ausland sind erhebliche steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen verbunden.“ Bildquelle: Legavis

Die Internationalisierung der Lebensentwürfe und Vermögensstrukturen vermögender Privatpersonen und Unternehmer ist längst Realität. Ob aus privaten, beruflichen oder strategischen Gründen – der Wegzug aus Deutschland ist für viele Mandanten im Private Banking ein zentrales Thema. Mit der Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland sind jedoch erhebliche steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen verbunden, die weit über die klassische Einkommensteuer hinausgehen.

Im Zentrum steht die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Außensteuergesetz (AStG), flankiert von komplexen Regelungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbStG) sowie zur erweiterten Steuerpflicht. Die jüngsten Gesetzesverschärfungen, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und die europarechtlichen Vorgaben machen eine vorausschauende, interdisziplinäre Beratung unerlässlich.

1. Steuerliche Voraussetzungen für einen Wegzug

Um einen steuerlich wirksamen Wegzug zu erreichen, ist es erforderlich, dass der Unternehmer seinen steuerlichen Wohnsitz (Paragraf 8 Abgabenordnung, AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (Paragraf 9 AO) im Inland aufgibt. Der Wohnsitz ist dort, wo jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein möbliertes Zimmer mit persönlichen Gegenständen reicht bereits aus.

Ein bestimmter Mindestaufenthalt ist nicht erforderlich, es sei denn, von Anfang an bestand die Absicht, die Wohnung nur vorübergehend – weniger als sechs Monate – zu behalten. Für einen steuerlich wirksamen Wegzug müssen alle Merkmale, die einen Wohnsitz begründen, ausgeschlossen werden: Eine bisher eigengenutzte Immobilie muss entweder veräußert oder langfristig vermietet werden, da sie ansonsten zur jederzeitigen Benutzung zur Verfügung stehen würde.

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist lediglich ein Indiz, aber nicht entscheidend. Zusätzlich muss ausgeschlossen werden, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, was grundsätzlich bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Inland der Fall wäre. Entscheidend ist, ob der Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt wurde.

2. Steuerliche Konsequenzen und Einschränkungen des Wegzugs

Die Wegzugsbesteuerung wurde eingeführt, um die Besteuerung in Deutschland entstandener stiller Reserven sicherzustellen, bevor das deutsche Besteuerungsrecht durch einen Wegzug verloren geht. Beim Wegzug werden die stillen Reserven in den vorhandenen Vermögensgegenständen aufgedeckt und besteuert, soweit das deutsche Besteuerungsrecht aufgrund des Wegzugs entfällt. Nach dem Wegzug unterliegt der Steuerpflichtige dann grundsätzlich nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland und danach entstehende stille Reserven unterliegen grundsätzlich auch nicht mehr dem deutschen Besteuerungszugriff.

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