Stefan R. Haake und Ferenc von Kacsóh „Transformatives Kapital bewirkt direkt gesellschaftlichen Nutzen“

Stefan R. Haake (l.) und Ferenc von Kacsóh sind zwei von vier Gründern des Multi Family Office Pariter Fortis.

Stefan R. Haake (l.) und Ferenc von Kacsóh sind zwei von vier Gründern des Multi Family Office Pariter Fortis. Foto: Kerstin Keysers Photographie

private banking magazin: Herr Haake, was verstehen Sie unter dem Begriff der positiven Insolvenz?

Stefan R. Haake: Stiftungen haben, von der Verbrauchsstiftung mal abgesehen, qua Gesetz die Auflage, das Stiftungsvermögen ungeschmälert für die Ewigkeit zu erhalten. Ob real oder nominal, darüber wird oft und erbittert gestritten. Fakt ist, dass schon die Inflation Jahr für Jahr den Kapitalstock schmälert. Fügt man der Gleichung die Komponenten Negativzinsen und mündelsichere Anlagerichtlinie hinzu, ist das Desaster perfekt: Die Stiftung hat zwar Kapital, darf sich aber daraus nicht bedienen – weder für den Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit, also für Verwaltungskosten, noch für die Erfüllung ihrer Zwecke aus der Stiftungssatzung. Sie sind also quasi finanziell leistungsunfähig, und das bei vollen Kassen. Daher der Begriff positive Insolvenz.

Was wäre die Lösung in so einem Dilemma?

Ferenc von Kacsóh: Die eine Lösung gibt es pauschal nicht. Wir können nur feststellen: Zwei Drittel der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland verfügt über einen Kapitalstock von weniger als eine Million Euro. Damit unterschreiten sie unter den heutigen Umständen meist das Existenzminimum. Es mag Ausnahmen geben, aber das ist eher homöopathisch. Naturgemäß haben diese kleinen Stiftungen erheblich mehr unter Negativzinsen zu leiden als die großen Stiftungen, für die das Gesetz der Masse greift.

Was schlagen Sie vor?

von Kacsóh: Tatsächlich sehen wir – vor allen anderen Ansätzen – zwei Wege aus der Misere. Erstens: das grundsätzliche Nachdenken der Stiftungen und Stiftungsaufsichten darüber, wie es mit dem Stifterwillen in Einklang zu bringen wäre, diese kleinen Stiftungen mit zweckidentischen oder zweckähnlichen Parallel-Stiftungen zu fusionieren, sie in Verbrauchsstiftungen umzuwandeln, oder zumindest einen zeitlich begrenzten Teilverbrauch zu genehmigen. Die positive Insolvenz schließen wir als Stifterwillen jedenfalls aus, da sie den Tod im Stillstand für die Stiftung und damit der gemeinnützigen Zweckverfolgung zur Folge hat.

Haake: Da liegen die rechtlichen Hürden allerdings sehr hoch. Das muss man schon hervorragend argumentieren. Tatsächlich ist es so, dass die Stiftungsaufsichten sich vehement dagegen wehren können. Hier Brücken zu bauen ist unser persönlicher Anspruch.

Warum wehren sich die Aufsichten so vehement?

von Kacsóh: Die Stiftungsaufsicht übt eine sogenannte hoheitliche Aufgabe aus, deswegen dürfen dort auch nur verbeamtete Staatsdiener arbeiten. Es geht ja um Steuerbegünstigung, das heißt diese Beamten verantworten einen Erlass eigentlich zu zahlender Steuern. Was die wenigsten wissen: Dafür tragen sie eine persönliche Amtshaftung. Diese macht sie risikoscheu und erklärt, warum so viele den ihnen zur Verfügung stehenden Spielraum ablehnen.