Steuerbescheide der Hamburger Finanzbehörde Warburg-Bank soll nun doch Cum-Ex-Gelder zurückzahlen

Zentrale der Hamburger Privatbank M. M. Warburg & CO in der Ferdinandstraße: Neue Steuerbescheide der Jahre 2007 bis 2009 bringen neue Cum-Ex-Probleme ins Haus.

Zentrale der Hamburger Privatbank M. M. Warburg & CO in der Ferdinandstraße: Neue Steuerbescheide der Jahre 2007 bis 2009 bringen neue Cum-Ex-Probleme ins Haus. Foto: imago images / Andre Lenthe

Das Hamburger Finanzamt hat die Privatbank M.M. Warburg & CO nun doch aufgefordert, erstattete Kapitalertragsteuer aus Cum-Ex-Geschäften für die Jahre 2007 bis 2009 zurückzuzahlen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Nach dessen Informationen handelt es sich um eine Gesamtsumme von mehr als 160 Millionen Euro, in der auch Zinsen enthalten sind. Mit 2009 ist auch das Steuerjahr Teil der Forderungen, auf das sich Vorwürfe gegen die Hamburger Behörde beziehen wegen mutmaßlichem Verstreichen lassen der Verjähurngsfrist. Das hatte zugleich die Hamburger SPD inmitten ihres Landeswahlkampfs in die Enge getrieben.

Ein Sprecher der Warburg-Bank bestätigte die Forderungen gegenüber dem Nachrichtenmagatin. Zur Höhe der Summe wollte er sich zwar nicht äußern, kündigte jedoch an, dass man gegen die Steuerbescheide rechtlich vorgehen werde. Warburg-Gruppe und Warburg-Bank hätten zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen." Auch habe man nie die Absicht gehabt, bei Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben, heißt es im Bericht.

Auf Anfrage des Spiegels unterließ die Finanzbehörde eine Bestätigung der neuen Bescheide und verwies auf das Steuergeheimnis. Grundsätzlich behalte man "Entwicklungen der Rechtsprechung oder Gesetzgebung" im Auge, "die es ermöglichen können, vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch realisieren zu können", so ein Sprecher der Behörde zur Frage, warum die Bescheide jetzt erst ergingen. Dabei verwies er gegenüber dem Spiegel vor allem auf ein BFH-Urteil vom September 2018, der darin neue Aussagen zu Verjährungsfristen getroffen hatte.

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