Weniger Testament, mehr Vermögensstrategie Erben war gestern – warum Nachfolge heute Strategie braucht

Benjamin Cortez (r.) ist Steuerberater und Partner, Ilka Sussek ist Managerin bei der Kanzlei Schlecht und Partner.

Benjamin Cortez (r.) ist Steuerberater und Partner, Ilka Sussek ist Managerin bei der Kanzlei Schlecht und Partner. Bildquelle: Schlecht und Partner

Wie sie Vermögen strukturiert übertragen, zählt zu den zentralen Fragestellungen bei vermögenden Privatpersonen und Unternehmerfamilien. Erbrecht, Erbschaft-/Schenkungsteuer und Ertragsteuer greifen dabei ineinander und sollten als Gesamtkonzept gedacht werden.
Der Handlungsdruck nimmt zudem schon rein statistisch zu: Schätzungen zum potenziellen jährlichen Erbvolumen in Deutschland liegen je nach Methodik bei rund 218 bis 310 Milliarden Euro. Teilweise werden auch höhere Größenordnungen diskutiert.

Für die Praxis bedeutet das: Nachfolge ist längst kein „Spezialthema“ mehr, sondern ein wiederkehrender Bestandteil der Vermögensstrategie mit unmittelbaren Folgen für Liquidität, Struktur und Governance.

Erbschaftsteuer: Hohe Last bei unstrukturierter Vermögensübergabe

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht greift unabhängig davon, ob es um Betriebsvermögen, Immobilienportfolios oder liquide Mittel geht. In der Praxis wird insbesondere bei wertgestiegenen Immobilien und großen Vermögensmassen, die zwar werthaltig, aber nicht kurzfristig liquidierbar sind, die Belastung häufig unterschätzt.

Zwar existieren persönliche Freibeträge (zum Beispiel 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro je Kind), doch reichen sie bei größeren Vermögen oft nicht aus. Zusätzlich führen je nach Steuerklasse progressive Steuersätze in der Praxis schnell zu Liquiditätsproblemen.
Ziel professioneller Nachfolgeplanung ist typischerweise:

  • familieninterne Langfristplanung und klare Vermögenszuordnung
  • Absicherung des überlebenden Ehegatten/Partners
  • geordnete Unternehmensnachfolge (unternehmerische und nichtunternehmerische Familienmitglieder)
  • Werterhalt und steuerlich planbarer Vermögensübergang.

Gerade bei international agierenden Familienunternehmen treten zusätzlich Fragen des internationalen Erbschaftsteuerrechts, grenzüberschreitender Vermögensstrukturen und möglicher Wohnsitzwechsel hinzu, die die Komplexität der Nachfolgeplanung weiter erhöhen.
Der „Wandel“ zeigt sich weniger in völlig neuen Regeln, sondern in der Realität der Fälle: Vermögen wird internationaler, Familien werden komplexer und damit steigt die Zahl der Konstellationen, in denen mehrere Rechtsordnungen und Steuerregime gleichzeitig zu beachten sind.

 

Steuerlicher und rechtlicher Rahmen

Die Kombination von Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie Ertragsteuerrecht bildet den Kern der steuerlichen Nachfolgeplanung, da der unentgeltliche Vermögensübergang zwar grundsätzlich ertragsteuerneutral ist, aber neue ertragsteuerliche Konstellationen bei den Erben auslösen kann.

Bei grenzüberschreitenden Übertragungen ist zunächst zu klären, ob unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in Deutschland vorliegt. Je nach Anknüpfung (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt, Belegenheit einzelner Vermögenswerte) können parallele Steuerzugriffe mehrerer Staaten entstehen. Deshalb gewinnen Rechtswahl, Strukturierung von Auslandsvermögen und das Timing der Übertragung an Bedeutung.

Praxisansätze: Umsetzung entscheidet

Klassische Bausteine (Familiengesellschaft, Nießbrauch/Vorbehalt, Stiftung) behalten ihren Platz. Im Wandel ist jedoch der Fokus: Substanz, Vollzug und Governance rücken vor die reine Konstruktion.

Notfallfähigkeit als Startpunkt

Bevor optimiert wird, muss der „Fall X“ beherrschbar sein: Wer darf handeln? Wo liegen Informationen, Zugangsdaten, Verträge, Gesellschaftsunterlagen? Ein strukturierter Notfallordner (physisch/digital) ist oft die effektivste „Sofortmaßnahme“, weil er Handlungsfähigkeit herstellt, während rechtliche und steuerliche Gestaltung noch vorbereitet wird.

Tipp: Legen Sie einen Notfallordner an, der alle wichtigen Dokumente, Vollmachten und Zugangsdaten enthält. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall schnell gehandelt werden kann.

Ist–Soll–Gap

In vielen Mandaten wird viel über Zielbilder gesprochen („Gleichbehandlung der Kinder“, „Unternehmen soll erhalten bleiben“), aber zu wenig über die harte Abweichung zwischen Ist und Soll:

  • Was passiert heute, wenn der Erbfall eintritt?
  • Welche Ansprüche entstehen (auch Pflichtteil)?
  • Welche Liquidität steht kurzfristig zur Verfügung?
  • Welche Vermögenswerte sind faktisch blockiert (zum Beispiel Gesellschaftsanteile, Auslandsimmobilien, digitale Zugänge)?

