Das Anfang 2016 in Kraft getretene Regelwerk Solvency II steht in diesem Jahr auf dem Prüfstand. Konkrete Punkte für die vorgesehene Nachjustierung bei den Details benennt die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Eiopa in ihrer Zwischenbilanz:
Bei ihren Rückstellungen für langfristige Verträge sollen Versicherer das aktuelle Niedrigzinsumfeld besser berücksichtigen. Die Eiopa schlägt daher vor, dass sie in ihrem Solvabilitäts- und Finanzbericht (Solvency and Financial Conditions Report, kurz SFCR) genauer über die von ihnen genutzten Übergangsmaßnahmen informieren.
Der SFCR soll lauut der Eiopa-Vorschlagsliste künftig aus einer zweiseitigen Zusammenfassung für die Versicherten und einem ausführlicheren Teil für die Fachöffentlichkeit bestehen. Darin soll es zum Beispiel neue Sensitivitätsrechnungen für zentrale Kennzahlen geben, welche die Finanzstabilität der Unternehmen wichtig anzeigen.
Negative Zinsen
Die Standardformel in Solvency II berücksichtigt bisher keine Negativzinsen, weshalb ein neuer Ansatz nötig sei. Wenn es nach der Eiopa geht, sollen die nationalen Aufsichtsbehörden von Versicherern künftig bereits dann einen Finanzierungsplan fordern, wenn sie die Mindestkapitalanforderung auch nur zu unterschreiten drohen.
Die Eiopa spricht sich dafür aus, die Schwellenwerte der Solvency-II-Richtlinie zu erhöhen: für versicherungstechnische Rückstellungen auf 50 Millionen Euro und für die jährlichen Bruttobeitragseinnahmen auf bis zu 25 Millionen Euro. Davon würden hierzulande viele kleinere Unternehmen profitieren. Für sie gelte dann wieder Solvency I.
Ausnahmen regeln
Weitere Entlastungen für risikoarme Mini-Versicherer soll es ebenso im Berichtswesen geben, was die deutsche Finanzaufsicht Bafin ausdrücklich unterstützt. Demnach sollen Unternehmen künftig die so genannten nicht-zentralen Berichtsformulare nur noch dann einreichen, wenn sie den jeweils festgelegten Schwellenwert überschreiten.
Solvency II sieht bisher nur die risikoorientierte Aufsicht einzelner Unternehmen vor. Die Eiopa schlägt nun vor, das Rahmenwerk um eine Makro-Perspektive zu erweitern. Um systemische Risiken am Kapitalmarkt abzupuffern, sollen die nationalen Aufsichtsbehörden Zuschläge verlangen und die Ausschüttung von Dividenden untersagen können.