Stefan Eishold, Arcus Capital „Bei Family Equity stehen Investoren nicht unter Druck“

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Was erwarten Firmeninhaber von einem externen Beteiligungspartner?

Eishold: Das hängt im Einzelnen von der Situation ab, in der sich das Unternehmen gerade befindet. Ganz allgemein geht es bei einer langfristig angelegten Partnerschaft aber nicht nur darum frisches Kapital mitzubringen, sondern auch Wissen und Kontakte. Hoher Beratungsbedarf besteht etwa bei Fragen der Finanzierung, bei den Investitionen oder der Internationalisierung. Häufig erkennen Firmenchefs zwar die Notwendigkeit zu Veränderungen, doch es fehlt ihnen einfach die Erfahrung um weitreichende Schritte, wie etwa die Expansion in neue Märkte oder ins Ausland, zu wagen.

Ein unternehmerisch orientierter Investor sollte daher in der Lage sein, mit dem Firmeninhaber auf Augenhöhe über die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens zu verhandeln und langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln. Häufig bietet sich dabei eine Rückbeteiligung der Alteigentümer an um die Unternehmensübernahme für beide Seiten erfolgreich zu gestalten.

Wie funktioniert die Rückbeteiligung der Eigentümer konkret?

Eishold: Indem der Verkäufer nach der Transaktion in den Kreis der neuen Gesellschafter mit aufgenommen wird. Er kann etwa als Geschäftsführer, Beirat oder Berater mit einer Minderheitsbeteiligung an Bord bleiben und so die weitere Entwicklung mitgestalten. Die Rückbeteiligung ist für den Verkäufer besonders interessant, da er den Fremdfinanzierungshebel nutzen kann, der bei einem Unternehmenskauf zum Einsatz kommt.

Hierzu muss man wissen, dass sich die Rückbeteiligung des Verkäufers an seinem ehemaligen Unternehmen auf den Anteil beschränkt, der durch Eigenmittel finanziert wird. Stemmt die neue Holding den Deal etwa zur Hälfte aus Eigen- und Fremdkapital und will sich der Verkäufer mit 30 Prozent seines ursprünglichen Verkaufserlöses an der gemeinsamen Holding rückbeteiligen, so muss er bei einem Eigenkapitalanteil von 50 Prozent auch nur 15 Prozent des Verkaufserlöses einbringen.

Die Rückbeteiligung kann zudem steuerlich optimiert werden. Veräußert der Verkäufer seine Anteile nicht komplett an die Erwerbergesellschaft, sondern tauscht einen Teil davon im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen eine Minderheitsbeteiligung ein, handelt es sich um einen reinen Anteilstausch, der unter Umständen steuerneutral gestaltet werden kann.  

Über den Interviewten:
Stefan Eishold ist seit 2005 im Vorstand der Arcus Capital. Er studierte Betriebswirtschaft an der European Business School in Oestrich Winkel und hat einen MBA der Harvard Business School. Er ist außerdem Präsident der Stiftung der Harvard Business School in Deutschland (HBS Foundation of Germany).

 

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