Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa), eine Agentur der Europäischen Union, hat in dieser Woche den von vielen Marktteilnehmern lang erwarteten Konsultationsprozess für die mögliche Neugestaltung des Aufsichtsregimes Solvency II gestartet. Darauf weist der Bundesverband Alternative Investments hin. In einem Konsultationspapier erläutert Eiopa auf fast 900 Seiten die sogenannten technischen Empfehlungen (technical advice) für die Überprüfung von Solvency II.
Die Solvency-II-Richtlinie ist seit Januar 2016 in Kraft. Hintergrund des Review-Prozesses sei ein Beratungsauftrag der Europäischen Kommission vom 11. Februar 2019. Dieser umfasst laut BAI 19 verschiedene Themen, die sich in drei Teile gliedern lassen: Erstens sollen im Rahmen des Reviews die langfristigen Garantiemaßnahmen überprüft werden. Zu verschiedenen Optionen werden laut BAI Konsultationen geführt, insbesondere zur Extrapolation und zur Anpassung der Volatilität. Zweitens steht die mögliche Einführung neuer Regulierungsinstrumente in der Solvency-II-Richtlinie im Raum.
Dabei geht es unter anderem um aufsichtsrechtliche Fragen, mit denen Systemrisiken erkannt und eingedämmt werden sollen, sowie Versicherungsgarantiesysteme. Diese neuen Regulierungsinstrumente werden laut BAI in der Konsultation eingehend geprüft. Drittens steht im Review-Prozess die Überarbeitung des bestehenden Solvency-II-Rahmens auf dem Programm, etwa in Bezug auf Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, Berichterstattung und Offenlegung sowie die Solvenzkapitalanforderung.
Der BAI will das Konsultationspapier sichten und mit seinem Fachausschuss Investorenaufsichtsrecht eine Stellungnahme erarbeiten. Die Konsultationsfrist endet am 15. Januar 2020.
Das Konsultationspapier von Eiopa finden Sie hier.