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Diese Punkte kritisiert der GDV:
1. Unzureichende Entbürokratisierung
Was die Reform vorsieht:
Die Delegierte Verordnung sieht eine „Straffung der Inhalte des Solvabilitäts- und Finanzlageberichts“ vor, aufgeteilt in Teil A (maximal 5 Seiten für Versicherungsnehmer) und Teil B (detaillierte Informationen für Marktprofessionals).
GDV-Kritik:
„Die Kommission hat für diese Legislatur weniger Bürokratie und mehr Wettbewerbsfähigkeit versprochen – im Entwurf finden sich davon aber noch zu wenig konkrete Verbesserungen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Der Solvabilitäts- und Finanzbericht (SFCR) etwa sei für Versicherungsnehmende kaum verständlich. Gerade kleinere und mittlere Versicherer seien durch aufwendige Vorgaben stark belastet.
GDV-Forderung:
„Seitenlange Berichte helfen weder den Kunden noch der Aufsicht. Statt eines Berichts sollte künftig die Bedeckungsquote klar und transparent veröffentlicht werden – das wäre deutlich praktikabler und bürokratieärmer“.