Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon DSGV reagiert auf Vorwürfe gegen Verbands-Chef

Georg Fahrenschon bei der Auftaktpressekonferenz zum Sparkassentag 2016: Die Wiederwahl des DSGV-Präsidenten wurde jetzt verschoben.

Georg Fahrenschon bei der Auftaktpressekonferenz zum Sparkassentag 2016: Die Wiederwahl des DSGV-Präsidenten wurde jetzt verschoben. Foto: Deutscher Sparkassen- und Giroverband

„Der Präsidialausschuss des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands hat auf Vorschlag von DSGV-Präsident Georg Fahrenschon beschlossen, die Wiederwahl des Präsidenten zu verschieben“, heißt es in einer am Mittwochmorgen veröffentlichten Mitteilung des Dachverbands der regionalen Sparkassen- und Giroverbände und Landesbanken mit rund 560 Unternehmen.

Mit dem Streichen der Wahl von der Tagesordnung „soll die Gelegenheit gegeben werden, den Abschluss des derzeit laufenden Steuerstrafverfahrens abzuwarten“, begründet der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) den Beschluss. Der zuständige Präsidialausschuss des Verbands habe sich demnach „am Dienstagabend ausführlich mit der Lage auseinander gesetzt“.

Vertrag läuft noch bis Mai 2018

„Die Verschiebung ist aus unserer Sicht sachgerecht“, kommentiert DSGV-Vizepräsident Thomas Mang im Namen des Präsidialausschusses. „Da die laufende Amtszeit des Präsidenten ohnehin noch mehr als ein halbes Jahr andauert, kann der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet werden“, so der Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen weiter.

Vorerst bleibt Sparkassen-Präsident Fahrenschon im Amt, denn er verfügt über einen bis Mai 2018 laufenden Vertrag. Die neue Mitgliederversammlung mit Wiederwahl des Präsidenten wird nach Angaben des DSGV-Präsidialausschusses „schnellstmöglich terminiert, sobald das Verfahren vor dem Amtsgericht München abgeschlossen ist“.

Verdacht: Steuerhinterziehung

Das Gericht hat einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen, den die Staatsanwaltschaft München nach Informationen der Bild am Sonntag beantragt hatte. Dieser Vorwurf „wurde von Unbekannten in die Öffentlichkeit lanciert“, heißt es dazu in einer aktuellen Stellungnahme des DSGV-Präsidialausschusses, dessen Vertrauen Fahrenschon weiterhin genieße.

„Ich habe meine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben“, zitiert Bild am Sonntag Fahrenschon. „Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure.“ Er sei sich einer Vorbildrolle bewusst und bezeichnet sein Handeln im Interview mit dem Handelsblatt als „Riesendummheit“.

„Keine vorsätzliche Straftat“

Die Staatsanwaltschaft München gehe davon aus, dass die verspätete und schrittweise Abgabe der Steuererklärungen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt, so Fahrenschon weiter. „Das ist nicht richtig.“ Es sei zwar kritikwürdig, dass er seiner Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der Erklärungen nicht nachgekommen sei. „Das ist aber keine vorsätzliche Straftat.“

Deshalb habe er den Beginn des vereinfachten Strafverfahrens nicht akzeptiert, so der 49-Jährige, der bis zu seiner ersten Wahl zum DSGV-Präsidenten Ende 2011 bayerischer Finanzminister war. Sein aktuelles Jahresgehalt wird laut Bild am Sonntag auf eine Million Euro geschätzt. Als Landesminister erhielt er plus Zuschlägen und Dienstaufwandsentschädigung weniger als ein Fünftel davon.

„Steuerschulden beglichen“

Der heutige oberste Sparkassen-Chef Deutschlands betont, dass er die vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen und Säumniszuschläge im vergangenen Jahr in voller Höhe beglichen habe. Daher sehe er auch keinen Grund, seine Kandidatur zur Wiederwahl zurückziehen. Diese Entscheidung nahm der DSGV-Präsidialausschuss jetzt „mit Unterstützung zur Kenntnis“.

„Nach Klärung der Angelegenheit kann über die geplante Wiederwahl unbelastet entschieden werden“, erklärt Fahrenschon, der für weitere sechs Jahre DSGV-Präsident bleiben wolle. „Mir ist es wichtig, dass die Wahl das Vertrauen zur Person zum Ausdruck bringt und nicht durch eine Abstimmung über einen Zustand überlagert wird.“

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