Den zweiten Teil der Family-Office-Serie finden Sie hier:
Wohlhabende Familien schätzen die Kontrolle und Flexibilität, die ihnen die ein Family Office bietet. Sei es der Wunsch nach generationenübergreifendem Vermögenserhalt, die Möglichkeit zur Partizipation an neuen Asset-Klassen oder das hohe Maß an Autonomie und Gestaltungsfreiheit bei der Verwaltung des eigenen Vermögens. Es spricht vieles dafür, sich das Modell des Family Office einmal genauer anzuschauen – wobei sich schnell ein Dschungel an Begrifflichkeiten und Abkürzungen rund um Family Offices zeigt, auch Steuer-, Gesellschafts- und Immobilienrecht spielen eine Rolle. Grund genug, im ersten Teil der Family-Office-Serie wichtige Fragen zu beantworten, nützliche Erkenntnisse offenzulegen und zu erklären, welche Potenziale diese Arten der Vermögensverwaltung für vermögende Familien bieten – und welche nicht.
Was macht ein Family Office aus?
Weitläufig wird unter dem Begriff Family Office eine Organisation verstanden, die speziell darauf ausgerichtet ist, die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten von wohlhabenden Familien und vermögenden Einzelpersonen zu verwalten und zu betreuen. Dabei besteht die Hauptaufgabe meist im Vermögenserhalt beziehungsweise der Vermögensvermehrung. Weitere Aufgaben können von Buchführung und Controlling über Büroorganisation bis hin zu Reiseplanung, Fuhrpark- und Sicherheitsmanagement der Familie reichen.
Mit obiger Definition allein ist aus Erfahrung regelmäßig noch nicht genug Klarheit geschaffen. Wichtig ist, dass man sich folgende, wesentliche Unterscheidung verdeutlicht: Die Frage der Art der Vermögensverwaltung ist stets zu trennen von der rechtlichen Struktur, in der das (Familien-)Vermögen rechtlich gefasst ist. Mit anderen Worten sind zwei Fragen getrennt zu beantworten:
Frage 1: Die Make-or-Buy Entscheidung: Wer soll das Familienvermögen verwalten? Sollen die damit verbundenen Aufgaben durch eine familieneigene Gesellschaft selbst erledigt werden (Make) oder auf einen externen Dienstleister ausgelagert werden (Buy)?
Die Antwort auf diese Frage hat eine Auswirkung darauf, welche Unterart von Family Office die richtige Form ist.
Frage 2: Die rechtliche Strukturierung des Vermögens: Wie ist das (unternehmerische) Familienvermögen rechtlich strukturiert beziehungsweise wie soll es strukturiert werden? Liegt das Familienvermögen gebündelt in einer gesellschaftsrechtlichen Struktur – zum Beispiel einer Stiftung oder als Teil einer Unternehmensholding – oder hat jedes Familienmitglied (etwa nach einem Cash-Event) eigenständiges Vermögen, das es steuerrechtlich und gegebenenfalls auch gesellschaftsrechtlich individuell zu betrachten gilt?
Hier besteht erheblicher Raum für rechtliche und steuerliche Optimierung. Auch Fragen der Nachfolge- und Exit-Planung sind hier zu verorten. Durch eine geschickte steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Unternehmensbeteiligungen kann ein maßgeblicher Mehrwert geschaffen werden.
In der täglichen Praxis unterscheiden sich folgende drei klassische Unterarten von Family Offices. Das Single Family Office, das Multi Family Office und das Embedded Family Office. Dabei hängt die Art des Family Office entscheidend von der Antwort auf die erste Frage – also: „Make or Buy?“ – ab. Daneben gibt es noch weitere hybride und virtuelle Formen, die jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrags sein sollen.