Spiel mit der Kostenquote Welche Gebühren Vermögensverwalter bei Stiftungen verlangen können

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Grenzen der Zulässigkeit

Generell lässt sich sagen, dass die Verwaltung, übersteigt die Verwaltungskostenquote 25 bis 33 Prozent, meistens genauer prüft, ob die Stiftung das Sparsamkeitsgebot eingehalten hat. Spätestens aber ab 50 Prozent Verwaltungskostenanteil wird es für die betreffende Organisation und deren Verantwortliche kritisch und man kann sich auf schwierige Gespräche einstellen.

Eine mechanische Ausrichtung der Kontrolle an starren Quoten führt jedoch nicht weiter – und wird von der Mehrzahl der Behörden so auch nicht praktiziert. Denn darüber, ob bestimmte Verwaltungskosten angemessen sind oder nicht, muss vor allem die Ausrichtung des Stiftungshandelns im Einzelfall entscheiden. So wird eine operative Stiftung mit eigenen Projekten, wie zum Beispiel einem Kinderdorf in Nepal, tendenziell höhere Verwaltungskosten haben als eine rein fördernde Stiftung, die mit einer jährlichen Überweisung eine andere Organisation fördert, die das Kinderdorf betreibt. Außerdem würde eine starre Quotenbetrachtung die kleineren Stiftungen mit ihren im Verhältnis meist höheren Kosten benachteiligen. 

Gestaltungsspielraum bei den Kosten

Ob es nun tatsächlich immer den konkreten Hintergrund Verwaltungskostenquote hat, sei dahingestellt. Paradoxerweise entscheiden sich Stiftungen bei Wertpapieranlagen gerade im Hinblick auf die Verwaltungskosten häufig für die teurere Lösung.

Im Unterschied zu einem Vermögensverwaltungsmandat weisen Investmentfonds die laufenden Verwaltungskosten nicht offen aus, sondern buchen sie aus dem Fondsvermögen aus. Für Stiftungen hat dies einen charmanten Effekt. Anders als bei einem Vermögensverwaltungsmandat werden die jährlichen Gebühren innerhalb des Fonds daher in der Rechnungslegung vieler Stiftungen nicht als eigene Position erfasst und ausgewiesen.

Aus Stiftungssicht betreffen diese Kosten nämlich nur mittelbar über die Kursentwicklung und nicht die offen auszuweisenden Verwaltungskosten. Um die Quotendiskussion mit der Aufsicht zu vermeiden, entscheiden sich viele Stiftungsvorstände deshalb für die Fondslösung, selbst wenn ein Mandat mit vergleichbarem Volumen nicht nur transparenter, sondern auch günstiger wäre.

Fazit

Unter dem Strich bleibt festzuhalten: Was dem Gemeinwohl nützt, darf auch etwas kosten. Ein rationaler, an den Umständen des Einzelfalls orientierter Umgang mit den Verwaltungsausgaben empfiehlt sich für die Stiftungen, aber auch für die Behörden.

Dieser Artikel ist der zweite Teil einer Mini-Serie. Teil 1 behandelt das Dilemma, in dem Stiftungen dank Niedrigzins und fixen Verwaltungskosten oftmals stecken.

Über die Autoren:
Autor Stefan Fritz leitet das Stiftungsmanagement der HypoVereinsbank/Unicredit Bank in München. Seit mehr als zehn Jahren begleitet der im Stiftungsrecht promovierte Jurist Stiftungsgründungen und berät bestehende Stiftungen bei der Entwicklung ihrer Anlagestrategie. Zusätzlich ist er als Dozent und Fachbuchautor tätig.
Autor Jörg Seifart ist Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen mit Sitz in Düsseldorf. Als Volljurist mit vertieften Kenntnissen in Betriebswirtschaft und Projektmanagement sowie Journalismus und Politik gilt er als Experte für komplexe Fragestellungen rund um das Stiftungswesen.

Veranstaltungshinweis:

Seminar: Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten

Termin Düsseldorf (Modul 1): 26. Februar 2015, 9 bis 17 Uhr

Termin Düsseldorf (Modul 2): 5. März 2015, 9 bis 17 Uhr (Teilnahme an Modul 1 erforderlich)

Preis: 835 Euro (Normalpreis), 695 Euro (Frühbucher bis 30. Januar), 30 Prozent Rabatt für Newsletter- und/oder Print-Abonnenten vom private banking magazin sowie Teilnehmern der private banking kongressen

Referenten: Dr. Stefan Fritz, Leiter des Stiftungsmanagement der HypoVereinsbank/Unicredit Bank; Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Vermögensanlage der Volkswagenstiftung; Jörg Plesse, Erb- und Stiftungsmanager im Private Banking der Norddeutschen Landesbank; Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen

Credits (beide Veranstaltungsmodule sind beim FPSB Deutschland registriert): 6,0 CPD-Credits (Modul 1), 6,0 CPD-Credits (Modul 2)

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