ABN Amro / Bethmann HAL
„Bei ABN Amro in Deutschland ist das Thema Homeoffice durch eine Betriebsvereinbarung zum „Mobile Working“ geregelt. Ziel ist es, Mitarbeitenden mehr Flexibilität zu ermöglichen und gleichzeitig Datenschutz, Zusammenarbeit und rechtliche Rahmenbedingungen zu wahren“, sagt Alexander Julino, Head of HR, ABN Amro. Die Vereinbarung erlaube mobiles Arbeiten innerhalb Deutschlands und wurde gemeinsam mit dem Betriebsrat entwickelt.
Des Weiteren gilt: Mitarbeitende können in der Regel bis zu drei Tage pro Woche mobil arbeiten. An mindestens zwei Tagen pro Woche wird die Präsenz im Büro erwartet, sofern keine betrieblichen Gründe oder individuelle Absprachen etwas anderes vorsehen. Mitarbeitenden ist es zudem auf Wunsch und in Absprache mit ihrer Führungskraft möglich, zwei Wochen pro Jahr im europäischen Ausland zu arbeiten.
„Ursprünglich pandemiebedingte eingeführt, ist „Mobile Work“ gekommen, um zu bleiben“, sagt Julino. Deshalb führte ABN Amro 2024 weitere Maßnahmen zur Förderung hybrider Zusammenarbeit ein. Dazu zählen:
- Online-first-Regelungen in Meetings, das heißt Rederecht für remote Teilnehmende
- Tools für hybride Zusammenarbeit, beispielsweise Whiteboards oder verbesserte Videokonferenzlösungen in den Besprechungsräumen
- Zeitslots für informellen Austausch vor und nach hybriden Meetings
Diese Maßnahmen zielen laut Julino darauf ab, sogenannte „Proximity Bias“ zu vermeiden – also eine Benachteiligung von Mitarbeitenden im Homeoffice gegenüber jenen im Büro.
Unterschiede in den verschiedenen Abteilungen und Standorten des Private Bankings und des Wealth Managements gibt es nicht. „Die generelle Regelung zum mobilen Arbeiten bei ABN Amro in Deutschland – also auch im Bereich Wealth Management – basiert auf einer zentralen Betriebsvereinbarung zum „Mobile Working“. Diese gilt grundsätzlich für alle Mitarbeitenden, unabhängig von Abteilung oder Funktion“, erklärt Julino und ergänzt, „Allerdings gibt es abteilungsspezifische Ausprägungen, die sich aus den jeweiligen Aufgabenprofilen und regulatorischen Anforderungen ergeben.“
„Wo eine Präsenzpflicht erforderlich ist, tragen wir dem durch abteilungsinterne Regelungen Rechnung.“ Dabei bleibe, so Julino, die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung für alle Bereiche verbindlich und bildet den Rahmen für individuelle Ausgestaltungen.
Im Zuge der Übernahme von Hauck Aufhäuser Lampe heißt es von ABN Amro zum Thema Homeoffice:
Mit dem Closing am 01. Juli 2025 ist der im Mai 2024 geschlossene Kaufvertrag rechtlich vollzogen worden. Die ABN Amro Bank N.V. hält nunmehr 100 Prozent der Aktien an der HAL AG. Im nächsten Schritt bereiten wir die Integration der HAL in die Strukturen von Bethmann und ABN Amro vor. Bis dahin agieren wir noch als zwei separate Organisationen unter dem Dach der ABN Amro. Erst nach dem Abschluss der gesellschaftsrechtlichen Integration werden wir im Bereich Wealth Management unter der gemeinsamen Marke Bethmann HAL auftreten.
Auch mit Blick auf die Betriebsvereinbarungen (BVs) beider Häuser ändert sich mit dem Closing zunächst nichts. Im Zuge der Integration beider Unternehmensstrukturen werden wir unsere BVs mit den Betriebsräten behandeln und unsere Mitarbeitenden über alle relevanten Entwicklungen informieren. Wir sprechen hier von einem Zeitraum von voraussichtlich 12 bis 18 Monaten.
Berenberg
Bei Berenberg wird nach eigenen Aussagen eine Präsenzkultur „gelebt“. „Unsere Mitarbeiter haben jedoch die Möglichkeit, auf Basis einer Betriebsvereinbarung, sechs flexible Homeoffice-Tage pro Jahr zu nehmen“, heißt es dazu gegenüber diesem Medium.
„Wir sind davon überzeugt, dass die enge Zusammenarbeit unter den Berenberg-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern und der Aufbau von persönlichen Beziehungen und Netzwerken wesentliche Bestandteile unseres Erfolges und unserer Unternehmensidentität sind“, erläutert ein Sprecher und ergänzt, „Wir glauben, dass die Produktivität, das Mentoring, die Ausbildung sowie unser Service für unsere Kunden optimiert werden, wenn die Kolleginnen und Kollegen zusammen im Büro arbeiten. Dieses Modell wollen wir beibehalten.“ Unterschiede in den verschiedenen Abteilungen / Destinationen des Private Bankings / Wealth Managements werden dabei demnach nicht gemacht.
BW-Bank
Seit Januar 2023 regelt eine Dienstvereinbarung „Hybrides Arbeiten“ die Rahmenbedingungen eines modernen Arbeitsalltags bei der LBBW und auch beid er BW Bank. „Die LBBW verzichtet darin bewusst auf die Festlegung konkreter oder bankweit geltender Quoten für das mobile Arbeiten“, sagt Christine Neuberger leiterin des Bereichs Personal.
© BW Bank
In verbindlichen Teamvereinbarungen regeln Beschäftigte und Führungskräfte unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Anforderungen und Notwendigkeiten der einzelnen Geschäftsfelder, wie, wann und wo sie optimal zusammenarbeiten können.
Dementsprechend wird dies auch in den Einheiten des Private Bankings und Wealth Managements individuell geregelt. Für das Private Banking und Wealth Management gibt es keine spezifischen Regelung oder Vorgaben über die bestehende Dienstvereinbarung hinaus.
Commerzbank
Starre Quoten werden aus Sicht der Verantwortlichen der Commerzbank nicht den unterschiedlichen Bedürfnissen der Teams, der Mitarbeitenden und der Bank gerecht. Daher bietet das Geldinstitut den Mitarbeitenden im Rahmen des hybriden Arbeitens ein hohes Maß an Flexibilität und Eigenverantwortung.
- Die Teams entscheiden demnach eigenständig unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse sowie der betrieblichen Belange der Bank, wie sie die hybride Zusammenarbeit ausgestalten möchten.
- Pro Woche wird eine Anwesenheit an zwei bis drei Tagen im Büro empfohlen, festgeschrieben ist im Quartalsdurchschnitt ein wöchentlicher Teamtag in Präsenz.
- Die Regelung gilt unbefristet.
Mitarbeitende können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwanzig Arbeitstage pro Kalenderjahr aus 24 EU-Ländern mobil arbeiten.
Die Regelungen gelten ausdrücklich und grundsätzlich für alle Mitarbeitenden der Commerzbank in Deutschland, also auch für das Wealth Management und das Private Banking.
Deutsche Bank
Die Deutsche Bank hat per 1. Januar 2025 ihr hybrides Arbeitsmodell in Deutschland angepasst. Damit wurden die Regeln für die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland an die globalen Leitlinien angepasst, die bis zu 40 Prozent mobiles Arbeiten ermöglichen.
Zugleich hat die Bank das hybride Arbeitsmodell um neue Möglichkeiten ergänzt. So können berechtigte Mitarbeiter zusätzlich zu ihrem vereinbarten Arbeitsmodell seit 1. Januar nun bis zu zwei Wochen am Stück mobil arbeiten.
„Wir bekennen uns zum hybriden Arbeitsmodell“
„Wir bekennen uns zum hybriden Arbeitsmodell, und die Mitarbeiter werden auch weiterhin die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer Arbeitszeit von zuhause/mobil zu arbeiten“, heißt es gegenüber diesem Medium. Dennoch soll das Büro der vorrangige Arbeitsplatz bleiben, „um die Zusammenarbeit weiter zu verbessern, die Teamdynamik zu stärken und die persönlichen Interaktionen zu fördern.“
Derzeit seien keine weiteren Anpassungen an dem hybriden Arbeitsmodell geplant.
DZ Privatbank
Die DZ Privatbank plant keine Änderungen an den bestehenden Home Office Regelungen. Unterm Strich bedeutet das:
- Über alle Standorte hinweg organisieren sich die Teams pragmatisch selbst.
- Im Schnitt arbeiten die Mitarbeiter (freiwillig) mehr als 80 Prozent persönlich vor Ort.
- Im Sinne des People-Business-Ansatzes wurden bestehende Standorte optimiert und weitere moderne Bankstandorte in Grenznähe geschaffen. Vertriebskollegen sind zudem überwiegend persönlich beim Kunden unterwegs.
„Unser bewährtes Home Office-Konzept hat sich seit 2018 bestens etabliert. Als Privatbank leben wir vom persönlichen Kontakt – sowohl zu unseren Kunden als auch untereinander“, erklärt Persoanlchefin (Head of Human Ressources) Anja Kayser-Cieciora und ergänzt, „Deshalb investieren wir bewusst in moderne Standorte und fördern durch gemeinsame Aktivitäten das Gemeinschaftsgefühl. Diese Mischung aus flexiblem Arbeiten und starker Unternehmenskultur macht uns als Arbeitgeber attraktiv – bei Mitarbeitern und Bewerbern.“
Hypovereinsbank
Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Mitarbeitende ohne direkten Kundenkontakt bis zu drei Tage, und Mitarbeitende mit direktem Kundenkontakt bis zu einem Tag mobil arbeiten können. Zusätzlich können alle HVB Mitarbeitenden bis zu zehn Tage im Jahr wahlweise in 27 europäischen Ländern arbeiten. „Die Mischung aus Mobilem Arbeiten und persönlichem Austausch hat sich bewährt und wir planen keine Änderungen“ sagt Georgiana Lazar-O’Callaghan, Personalleiterin (Head of P&C) bei der Unicredit.
„Die Arbeitswelt hat sich spürbar verändert – und wir gestalten diesen Wandel aktiv mit. In der Hypovereinsbank leben wir eine hybride Arbeitskultur, die Flexibilität und persönlichen Austausch sinnvoll verbindet“, ergänzt sie.
Die Regelung habe sich für alle Mitarbeitenden bewährt und unterstütze laut Lazar-O’Callaghan sowohl die individuellen Bedürfnisse des Teams als auch die hohen Anforderungen in der persönlichen Kundenbetreuung.
Metzler
„Wir haben beim Bankhaus Metzler die bankweite Regelung, dass jeder Mitarbeitende mindestens 20 Prozent der Arbeitszeit mobil, also im Homeoffice, tätig sein darf. Dabei sollten mehr Tage innerhalb einer Woche in der Bank gearbeitet werden“, sagt Isabella Kriegsmann, Personalleiterin des Bankhauses Metzler und ergänzt: „Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, zweimal im Jahr je eine Woche auch mobil im EU-Ausland zu arbeiten.“
© Metzler
Allerdings gebe es auch bei Metzler einzelne Arbeitsplätze, wie zum Beispiel die Händlertätigkeit, die sich nur eingeschränkt für mobiles Arbeiten eignen. Diese können deshalb von der Regelung ausgenommen werden.
„Wir bieten unseren Mitarbeitenden mit dieser Regelung Flexibilität und sie wird daher auch gut angenommen. Vertrauen ist keine Frage der Präsenz, weshalb wir keine Anpassungen planen“, betont Kriegsmann.
Sutor Privatbank
„Wir stellen eine Präsenz im Office sicher, sodass jeder Kunde, der uns hier sucht, auch einen Ansprechpartner findet. Auch Team-Meetings oder Sitzungen von Anlageausschüssen finden im Haus und in Person statt“, sagt Mathias Beil, Leiter Private Banking der Sutor Bank und ergänzt, „Ansonsten sind die Aufgaben im Private Banking schon immer so gewesen, dass der Kontakt zum Kunden entscheidend ist, egal auf welchem Wege er erfolgt. Und das halten wir auch weiter so: Jeder einzelne im Team kann in dem gesetzten Rahmen für feste Meetings entscheiden, wann er wo arbeitet.“
© Sutor Bank
Eine Rückkehr zur Präsenzpflicht ist laut Beil nicht geplant: „Mitarbeiter werden schon immer an ihren Ergebnissen gemessen, nicht anhand der am Schreibtisch oder in Meetings verbrachten Stunden. Wer neue und andere Kanäle zu Kunden findet und nutzt ist immer willkommen, das zu tun – im Rahmen der Sicherheitsvorgaben natürlich.“
Beil betont zudem: „Die Unterschiede bestehen zwischen großen Unternehmen, deren Konzern- und Leitungsstrukturen vielleicht tatsächlich mehr Präsenz erfordern, und kleinen und mittleren Häusern, die sehr in fast allem sehr viel flexibler agieren können .“
Warburg
M.M. Warburg & CO verfügt über eine "Gesamtbetriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten", die für sämtliche Bereiche und Geschäftsstellen der Bank gilt. Sie regelt, dass bis zu 40 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit mobil erfolgen darf, sofern die Informationssicherheit gewährleistet ist.
© M.M.Warburg & CO
„Wir stellen fest, dass diese Regelung bei den Mitarbeitenden auf eine positive Resonanz stößt. Als Arbeitgeber ermöglichen wir damit eine zusätzliche flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit. Zugleich ist durch den Anteil der Präsenzarbeitszeit sichergestellt, dass der persönliche Austausch im Betrieb und damit ein gutes Miteinander weiterhin gepflegt werden.“
Änderungen an dieser Vereinbarung sind derzeit nicht geplant.
Von Merck Finck / Quintet Private Bank heißt es auf Anfrage dieser Redaktion: „Wir haben bei Merck Finck eine 60/40 Regelung, das heißt maximal 40 Prozent der Arbeitsleistung dürfen an einem mobilen Arbeitplatz und 60 Prozent im Büro erbracht werden. Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiter. Weitere Änderungen sind aktuell nicht geplant.“
Von der LLB heißt es lediglich, dass man sich aufgrund der Urlaubslage im vorgegeben Zeitrahmen nicht zu dem Thema Homeoffice äußern kann. Unbeantwortet blieb die Anfrage von J.P. Morgan und Oddo BHF.