Warburg
M.M. Warburg & CO verfügt über eine "Gesamtbetriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten", die für sämtliche Bereiche und Geschäftsstellen der Bank gilt. Sie regelt, dass bis zu 40 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit mobil erfolgen darf, sofern die Informationssicherheit gewährleistet ist.
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„Wir stellen fest, dass diese Regelung bei den Mitarbeitenden auf eine positive Resonanz stößt. Als Arbeitgeber ermöglichen wir damit eine zusätzliche flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit. Zugleich ist durch den Anteil der Präsenzarbeitszeit sichergestellt, dass der persönliche Austausch im Betrieb und damit ein gutes Miteinander weiterhin gepflegt werden.“
Änderungen an dieser Vereinbarung sind derzeit nicht geplant.
Von Merck Finck / Quintet Private Bank heißt es auf Anfrage dieser Redaktion: „Wir haben bei Merck Finck eine 60/40 Regelung, das heißt maximal 40 Prozent der Arbeitsleistung dürfen an einem mobilen Arbeitplatz und 60 Prozent im Büro erbracht werden. Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiter. Weitere Änderungen sind aktuell nicht geplant.“
Von der LLB heißt es lediglich, dass man sich aufgrund der Urlaubslage im vorgegeben Zeitrahmen nicht zu dem Thema Homeoffice äußern kann. Unbeantwortet blieb die Anfrage von J.P. Morgan und Oddo BHF.