Family-Offices-Serie Aktuelle Family-Office-Typen – und was sie auszeichnet

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Das Single Family Office

Soll das Vermögen in Zukunft durch eine familieneigene Gesellschaft, die speziell zur Verwaltung des Vermögens gegründet und unterhalten wird, verwaltet werden, spricht man von einem Singe Family Office (SFO) – Frage 1 wurde also mit „Make“ beantwortet.

Das Single Family Office stellt insoweit das Family Office in Reinform dar. Investments erfolgen hier „tailor made“. Ein Team von ausgewählten Finanzexperten wird von der Familie in einer hierfür gegründeten Gesellschaft angestellt, um ihr Vermögen exklusiv, bestmöglich und entsprechend der individuellen Anlagestrategie zu betreuen.

Damit sich Gründungs- und Unterhaltungsaufwand der familieneigenen Vermögensverwaltung amortisieren, sollte im Regelfall ein freies Vermögen von mindestens 200 Millionen Euro verwaltet werden. Generalisierungen verbieten sich insoweit, als die Kosten des Single Family Office je nach angestrebter Anlagestrategie und ausgewählten Anlageklassen erheblich variieren werden.

 

Weiter wird die Entscheidung für die Gründung eines Single Family Office entscheidend von der Bereitschaft der Familie geprägt, hinsichtlich der Vermögensverwaltungsgesellschaft in die volle unternehmerische Verantwortung zu gehen. Das Single Family Office ist ein im Alleineigentum der Familie stehendes, eigenes Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie weiteren Compliance-Anforderungen sind daher zu wahren. Darüber hinaus gelten im Bereich der Finanzdienstleistungen teils strenge Regulierungsmaßstäbe. So ist gegebenenfalls die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einzuholen, eine angemessene Geschäftsorganisation zu gewährleisten und hinsichtlich der Einhaltung von Eigenmittelvorschriften und Anforderungen für ein Risikomanagement Vorsorge zu schaffen.

Familien, die vor der Entscheidung für oder gegen die Gründung eines SingleFamily Office stehen, sind daher immer gut beraten, die regulatorischen Anforderungen und Kosten der Verwaltung eines Single Family Office gegen den Gewinn an Gestaltungsfreiheit und Verfolgung der eigenen Anlagestrategie abzuwägen.