Sportler als Kunden, Teil 2 Warum es bei Sportlern schnell zur Doppelbesteuerung kommen kann

Dr. Claudia Klümpen-Neusel von der Wirtschaftskanzlei Warth & Klein Grant Thornton

Dr. Claudia Klümpen-Neusel von der Wirtschaftskanzlei Warth & Klein Grant Thornton

Die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich ist vorbei, der Spielbetrieb in den deutschen Bundesligen hat gerade wieder begonnen – Zeit also, sich den alltäglichen Steuerfragen von Profi-Fußballern zu widmen.

Vor dem Hintergrund der EM und dem internationalen Spielbetrieb liegen „internationale Sachverhalte“ natürlich hoch im Kurs. Denn wie in allen anderen Berufen auch findet man unter Fußballern nicht selten Konstellationen, in denen der Profisportler in Deutschland mit seiner Familie lebt und arbeitstäglich ins benachbarte Ausland fährt, weil er dort bei einem Verein unter Vertrag steht.

Ein solcher grenzüberschreitender Sachverhalt hat zur Folge, dass der Sportler nicht mehr nur allein nach den Regeln des deutschen Einkommensteuergesetzes, sondern auch unter Beachtung des internationalen Steuerrechts besteuert wird. Nicht anders verhält es sich umgekehrt für einen im Ausland lebenden Fußballer, der bei einem deutschen Verein spielt und daher täglich nach Deutschland einreist.

Ein Beispiel:
Fußballer A wohnt in Aachen und spielt für einen niederländischen Verein. Er fährt täglich zum Training in die Niederlande und kehrt danach zu seiner Aachener Wohnung zurück, in der er zusammen mit seiner Familie lebt. Neben dem Gehalt, das ihm der niederländische Verein zahlt, erhält A Werbegelder von niederländischen und deutschen Sponsoren. In diesem Zusammenhang öffnen sich einige steuerliche Stolperfallen, die es zu berücksichtigen gilt.

Zunächst stellt sich die banale Frage, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn der Spieler sein Gehalt nun nicht mehr von einem deutschen, sondern von einem ausländischen Verein erhält. Muss er das Gehalt dann in Deutschland vielleicht gar nicht versteuern?

Ganz so einfach ist das natürlich nicht. Immerhin liegen steuerliche Anknüpfungspunkte zu zwei Staaten vor: In Deutschland hat A einen Wohnsitz und ist damit unbeschränkt steuerpflichtig; im Ausland wird die Tätigkeit ausgeübt, für die A sein Gehalt erzielt, so dass hier üblicherweise eine beschränkte Steuerpflicht besteht.

Der entscheidende Unterschied

Die unbeschränkte Steuerpflicht bezieht sich immer auf das Welteinkommen. Hat A also einen Wohnsitz in Deutschland, besteuert Deutschland das gesamte weltweite Einkommen des A und zwar unabhängig davon, in welchem Land es erwirtschaftet wird. Auch Gehaltszahlungen in den Niederlanden für eine dort ausgeübte Tätigkeit unterliegen damit grundsätzlich der deutschen Einkommensteuerpflicht.

Die beschränkte Steuerpflicht hingegen kommt immer dann zum Zuge, wenn eine Person in einem Staat nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt – zum Beispiel weil sie dort keinen Wohnsitz hat und sich dort auch nicht überwiegend aufhält –, aber Einkünfte aus Quellen innerhalb dieses Staates erzielt.

Erhält A beispielsweise ein Gehalt von einem niederländischen Arbeitgeber für eine Tätigkeit, die er in den Niederlanden ausübt, dann stammt das Gehalt aus niederländischen Quellen und unterliegt damit (zumindest) der beschränkten niederländischen Einkommensteuerpflicht.