Der Immobilieninvestor René Benko wurde festgenommen. Das berichten die österreichischen Tageszeitungen Krone und Standard. Demnach erschien die Polizei in den Morgenstunden bei seinem derzeitigen Wohnort, einer pompösen Villa in Innsbruck und soll dem einstigen Immobilien-Mogul und Signa-Pleitier sogar Handschellen angelegt haben. Benkos Rechtsanwalt Norbert Wess bestätigte dem „Standard“ die Festnahme. Genaueres wusste er demnach bislang nicht.
Wie die Zeitung weiter berichtet, beantragte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft U-Haft für den Gründer der Immobiliengruppe Signa. Einer der Vorwürfe: Benko soll unter anderem an der Insolvenzmasse vorbeigewirtschaftet haben. Es bestehe der Verdacht, dass er den Gläubigern Vermögen zu entziehen versuchte, schreibt der „Standard“ – und die Liste der Signa-Gläubiger ist lang.
Erst vor kurzem deutete ein mit der Pleite von Signa betrauter Insolvenzverwalter an, dass Benko Vermögenswerte über diverse Stiftungen verschleiern könnte, sprach von dessen Mutter als „Strohfrau“. Es sollen aber noch weitere Begründungen für die Festnahme im Raum stehen. Und seit Dezember vergangenen Jahres liegt gegen Benko auch in Italien ein Haftbefehl vor.
Benko bleibt vorerst in Untersuchungshaft
Zudem ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Verdachts, dass bei der Verlängerung eines Bankkredits im Sommer 2023 mutmaßlich die Zahlungsfähigkeit der Signa-Gruppe vorgetäuscht worden sei.
In Österreich müssen festgenommene Personen binnen 48 Stunden von einem Richter vernommen werden. Benko soll anscheinend am Freitag dem Richter vorgeführt werden. Danach muss das Gericht sofort entscheiden, ob er freigelassen oder die Untersuchungshaft verhängt wird. Verhängt werden kann diese, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr erkannt wird, oder die Gefahr, dass weitere Straftaten begangen werden könnten.
Mittlerweile steht fest: Benko muss in Untersuchungshaft. Diese Entscheidung teilte das Landgericht in Wien mit. Als Gründe für die Haft nannte eine Sprecherin des Gerichts "Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr".