ABN Amro / Bethmann HAL
„Bei ABN Amro in Deutschland ist das Thema Homeoffice durch eine Betriebsvereinbarung zum „Mobile Working“ geregelt. Ziel ist es, Mitarbeitenden mehr Flexibilität zu ermöglichen und gleichzeitig Datenschutz, Zusammenarbeit und rechtliche Rahmenbedingungen zu wahren“, sagt Alexander Julino, Head of HR, ABN Amro. Die Vereinbarung erlaube mobiles Arbeiten innerhalb Deutschlands und wurde gemeinsam mit dem Betriebsrat entwickelt.
Des Weiteren gilt: Mitarbeitende können in der Regel bis zu drei Tage pro Woche mobil arbeiten. An mindestens zwei Tagen pro Woche wird die Präsenz im Büro erwartet, sofern keine betrieblichen Gründe oder individuelle Absprachen etwas anderes vorsehen. Mitarbeitenden ist es zudem auf Wunsch und in Absprache mit ihrer Führungskraft möglich, zwei Wochen pro Jahr im europäischen Ausland zu arbeiten.
„Ursprünglich pandemiebedingte eingeführt, ist „Mobile Work“ gekommen, um zu bleiben“, sagt Julino. Deshalb führte ABN Amro 2024 weitere Maßnahmen zur Förderung hybrider Zusammenarbeit ein. Dazu zählen:
- Online-first-Regelungen in Meetings, das heißt Rederecht für remote Teilnehmende
- Tools für hybride Zusammenarbeit, beispielsweise Whiteboards oder verbesserte Videokonferenzlösungen in den Besprechungsräumen
- Zeitslots für informellen Austausch vor und nach hybriden Meetings
Diese Maßnahmen zielen laut Julino darauf ab, sogenannte „Proximity Bias“ zu vermeiden – also eine Benachteiligung von Mitarbeitenden im Homeoffice gegenüber jenen im Büro.
Unterschiede in den verschiedenen Abteilungen und Standorten des Private Bankings und des Wealth Managements gibt es nicht. „Die generelle Regelung zum mobilen Arbeiten bei ABN Amro in Deutschland – also auch im Bereich Wealth Management – basiert auf einer zentralen Betriebsvereinbarung zum „Mobile Working“. Diese gilt grundsätzlich für alle Mitarbeitenden, unabhängig von Abteilung oder Funktion“, erklärt Julino und ergänzt, „Allerdings gibt es abteilungsspezifische Ausprägungen, die sich aus den jeweiligen Aufgabenprofilen und regulatorischen Anforderungen ergeben.“
„Wo eine Präsenzpflicht erforderlich ist, tragen wir dem durch abteilungsinterne Regelungen Rechnung.“ Dabei bleibe, so Julino, die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung für alle Bereiche verbindlich und bildet den Rahmen für individuelle Ausgestaltungen.
Im Zuge der Übernahme von Hauck Aufhäuser Lampe heißt es von ABN Amro zum Thema Homeoffice:
Mit dem Closing am 01. Juli 2025 ist der im Mai 2024 geschlossene Kaufvertrag rechtlich vollzogen worden. Die ABN Amro Bank N.V. hält nunmehr 100 Prozent der Aktien an der HAL AG. Im nächsten Schritt bereiten wir die Integration der HAL in die Strukturen von Bethmann und ABN Amro vor. Bis dahin agieren wir noch als zwei separate Organisationen unter dem Dach der ABN Amro. Erst nach dem Abschluss der gesellschaftsrechtlichen Integration werden wir im Bereich Wealth Management unter der gemeinsamen Marke Bethmann HAL auftreten.
Auch mit Blick auf die Betriebsvereinbarungen (BVs) beider Häuser ändert sich mit dem Closing zunächst nichts. Im Zuge der Integration beider Unternehmensstrukturen werden wir unsere BVs mit den Betriebsräten behandeln und unsere Mitarbeitenden über alle relevanten Entwicklungen informieren. Wir sprechen hier von einem Zeitraum von voraussichtlich 12 bis 18 Monaten.