Karriere als Vermögensverwalter Sprung aus der Bank

25.000 Euro Kosten rund um die Bafin-Erlaubnis: Das Team von Valorvest aus Stuttgart – von links: Stephan Auer, Mathias Kramer, Gregor Jörg und Thomas Wüst – hat die Erlaubnis für Anlagevermittlung und -beratung, Abschlussvermittlung und für die Finanzportfolioverwaltung erhalten.

25.000 Euro Kosten rund um die Bafin-Erlaubnis: Das Team von Valorvest aus Stuttgart – von links: Stephan Auer, Mathias Kramer, Gregor Jörg und Thomas Wüst – hat die Erlaubnis für Anlagevermittlung und -beratung, Abschlussvermittlung und für die Finanzportfolioverwaltung erhalten.

Der Postbote brachte in den ersten Augusttagen ein Einschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Im Umschlag ein mehrseitiges Schreiben mit einer Erlaubnisurkunde. Dominikus Wagner, Vorstand von Wagner & Florack in Bonn, erhält die Lizenz für die Anlage- und Abschlussvermittlung, die Anlageberatung und die Finanzportfolioverwaltung. Das rheinische Unternehmen ist damit eine der jüngsten Vermögensverwaltungen in Deutschland mit Bafin-Erlaubnis – vier Monate zuvor hatten Wagner und sein Team den Antrag eingereicht.

Der Urkunde beigelegt war auch eine To-do-Liste mit Punkten, die noch abgearbeitet werden müssen, bevor die Vermögensverwaltung ihre Tätigkeit aufnehmen darf. „Der Eintrag ins Handelsregister dauert wenige Tage, dazu kommt noch die Eröffnungsbilanz, die der Steuerberater erstellt und die vom Wirtschaftsprüfer testiert werden muss“, erläutert Wagner. Erst wenn alle Punkte erfüllt sind, kann die Web-Seite mit der neuen Firmierung online gehen und das längst vorbereitete Werbematerial bei Kunden verwendet werden.

Nach Stationen im Private Banking leitet Wagner seit 2003 sein eigenes Unternehmen. Als Paragraf-34c-Berater war er unzufrieden mit den Grenzen, die diese Erlaubnis setzt. „Wir betreuen vermögende Privatkunden, Unternehmen, Stiftungen und Kirchengemeinden und wurden häufig mit dem Wunsch nach Vermögensverwaltung konfrontiert.“

Wie Wagner interessieren sich viele versierte Berater für eine Ausweitung ihrer Tätigkeit oder für den Sprung aus der Bank in die Selbstständigkeit. Für diejenigen, die aus der vorgestanzten Produktwelt der Banken ausbrechen wollen, ist eine Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34c plus einer Anbindung an ein Haftungsdach, um auch Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen und Zertifikate vermitteln zu dürfen, dabei oft keine Alternative.

Hoher Qualitätsstandard

„Eine KWG-Lizenz setzt höhere Eintrittsbarrieren und damit den höheren Qualitätsstandard“, sagt Martin Reich, Vorstand von Reich, Doeker & Kollegen, einem Vermögensverwalter aus München. Das Unternehmen erhielt im Juli vergangenen Jahres die Erlaubnis für die Finanzportfolio-Verwaltung. „Bei Haftungsdächern sind die Möglichkeiten zur freien Entfaltung faktisch nicht gegeben“, so Reich weiter. Ganzheitliche und unabhängige Beratung sei kaum möglich.

Die Bafin vergibt elf verschiedene Typen von Lizenzen für Finanzdienstleister nach dem Kreditwesengesetz – eine davon ist die Finanzportfolioverwaltung, der Behörden-Fachbegriff für die Vermögensverwaltung. Je nach Geschäftsausrichtung werden meist gleich mehrere Erlaubnisarten auf einmal beantragt. Wer dabei Unterstützung sucht, findet diese etwa bei der V-Bank oder Kapitalanlagegesellschaften wie Hansainvest, Universal oder Hauck & Aufhäuser.

Viele Gründer ziehen auch einen in Zulassungsfragen spezialisierten Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer hinzu. Das Zulassungsverfahren ist aufwendig – mehrere Hundert Seiten Unterlagen müssen erstellt werden. „Sie müssen auch einen Businessplan aufstellen, der drei Jahre umfasst, und Leitsätze für das Mitarbeitergeschäft aufstellen“, weiß Stefan Bauer, der für die Franz Heinrich Bauer Asset Management im vergangenen Jahr eine Erlaubnis für die Anlageberatung, Anlage- und Abschlussvermittlung erfolgreich beantragt hat.

Potenzial noch nicht ausgeschöpft

Die Zahl der Vermögensverwalter liegt in Deutschland relativ überschaubar bei rund 500 und wächst langsam, während die Zahl der Finanzdienstleistungsinstitute insgesamt stagniert. Vergleicht man den Marktanteil der unabhängigen Vermögensverwaltung in Deutschland (5 Prozent) mit Vergleichswerten aus der Schweiz (14 Prozent) oder den USA (30 Prozent), wird klar, dass der Markt noch viel Luft nach oben aufweist. Experten erwarten für die nächsten Jahre daher eine Gründerwelle.

Doch die administrativen Anforderungen und die damit verbundenen Kosten sind nicht zu unterschätzen. Mathias Kramer, Geschäftsführer der Valorvest Vermögensverwaltung in Stuttgart, hat sechs Monate lang mit seinen Partnern Punkt für Punkt in zahlreichen Meetings den Bafin-Antrag erarbeitet und drei Monate nach Einreichung seines Antrags die Zulassung erhalten. „Die Kosten für die Firmengründung und den Erlaubnisantrag lagen inklusive der Wirtschaftsprüfungs-, Anwalts- und Notarkosten bei etwa 25.000 Euro“, so Kramer, der künftig mit laufenden Kosten für die geforderten Berichtspflichten von 15.000 Euro pro Jahr rechnet – durchaus branchenüblich.

Die vier Gründungsgesellschafter der Valorvest haben keine Erlaubnis für die Durchführung von Eigengeschäften beantragt, um von vornherein Interessenkonflikte so weit wie möglich auszuschließen. Eine noch weitreichendere Bafin-Lizenz, nämlich als Wertpapierhandelsbank, hatte die Phoenix Kapitaldienst, die im Jahr 2005 nach dem Unfalltod des Gründers eine spektakuläre Pleite hinlegte. Bis heute ist der mehrere Hundert Millionen Euro schwere Schaden des Schneeballsystems, für den die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) aufkommen muss, nicht vom Tisch. Dort sind sämtliche Finanzdienstleistungsinstitute zahlende Pflichtmitglieder.

Neben Krediten vom Bund hat die EdW aus diesem Grund Sonderbeiträge aller registrierten Finanzdienstleister erhoben – auch von neu zugelassenen Instituten. Dagegen klagt der Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) vor Gericht. Laut VuV halte die fehlende Rechtssicherheit viele Interessenten davon ab, eine Erlaubnis als Vermögensverwalter zu beantragen.

„Wer wie wir von seinem Geschäftskonzept und den Erfolgsaussichten der Existenzgründung überzeugt ist, lässt sich von der Phoenix-Problematik nicht abschrecken“, sagt indes Martin Reich. Wie nahezu die komplette Branche hält auch er eine Neuregelung des EdW-Systems für dringend erforderlich – angesichts all des regulatorischen Aufwands erwarten Vermögensverwalter auch von den sie umgebenden Behörden rechtssichere und professionelle Strukturen.

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