Den zweiten Teil der Family-Office-Serie finden Sie hier:
Wohlhabende Familien schätzen die Kontrolle und Flexibilität, die ihnen die ein Family Office bietet. Sei es der Wunsch nach generationenübergreifendem Vermögenserhalt, die Möglichkeit zur Partizipation an neuen Asset-Klassen oder das hohe Maß an Autonomie und Gestaltungsfreiheit bei der Verwaltung des eigenen Vermögens. Es spricht vieles dafür, sich das Modell des Family Office einmal genauer anzuschauen – wobei sich schnell ein Dschungel an Begrifflichkeiten und Abkürzungen rund um Family Offices zeigt, auch Steuer-, Gesellschafts- und Immobilienrecht spielen eine Rolle. Grund genug, im ersten Teil der Family-Office-Serie wichtige Fragen zu beantworten, nützliche Erkenntnisse offenzulegen und zu erklären, welche Potenziale diese Arten der Vermögensverwaltung für vermögende Familien bieten – und welche nicht.
Was macht ein Family Office aus?
Weitläufig wird unter dem Begriff Family Office eine Organisation verstanden, die speziell darauf ausgerichtet ist, die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten von wohlhabenden Familien und vermögenden Einzelpersonen zu verwalten und zu betreuen. Dabei besteht die Hauptaufgabe meist im Vermögenserhalt beziehungsweise der Vermögensvermehrung. Weitere Aufgaben können von Buchführung und Controlling über Büroorganisation bis hin zu Reiseplanung, Fuhrpark- und Sicherheitsmanagement der Familie reichen.
Mit obiger Definition allein ist aus Erfahrung regelmäßig noch nicht genug Klarheit geschaffen. Wichtig ist, dass man sich folgende, wesentliche Unterscheidung verdeutlicht: Die Frage der Art der Vermögensverwaltung ist stets zu trennen von der rechtlichen Struktur, in der das (Familien-)Vermögen rechtlich gefasst ist. Mit anderen Worten sind zwei Fragen getrennt zu beantworten:
Frage 1: Die Make-or-Buy Entscheidung: Wer soll das Familienvermögen verwalten? Sollen die damit verbundenen Aufgaben durch eine familieneigene Gesellschaft selbst erledigt werden (Make) oder auf einen externen Dienstleister ausgelagert werden (Buy)?
Die Antwort auf diese Frage hat eine Auswirkung darauf, welche Unterart von Family Office die richtige Form ist.
Frage 2: Die rechtliche Strukturierung des Vermögens: Wie ist das (unternehmerische) Familienvermögen rechtlich strukturiert beziehungsweise wie soll es strukturiert werden? Liegt das Familienvermögen gebündelt in einer gesellschaftsrechtlichen Struktur – zum Beispiel einer Stiftung oder als Teil einer Unternehmensholding – oder hat jedes Familienmitglied (etwa nach einem Cash-Event) eigenständiges Vermögen, das es steuerrechtlich und gegebenenfalls auch gesellschaftsrechtlich individuell zu betrachten gilt?
Hier besteht erheblicher Raum für rechtliche und steuerliche Optimierung. Auch Fragen der Nachfolge- und Exit-Planung sind hier zu verorten. Durch eine geschickte steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Unternehmensbeteiligungen kann ein maßgeblicher Mehrwert geschaffen werden.
In der täglichen Praxis unterscheiden sich folgende drei klassische Unterarten von Family Offices. Das Single Family Office, das Multi Family Office und das Embedded Family Office. Dabei hängt die Art des Family Office entscheidend von der Antwort auf die erste Frage – also: „Make or Buy?“ – ab. Daneben gibt es noch weitere hybride und virtuelle Formen, die jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrags sein sollen.
Das Single Family Office
Soll das Vermögen in Zukunft durch eine familieneigene Gesellschaft, die speziell zur Verwaltung des Vermögens gegründet und unterhalten wird, verwaltet werden, spricht man von einem Singe Family Office (SFO) – Frage 1 wurde also mit „Make“ beantwortet.
Das Single Family Office stellt insoweit das Family Office in Reinform dar. Investments erfolgen hier „tailor made“. Ein Team von ausgewählten Finanzexperten wird von der Familie in einer hierfür gegründeten Gesellschaft angestellt, um ihr Vermögen exklusiv, bestmöglich und entsprechend der individuellen Anlagestrategie zu betreuen.
Damit sich Gründungs- und Unterhaltungsaufwand der familieneigenen Vermögensverwaltung amortisieren, sollte im Regelfall ein freies Vermögen von mindestens 200 Millionen Euro verwaltet werden. Generalisierungen verbieten sich insoweit, als die Kosten des Single Family Office je nach angestrebter Anlagestrategie und ausgewählten Anlageklassen erheblich variieren werden.
Weiter wird die Entscheidung für die Gründung eines Single Family Office entscheidend von der Bereitschaft der Familie geprägt, hinsichtlich der Vermögensverwaltungsgesellschaft in die volle unternehmerische Verantwortung zu gehen. Das Single Family Office ist ein im Alleineigentum der Familie stehendes, eigenes Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie weiteren Compliance-Anforderungen sind daher zu wahren. Darüber hinaus gelten im Bereich der Finanzdienstleistungen teils strenge Regulierungsmaßstäbe. So ist gegebenenfalls die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einzuholen, eine angemessene Geschäftsorganisation zu gewährleisten und hinsichtlich der Einhaltung von Eigenmittelvorschriften und Anforderungen für ein Risikomanagement Vorsorge zu schaffen.
Familien, die vor der Entscheidung für oder gegen die Gründung eines SingleFamily Office stehen, sind daher immer gut beraten, die regulatorischen Anforderungen und Kosten der Verwaltung eines Single Family Office gegen den Gewinn an Gestaltungsfreiheit und Verfolgung der eigenen Anlagestrategie abzuwägen.
Das Multi Family Office
Liegt das zu verwaltende Vermögen unterhalb der oben genannten Amortisationsschwelle von 200 Millionen Euro des Single Family Office oder ist Familien deren Gründung und Verwaltung zu aufwendig, kann auf das Multi Family Office (MFO) ausgewichen werden. Die externen Finanzdienstleister haben sich schließlich darauf spezialisiert, die Vermögen mehrerer Familien gemeinsam zu verwalten. Die Antwort auf Frage 1 war in diesem Falle „Buy“.
Im Unterschied zum Single Family Office trägt hier allein das Multi Family Office die rechtliche Verantwortung bei Erbringung der Finanzdienstleistung. Wie bei Banken und Private-Equity-Fonds legt die Familie auch hier ihr Vermögen treuhänderisch in fremde Hände. Multi Family Offices können gegenüber Banken spezifischere Anlagemöglichkeiten für das Familienvermögen erschließen. Das Angebot kann individueller auf die Strategie der Klienten angepasst werden.
Ein Beispiel für die Möglichkeiten, die sich durch Multi Family Offices ergeben, sind die sogenannten Club Deals:
Multi Family Offices werden vielfach die Beteiligung an aussichtsreichen Gesellschaften mit hohem Wachstumspotential angeboten. Dabei kann es dem Budget und dem Wunsch nach Risikostreuung eines Investors entgegenstehen, die Beteiligung jeweils für sich allein zu erwerben. Im Rahmen eines Club Deals bündeln Multi Family Offices und auch andere Investoren – ähnlich einem Fonds – die Gelder einzelner Investoren, um gemeinschaftlich zu investieren. Die spätere Verwaltung der Beteiligung wird ausschließlich in den Händen des Multi Family Office liegen.
Im Unterschied zu Private-Equity-Fonds wiederum handeln Multi Family Offices meist mit einem langfristigeren Anlagehorizont. Während Private-Equity-Fonds nach drei bis fünf Jahren den gewinnbringenden Exit aus der Beteiligung suchen, wird bei Multi Family Offices oftmals ein Investitionsansatz für einen längeren Zeitraum angestrebt.
Das Embedded Family Office
Mit diesem Begriff werden Konstellationen beschrieben, die in der Praxis immer wieder auftauchen. Familienunternehmer beziehen eng vertraute Mitarbeiter ihres Unternehmens in Entscheidungen der persönlichen Vermögensverwaltung mit ein. Mit steigendem Vermögen kann so – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – über die Jahre faktisch ein Single Family Office entstehen, auch wenn die Vermögensverwaltung nicht abgetrennt in einer eigenen Gesellschaft, sondern integriert in die Familienunternehmung („embedded“) erfolgt.
Als Nachteil dieser Organisationsform kann die fehlende Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen angeführt werden. Zum einen sind die Vermögensverhältnisse der Familie streng vertraulich und sollten im Unternehmen personell nicht zu weit gestreut sein, zum anderen steigt mit zunehmendem Vermögen das Bedürfnis, Verantwortungsbereiche für die Führung der Unternehmung und die Verwaltung des Familienvermögens getrennt zu handhaben.
Mittel der Wahl ist dann ein Spin-Out. Die Vermögensverwaltung wird in ein neu gegründetes Single Family Office verlagert und so rechtlich und personell auf eigene Beine gestellt.
Ausblick auf die nächsten Teile
Die Gründung und die Verwaltung eines Single Family Office wird im nächsten Beitrag beleuchtet. Dann wird auch verstärkt auf Frage der (steueroptimalen) Struktur des Familienvermögens eingegangen. Der dritte Artikel der Beitragsserie wird sich mit der Thematik „M&A in Family Offices“ befassen. Schließlich wird die Serie mit einem Special zu Immobilien in Family Offices abgeschlossen.
Über den Autor:
Oliver Schmitt ist Rechtsanwalt bei Rödl & Partner und leitet die Beratung im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie im Bereich Mergers & Acquisitions. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Transaktionsgeschäft. Er wird bei Juve im Bereich M&A als Experte empfohlen und wurde von „Best Lawyers“ im Bereich Gesellschaftsrecht ausgezeichnet.