Sicherheitsrisiko Welche Gefahren das Transparenzregister birgt

Nicolas Kemper ist Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz.

Nicolas Kemper ist Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz. Foto: LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz

Um die Finanzierung von Terrorakten zu verhindern und Geldwäsche aufzuspüren, gibt es seit Kurzem das neue sogenannte Transparenzregister. Dieses hat der Gesetzgeber im Rahmen des Geldwäschegesetzes im Oktober 2017 ins Leben gerufen, damit in einer bundeseinheitlichen Meldestelle erfasst wird, wer der wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens ist. Ziel des Gesetzgebers ist es, dadurch die Transparenz bei juristischen Personen und wirtschaftlichen Vereinigungen zu erhöhen.

Doch die Neuerung durch Zentralisierung wichtiger Daten birgt auch einige Gefahren: Wenn alle wichtigen Informationen von finanziell erfolgreichen Personengruppen in einem Register zusammengelegt sind, lockt das auch Menschen an, die sich diese Informationen zunutze machen wollen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass diese Daten sehr gut geschützt sind.

Neben offiziellen Dienststellen, wie Finanz- und Strafverfolgungsbehörden, haben laut Gesetz auch Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse Zugang zu den Informationen. Die Formulierung „berechtigtes Interesse“ lässt allerdings erheblichen Spielraum zu, sodass nicht auszuschließen ist, dass im Einzelfall auch Personen Zugang zum Transparenzregister erhalten könnten, die eigentlich keine Rechtfertigung haben oder sogar verbrecherische Absichten verfolgen.

Denn es sei zu befürchten, dass das Benennen von wirtschaftlich Berechtigten zusammen mit ihrem Wohnort diese und ihre Familienangehörigen zu leichten Opfern für Verbrechen machen können, meinen Experten wie Walfried Sauer, Inhaber der Result Group, die sich auf die Risikoanalyse für Unternehmen spezialisiert hat.

Durch ihre Tätigkeiten wissen die Experten, dass Schwerverbrecher öffentlich zugängliche Quellen zur Vorbereitung auf ihre Taten nutzen. Dabei resultiere die Entscheidung zu einer Tat entweder aus einem Pressebericht über das zukünftige Opfer, oder es gelangen Informationen aus dem näheren Umfeld an die Täter.

Zur Vorbereitung von Straftaten werden laut Experten oft öffentliche und nicht öffentliche Register nach brauchbaren Informationen durchforstet und Objekte oft wochenlang ausgespäht. Das vom Bundestag verabschiedete elektronische Transparenzregister eröffnet professionelle Kriminellen nun eine zusätzliche Möglichkeit, Zugriff auf schützenswerte Daten unbescholtener Bürger zu erlangen.