Nachhaltige Nachfolgeberatung So vererben Patchwork-Familien

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Mitunter wünschen sich Mandanten, dass nur die Kinder eines Ehegatten am Nachlass beteiligt werden sollen. Das ist etwa der Fall, wenn der Kontakt zu den Kindern des anderen Ehegatten seit langer Zeit auf Eis liegt oder schwelende Konflikte die Eltern zu diesem Schritt genötigt haben. Bei dieser Gestaltung ist dabei Sorge zu tragen, dass man den Pflichtteil der nicht zu begünstigenden „bösen“ Kinder nicht erhöht, indem darauf geachtet wird, dem Elternteil der „braven“ Kinder kein Vermögen zuzuwenden. Dies lässt sich in der Gestaltungspraxis durch Nutzungsverhältnisse lösen.

Bei der erfolgreichen Beratung von Patchwork-Familien spielt das Familienheim eine zentrale Rolle, sofern es im Alleineigentum eines Ehepartners steht. Hier kollidiert regelmäßig der Wunsch, das Familienheim an die eigenen Kinder zu vererben, mit dem Bedürfnis, dem überlebenden Ehepartner das Recht zuzubilligen, das Familienheim bis zum Tode weiter zu bewohnen. Auch hierfür bestehen jedoch Lösungsansätze: Etwa indem bei der Grundkonstellation des Berliner Testaments der Eigentümer, wenn er zuerst verstirbt, das Familienheim vermächtnisweise den eigenen Kindern vermacht. Der überlebende Ehepartner erhält im Wege eines Untervermächtnisses ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht, sogenannte Zuwendungsnießbrauch.

Zu guter Letzt enthalten Testamente für Patchwork-Familien Elemente, welche im sogenannten „Geschiedenen-Testament“ eingesetzt werden. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass der geschiedene Ex-Ehepartner über den Umweg der gemeinsamen Kinder zum Erben des anderen Ex-Ehepartners wird.

Der Königsweg

Soweit finanziell und emotional vorstellbar, sollten Ehepaare zudem frühzeitig in Erwägung ziehen, Vermögen bereits lebzeitig auf die nächste Generation zu übertragen. Gerade bei größeren Vermögensmassen ist dies mit Blick auf die Ausnutzung der persönlichen Freibeträge des Erbschaftsteuergesetzes mehr Pflicht als Kür. Insbesondere für Patchwork-Familien ermöglicht die lebzeitige Übertragung von Assets eine ausgewogene und gerechte Verteilung des Familienvermögens. Zumal sich durch rechtliche Gestaltungen ohne Weiteres sicherstellen lässt, dass die Kinder zwar formal Vermögen erhalten, dieses aber nicht verschwenden oder an Dritte übertragen können.

Fazit

Die Patchwork-Familie ist auf dem Vormarsch. Gleichwohl vermag es das deutsche Erbrecht mit seiner gesetzlichen Erbfolge nicht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Um eine aus Sicht der Eltern und der Kinder gerechte und ausgewogene Lösung zu erzielen, muss de Nachfolgeberater im Gespräch mit den Mandanten Ziele und Motive eingehend klären, um sie maßgeschneidert testamentarisch umzusetzen. Bei größeren Vermögen empfiehlt es sich zudem, bereits frühzeitig durch lebzeitige Übertragungen Vermögenswerte zielgerecht bereitzustellen, um so die Erbschaftsteuerlasten zu verringern.


Über den Autor:
Martin Lindenau ist Rechtsanwalt, Mediator und Partner bei Legavis Rechtsanwälte. Er begleitet Unternehmerfamilien beim Generationenwechsel mit dem vordergründigen Ziel, das Familienvermögen abzusichern.

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