Diese Bestandsaufnahme ist regelmäßig der Punkt, an dem spätere Streitigkeiten verhindert werden.

Governance als Vermögensschutz

Gerade bei mehreren Erben, Patchwork-Konstellationen oder Auslandsbezug entscheidet Governance über Werterhalt: klare Zuständigkeiten, Entscheidungsregeln, Dokumentation. Hier gewinnt die Testamentsvollstreckung als professionelles Steuerungsinstrument nicht nur für „Streitfamilien“ wieder an Gewicht, sondern für Vermögen, das ohne Managementkompetenz und Struktur schnell an Wert verliert.

Digitaler Nachlass: Vermögenswerte können „gesperrt“ sein, ohne dass jemand es merkt

Aktuelle Entwicklungen zur Testamentsvollstreckung und zum digitalen Nachlass zeigen, dass es nicht nur um ideelle Profile geht, sondern um wirtschaftliche Werte und Reichweiten (Social Media, Plattformkonten, Krypto-Zugänge, 2FA). Ohne saubere Zugriffsregelungen kann Vermögen selbst bei klarer erbrechtlicher Lage faktisch nicht verwaltet oder verwertet werden.

Internationale Strukturen, Trusts und Investment Hubs

Internationale Vermögensstrukturen (Trusts, ausländische Stiftungen, Holding-Setups) werden in der Beratung häufiger. Der maßgebliche Punkt ist weniger die „Attraktivität“ einzelner Jurisdiktionen, sondern die deutsche Einordnung (Zurechnung, Transparenz, Melde-/Mitwirkungspflichten, Substanzanforderungen).

Immer häufiger ist dabei auch der Wegzug nach Dubai in der Praxis relevant. Ein Wegzug kann ein Baustein sein, aber er ist kein Automatismus. Entscheidend sind die tatsächliche Ansässigkeit und fortbestehende Inlandsbezüge. Besteht eine wesentliche Beteiligung, kommt es zusätzlich zur sogenannten Wegzugsbesteuerung. In der Praxis scheitern Modelle häufig daran, dass Vermögenswerte, Strukturen oder persönliche Bindungen in Deutschland verbleiben und die Steuerfolgen deshalb anders ausfallen als erwartet.

Achtung: Ein Wegzug ins Ausland führt nicht automatisch dazu, dass deutsche Steuern entfallen. Bleiben Vermögenswerte oder Bindungen in Deutschland, kann weiterhin Steuerpflicht bestehen.

 

Risiken und Fallstricke: Wo Nachfolgeplanung typischerweise scheitert

Grenzüberschreitende Gestaltungen bergen aufgrund fehlender oder unzureichender Abstimmung zwischen den Staaten und divergierender Zurechnungsregeln erhebliche Risiken. Typisch sind Doppelbesteuerung, Qualifikationskonflikte und unerwartete Zurechnungseffekte. Deshalb sollten Auslandsbezüge früh identifiziert und durch Rechtswahl-, Struktur- und Timing-Entscheidungen flankiert werden.

Komplexe, rein steuergetriebene Strukturen erhöhen das Angriffsrisiko, wenn ein tragfähiger wirtschaftlicher Grund fehlt (Stichwort: Gestaltungsmissbrauch, Paragraf 42 Abgabenordnung). Bei Trusts/ausländischen Stiftungen und bei Wegzugskonstellationen können zudem deutsche Zurechnungs- und Wegzugsregeln die erwartete Abschirm- beziehungsweise Entstrickungswirkung faktisch entwerten.

Gestalten statt vererben

Steuerliche Nachfolgeplanung bewegt sich zunehmend im Spannungsfeld internationaler Vermögensstrukturen, komplexerer Familienkonstellationen und steigender Anforderungen an Dokumentation und Vollzug. Das spricht für eine frühzeitige, interdisziplinäre und grenzüberschreitend gedachte Planung.

Der Wandel in der Nachfolgeplanung besteht nicht darin, dass klassische Instrumente verschwinden, sondern darin, dass Prozessqualität, internationale Robustheit und Abwicklungssicherheit entscheidend werden. Wer Nachfolge als wiederkehrenden Zyklus organisiert (Notfallfähigkeit → Ist/Soll → Umsetzung → Review), schafft spürbaren Mehrwert: weniger steuerliche Überraschungen, mehr Handlungsfähigkeit und eine deutlich geringere Konfliktanfälligkeit.

Drei konkrete Schritte für Ihre Nachfolgeplanung:

  1. Mit dem Notfall beginnen: Handlungsfähigkeit herstellen (Ordner, Vollmachten, digitale Zugänge).
  2. Internationalität früh klären: Ansässigkeit, Belegenheit, Rechtswahl und Pflichtteil früh prüfen.
  3. Governance konsequent umsetzen: Zuständigkeiten, Dokumentation und Vollzug absichern (gegebenenfalls mit Testamentsvollstreckung).

Über die Autoren:

Benjamin Cortez ist Steuerberater und Partner, Ilka Sussek ist Managerin bei der Kanzlei Schlecht und Partner mit Standorten in Stuttgart, München und Nürnberg. Schwerpunkte der Kanzlei liegen in den Bereichen der Unternehmensnachfolge, der privaten Vermögensnachfolge, dem Internationalen Steuerrecht und der Transaktionsberatung.

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