ELA-Notfallkredite So können sich Banken in Zukunft retten lassen

“Diese Regeln beschreiben im Detail, welche Maßnahmen zu ergreifen und welche Informationen dem Rat zur Verfügung zu stellen sind”, damit dieser die Bereitstellung von ELA-Krediten prüfen könne. Dabei werde in Betracht gezogen, ob die Notfallhilfen “die Ziele und Aufgaben des Eurosystems behindern”, heißt es in der Mitteilung.

Im Rahmen des ELA-Programms können nationale Zentralbanken im Euroraum den Finanzinstituten in ihren Ländern vorübergehend unter die Arme greifen. Dabei wird den Banken Liquidität gegen Sicherheiten zur Verfügung gestellt, die von der EZB nicht akzeptiert werden. Die Kosten für den ELA-Kredit einer nationalen Zentralbank sind höher als bei den regulären Refinanzierungsgeschäften der EZB.

Die Verantwortung für die ELA-Kredite liegt bei den nationalen Notenbanken, die auch die Kosten und Risiken der Maßnahmen tragen, erklärte die EZB. Der EZB-Rat könne aber ein ELA-Notprogramm mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit stoppen, wenn es die Finanzstabilität gefährde.

Die nationalen Notenbanken müssen der Mitteilung zufolge spätestens zwei Tage, nachdem die Kreditlinie angezapft wurde, darüber Rechenschaft ablegen. Darunter fallen unter anderem auch der Wert, die Laufzeit, die hinterlegten Sicherheiten und der Zinssatz für den Notkredit.

Wenn der ELA-Kredit für eine Bank mehr als 500 Millionen Euro betrage, müsse die EZB “so früh wie möglich” informiert werden, bevor mehr Gelder bewilligt werden, heißt es in der Mitteilung. Werden mehr als 2 Milliarden Euro an Nothilfen bereitgestellt, beurteilt der EZB-Rat den Angaben zufolge die damit einhergehenden Risiken und dürfte dann eine Maximalhöhe der Liquiditätshilfen festlegen. Alle ELA-Hilfen, die in einem vorab festgesetzten, kurzen Zeitraum gewährt werden und unter dem Limit liegen, werden den Angaben zufolge nicht beanstandet.

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