Nachhaltige Nachfolgeberatung So vererben Patchwork-Familien

Rechtsanwalt Martin Lindenau, Mediator und Partner bei Legavis Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Martin Lindenau, Mediator und Partner bei Legavis Rechtsanwälte: Sein Spezialgebiet liegt auf der Begleitung von Unternehmerfamilien beim Generationenwechsel.

Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder: Die Patchwork-Familie gilt vielen Familienforschern als das Familienmodell der Zukunft. Zukünftig werden immer mehr Jugendliche nicht nur in einer, sondern in mehreren Familien aufwachsen. Die erbrechtlichen Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge hinken dieser gesellschaftlichen Entwicklung indes weit hinterher. Mit gravierenden Folgen: Eine ungeregelte Nachfolge zeitigt in Patchwork-Konstellationen häufig ungerechte Ergebnisse. Streitigkeiten unter den Kindern sind so vorprogrammiert.

Patchwork in all seinen Formen

Die sogenannte Kernfamilie, bestehend aus einem verheirateten Elternpaar mit leiblichen Kindern, ist in Deutschland nach wie vor die mit Abstand häufigste Familienform. Aber auch die Stief- oder Patchwork-Familie ist als solche keine neuartige Erscheinung. Stieffamilien entstanden in der Vergangenheit zumeist bei Tod eines Elternteils. Der hinzutretende Stiefelternteil ersetzte den verstorbenen Elternteil und übernahm die soziale und finanzielle Absicherung der Stiefkinder.

Die gesellschaftlich-rechtlichen Bedingungen, unter denen sich Stief- und Patchwork-Familien bilden, haben sich im Vergleich zu früheren Zeiten gewandelt. Patchwork-Familien entstehen heute überwiegend nach Ehescheidungen, nach Trennungen nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften oder aus einer alleinerziehenden Elternschaft mit neuer Partnerschaft. Mittlerweile fallen darunter rund 15 Prozent aller Familien in Deutschland. Tendenz steigend. 

Die Ausprägungen von Patchwork-Familien sind vielfältig. Im Wesentlichen wird zwischen einfachen (Hinzutreten eines Elternteils), zusammengesetzten (jeweils eigene, aber keine gemeinsamen Kinder) und komplexen Patchworkfamilien (jeweils eigene und gemeinsame Kinder) unterschieden.

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Jede nachhaltige Nachfolgeberatung beginnt – bemüht man die Sprache der Mediziner – mit einer umfassenden Anamnese. Nur eine schonungslose Analyse des Ist-Zustandes ermöglicht im Nachgang eine fehler- wie lückenlose Absicherung des Familienvermögens und eine mit dem Willen der Elterngeneration im Einklang stehende Verteilung des Vermögens im Todesfall.

Bei der Begleitung von Patchwork-Familien muss der Berater zusätzlich eine Vielzahl erbrechtlicher und pflichtteilsrechtlicher Besonderheiten und Risiken im Blick behalten. Lediglich das Erbschaftsteuerrecht zeigt sich ungewohnt gnädig. Es gewährt den persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro gemäß Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 2 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) auch im Verhältnis von Stiefeltern zu Stiefkindern. Der Gesetzgeber hat das deutsche Erbrecht historisch bedingt auf die Kernfamilie zugeschnitten. Verstirbt ein Elternteil, sieht das gesetzliche Erbrecht, welches dem System der Ordnungen (Parentelen) folgt, eine Verteilung des Nachlasses zwischen Ehepartner und den gemeinsamen Kindern vor. Lediglich der Güterstand und die Anzahl der Kinder beeinflusst das Verfahren.