Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert die aktuellen Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa zur Umsetzung von Proportionalitätsregeln im Rahmen von Solvency II. „Die Vorschläge sind zu bürokratisch und berücksichtigen nicht die Vielfalt der europäischen Märkte“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.
Trotz einiger positiver Änderungen gegenüber der Konsultationsfassung seien die Versicherer auch vor dem Hintergrund der angekündigten Omnibus-Initiative – welche der GDV unterstützt – und den zahlreichen Aussagen der EU-Kommission zu Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Gesetzgebung weiterhin unzufrieden. „Die komplexen Bedingungen für verhältnismäßig kleine und weniger komplexe Versicherungsunternehmen würden den administrativen Aufwand erheblich steigern und widersprechen dem Ziel des Bürokratieabbaus“, so Asmussen.
Anzahl steigert Komplexität
Der GDV fordert weiter, sich bei der Festlegung von Kriterien zur Genehmigung von proportionalen Erleichterungen durch die nationalen Aufsichtsbehörden allein auf quantitative Kriterien zu fokussieren. „Die qualitativen Kriterien sind nicht zielführend”, sagt Asmussen. Er ergänzt: „Insgesamt vier allgemeine und 13 spezifische Kriterien sind zu komplex. Der bisherige Ansatz, die proportionalen Erleichterungen auf Basis des Risikoprofils eines Unternehmens zu ermöglichen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.“
Deutsche Versicherer im Nachteil
Die Eiopa schlägt neben qualitativen Kriterien auch feste Schwellenwerte für die Genehmigung von Proportionalitätsmaßnahmen vor. 12 Milliarden Euro an versicherungstechnischen Rückstellungen im Lebensversicherungsbereich und 2 Milliarden Euro Bruttoprämien im Nicht-Leben-Sektor.
Diese Kriterien berücksichtigen laut GDV allerdings nicht die strukturellen Unterschiede in Europa. In kleineren Ländern würden nahezu alle Versicherer unter diesen Grenzen bleiben und somit von Erleichterungen profitieren. In Deutschland dagegen gebe es nur wenige Unternehmen, auf welche die Erleichterungen anzuwenden wären.
Der GDV plädiert daher für die zusätzliche Einführung einer relativen Schwelle. Diese sollte die Genehmigung von Erleichterungen auf maximal 20 Prozent des jeweiligen nationalen Marktes beschränken.
Auf Basis der Empfehlungen von Eiopa entscheidet die EU-Kommission im nächsten Schritt über die Umsetzung der technischen Regulierung.